Vollstreckung im Ausland - Gesetzentwurf der Bundesregierung

Angleichung an EU-Recht auf den Weg gebracht.

Veröffentlicht am: 28.03.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die grenzübergreifende Vollstreckung von Rechtstiteln soll neu geregelt werden. Die Bundesregierung will mit einem aktuellen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/823) die EU-Verordnung 1215/2012 in nationales Recht umsetzen. Diese Verordnung regelt die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung sowie Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Kern der neuen Regelung ist der Wegfall des Vollstreckbarerklärungsverfahren. Dieses ist nach geltendem Recht derzeit der Vollstreckung ausländischer Titel vorgeschaltet. Der Gesetzentwurf befasst sich dabei mit der Ausstellung über inländische Titel, die in anderen EU-Ländern wie z.B. Italien, Polen oder Frankreich vollstreckt werden sollen. Darüber hinaus wird auch die Annerkennung und Vollstreckung von Titeln aus anderen EU-Ländern im Inland überarbeitet.

Gemäß der Pressemitteilung der Pressestelle des Bundestages vom 26. März 2014 zieht die Reform Änderungen im Rechtspflegergesetz, im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, im Kostenrecht sowie im Gesetz über das Ausländerzentralregister nach sich.

Hintergrund

Der europaweite von der EU vorangetriebene Trend zur Vereinheitlichung und Vereinfachung bei der Vollstreckung von Forderungen und Rechtstiteln ist zu begrüßen. Unsere grenzüberschreitend agierenden Rechtsanwälte insbesondere für die EU-Staaten Italien, Polen und Frankreich verzeichnen ein zunehmendes Aufkommen an Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem internationalen Austausch von Waren und Dienstleistungen. Derzeit sind von Rechtsanwälten neben den deutschen und europäischen Vorschriften stets noch die nationalen Rechtsordnungen, also z.B. das italienische Recht, das polnische Recht oder auch das französische Recht zu beachten. Die Angleichung der nationalen Gesetze im Zuge der Anpassung an die EU-Vorgaben wird somit zu mehr Rechtssicherheit führen und damit auch den internationalen Handel fördern.

Weitere Informationen zum ausländischen Recht, insbesondere im Zusammenhang mit dem Forderungseinzug (Inkasso) und Vollstreckung finden Sie hier:

Italien, italienisches Recht

Polen, polnisches Recht

Frankreich, französisches Recht (derzeit nur Erbrecht)