Rechtsanwalt für Italienisches Recht

Deutsch-Italienische Kanzlei (Mailand, Hamburg, Berlin, München sowie bundesweit)

Als Kanzlei mit Wurzeln in Deutschland und Italien betreuen wir Mandanten in allen Fragen zum deutschen und italienischen Rechts. Wir bieten unsere Leistungen sowohl Unternehmen als auch vermögenden Privatpersonen Ländern und beraten sowohl in deutscher als auch italienischer Sprache.

Dott. Francesco Senatore, Gründungsgesellschafter unserer Sozietät, ist als deutsch-italienischer Rechtsanwalt Avvocato in beiden Rechtsordnungen „zu Hause“. Er verfügt über ausgezeichnete Kontakte zu Unternehmen, Behörden und Notaren in Deutschland und Italien.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Anwaltliche Leistungen mit bezug zum italienischen Recht

  1. Italienisches Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht
  2. Italienisches Handelsrecht, Kaufrecht
  3. Arbeitsrecht
  4. Italienisches Erbrecht, Erbfälle in Italien
  5. Italienisches Immobilienrecht, Kauf und Verkauf von Immobilien in Italien

Handels- und Geschäftsbeziehungen Deutschland – Italien

ROSE & PARTNER betreut Unternehmen in Deutschland und Italien mit Geschäftsbeziehungen zum jeweils anderen Land. Unsere Mandanten beraten wir von der Aufnahme des Geschäftskontakts über die Errichtung von Niederlassungen oder Gründung einer Gesellschaft, bei dem Abschluss von Verträgen, bei der Geltendmachung von Forderungen bis zur Wahrnehmung von Interessen im Rahmen von gerichtlichen Verfahren und den Folgeverfahren.

Unser Anspruch ist die rechtlich optimale Vertragsgestaltung in deutscher und italienischer Sprache unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen.

Italienisches Erbrecht / deutsch-italienische Erbfälle

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Planung der Erbfolge, die Beratung hinsichtlich der testamentarischen Verfügungen und die Bearbeitung von Erbfällen mit deutschem und italienischem Bezug.

Bei der Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge können wir für unsere Mandanten auf alle Möglichkeiten zurückgreifen, die das deutsche und italienische Recht bieten und entsprechend den Bedürfnissen der Mandanten die vom Gesetzt zugelassenen Spielräume zum Beispiel für Schenkungen und Testamente nutzen.

Immobilien in Italien

Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Italien oder Personen, die es werden wollen, unterstützen wir bei allen Fragen betreffend das Eigentum, den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung bzw. Vererbung von Gewerbe-, Wohn- und Ferienimmobilien in Italien.

Hier kann der Makler oder Notar vor Ort die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nicht ersetzen; die Inanspruchnahme von anwaltlicher Beratung dient dem Schutz der Interessen der Mandanten auch im Verhältnis zu Dienstleistern in Italien.

Kontaktieren Sie uns und informieren Sie sich über unser Beratungsangebot.

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