Asset Protection mit Weihnachtsgeschenken?

Rene Benko erneut wegen Gläubigerschädigung verurteilt

Veröffentlicht am: 12.12.2025
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater

Wertvolle Geschenke an Familienangehörige können theoretisch auch als Instrument für effektiven Vermögensschutz dienen. Dann sollte im Insolvenzfall aber ein überzeugender Nachweis erbracht werden. Anderenfalls drohen auch strafrechtliche Konsequenzen.

Der einst milliardenschwere österreichische Immobilieninvestor Rene Benko wurde in dieser Woche erneut wegen Schädigung seiner Gläubiger verurteilt. 15 Monate auf Bewährung entschied das Landgericht Innsbruck. Die Überschreitung der strafrechtlichen Grenzen beim Schutz des Vermögens im Insolvenzfall nennt sich in Österreich “betrügerische Krida” und entspricht etwa dem Bankrott im deutschen Strafrecht (§ 283 StGB). 

Tresor mit Geld und Luxus-Uhren bei Verwandten deponiert

Nach dem wirtschaftichen Kollaps seiner Unternehmungen hatte Rene Benko 2024 Privatinsolvenz angemeldet. Die Staatsanwaltschaft war ihm später unter anderem vor, elf teure Uhren sowie Bargeld in einem bei Verwandten seiner Ehefrau Nathalie Benko aufgestellten Tresor verwahrt zu haben und damit dem Zugriff von Gläubigern entzogen zu haben. Organisiert habe das die Ehefrau, die daher auch mit auf der Anklagebank saß, am Ende aber freigesprochen wurde. Die Ermittler wurden aufgrund eines Tipps eines ehemaligen Sicherheits-Mitarbeiters auf den Tresor aufmerksam. 

Die Rolex für die Kleinen unterm Weihnachtsbaum

Dass Benko mit der Aktion Vermögen beiseite geschafft und damit den Gläubigern entzogen hat, wurde von seinen Anwälten im Prozess vehement bestritten. Die acht Uhren habe der gefallene Star der Immobilienbranche bereits zu Weihnachten 2021 seinen zwei Söhnen geschenkt - die damals gerade sechs und elf Jahre alt waren. Solche Geschenke, so die Verteidigung im Strafprozess, seien auch in dieser Dimension bei sehr vermögenden Menschen nicht ungewöhnlich. 

So recht überzeugen konnte diese Schilderung das Gericht aber nicht. Es gab Fotos vom familiären Weihnachtsfest, bei dem statt teurer Uhren altersangemessene Kindergeschenke zu sehen waren. Nicht zu erklären waren auch die Umstände, warum Rene Benko die Uhren nicht in seiner Hochsicherheits-Villa aufbewahrt hatte und warum er beim Vermögensverzeichnis überhaupt kein Bargeld angegeben hatte. 

Was bleibt Benko am Ende?

Bereits im Oktober war Rene Benko wegen betrüberischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Mit dem weiteren Urteilsspruch wird sich seine Gesamtstrafe erhöhen. Medienberichten zufolge gibt es aber noch mehr strafrechtliche Vorwürfe, die zur Anklage gebracht werden. 

Mit Spannung darf man erwarten, welche Vermögenswerte die Staatsanwaltschaft und der Insolvenzverwalter noch finden werden. Neben der strafrechtlichen Dimension geht es dabei oft auch um die Frage, inwieweit Vermögensverschiebungen - etwa durch Schenkungen oder Übertragungen auf Stiftungen - insolvenzrechtlich rückgängig gemacht werden können. 

§ 283 I Nr. 1 StGB | Betrug

“Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht.”