Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland

So kann der im Ausland erworbene Berufsabschluss auch hierzulande bescheinigt werden.

Veröffentlicht am: 18.09.2012
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Seit einigen Monaten besteht die Möglichkeit, ausländische Berufsabschlüsse auch in Deutschland anerkennen zu lassen. Voraussetzung ist ein Verfahren bei der IHK FOSA (Foreign Skills Approval), die für die Bereiche Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen zuständig ist. Dort wird der ausländische Abschluss dann mit einem vergleichbaren inländischen verglichen.

Wichtige Kriterien:

  • Inhalt der Ausbildung
  • Dauer der Ausbildung
  • Berufserfahrung
  • Weiterbildungen

Die IHK FOSA soll eine Bescheinigung der Gleichwertigkeit ausstellen, wenn nach den genannten Kriterien keine signifikanten Unterschiede vorliegen. Ist dies nicht der Fall, besteht auch die Möglichkeit einer teilweisen Gleichwertigkeit. Es ergeht dann ein Bescheid, der die Qualifikation sowie die konkreten Unterschiede zum deutschen Abschluss beschreibt.

Das Verfahren selbst ist gebührenpflichtig und kostet zwischen EUR 100 und EUR 600.

Unsere im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne bei erfolgreichen Durchführung des Verfahrens. Als deutsch-italienische Kanzlei haben wir selbstverständlich gerade bei der Anerkennung italienischer Abschlüsse und bei der Beratung von Italienern sowie Deutschen mit in Italien erworbenen Abschlüssen eine besondere Kompetenz.