Betrugsmasche Erbschaft

Wenn die Millionenerbschaft aus Frankreich ruft

Wer freut sich nicht über die Nachricht, einen hohen Betrag von einem entfernten Verwandten geerbt zu haben. Nur dass es diesmal nicht die reiche Tante aus Amerika, sondern ein Namensvetter oder sogar ein reicher Gönner aus Frankreich ist.

Veröffentlicht am: 01.02.2021
Qualifikation: Rechtsanwältin für französisches Recht
Lesedauer:

Ihnen wurde eine Erbschaft oder eine Spende aus Frankreich angekündigt und ein Testament beziehungsweise eine Spendenurkunde zugesandt? Sie haben in Erwartung einer Erbschaft oder Spendenauszahlung bereits eine Geldsumme überwiesen und bekommen Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Vorganges?

Gerne überprüfen wir für Sie, ob der Vorgang Betrugscharakter hat und untersuchen die Ihnen zugesandten Dokumente sowie den vorhandenen Schriftverkehr zum Pauschalhonorar von EUR 250,- zzgl. MwSt.

Wie sieht die gute Nachricht aus?

Die gute Nachricht kommt meistens per Email und immer öfters auch per Whatsapp-Nachricht. Im Anhang dieser Email oder Nachricht befindet sich ein farbiges und  vielversprechendes Testament mit sechs bis siebenstelligem Erbe. Gerne werden auch Spendenurkunden verschickt mit der Angabe, der Spender sei verstorben und die Summe solle nun ausgezahlt werden.

Die französische Flagge schmückt das angehängte Dokument und neben Gerichtsangaben befinden sich mehrere Stempel und Unterschriften, die dem Testament einen offiziellen Charakter verleihen sollen. Das Testament (oder die „Spendenurkunde“) wird sogar regelmäßig vom französischen Finanzminister „mitunterzeichnet“. Unzählige Rechtschreibfehler die Gang und Gebe sind, fallen den ausländischen „Erben“ aufgrund der großen Anzahl an Text oft gar nicht auf.

Nicht immer geben sich die Betrüger die Mühe eine Verbindung zwischen dem Erblasser und dem  vermeintlichen Erben  herzustellen – zum Beispiel durch Verwendung des gleichen Familiennamens. Hauptsache der Name des Erblassers klingt französisch und die Erbschaftssumme ist hoch. Sogar der französische Modeschöpfer Jean-Paul Gaultier wurde bereits als Erblasser angegeben. Brisant ist dabei, dass der Modeschöpfer gar nicht verstorben ist, sondern sich nach wie vor guter Gesundheit erfreut. 

Wer ist der Überbringer der guten Nachricht und was möchte er?

Oft kommt die Email oder die Whatsapp – Nachricht von einem angeblichen Notar oder einem Banker, der vorgibt die Erbschaft des Verstorbenen, einem entfernten Verwandten oder unbekannten Gönner abwickeln zu wollen.

Die Opfer, den vorgegaukelt wird Millionen geerbt zu haben werden zunächst gebeten Kontakt mit dem Notariat oder der Bank aufzunehmen, um die Auszahlung der Erbschaft zu veranlassen. Auf den ersten Blick klingt dies vielleicht normal.

In einem zweiten Schritt werden die vermeintlichen Erben aber aufgefordert einen bestimmten Geldbetrag „zum Zwecke der Abwicklung“ oder „zur Vorbereitung der Auslandsüberweisung“ zu überweisen. Es kommt auch vor, dass sie zur Übersendung von Passkopien oder Geburtsurkunden aufgefordert werden.

Eine solche Aufforderung Unterlagen vorzulegen und auch die Zahlung von Notargebühren sind im Rahmen der Abwicklung der Erbschaft in Frankfreich grundsätzlich üblich.

Aber:

  • Niemals würde ein Notar oder ein Banker Erben per Whatsapp kontaktieren.
  • Die Telefonnummer des französischen Notariats oder einer französischen Bank sollte mit der französischen Vorwahl anfangen. Kontaktaufnahmen über Handynummern erfolgen nicht.
  • Die Email eines Notars stammt nie von einem Privatkonto sondern endet in Frankreich mit „@notaires.fr.“
  • Niemals verlangt ein Notar oder ein Banker vor Abwicklung der Erbschaft die Zahlung seiner Notargebühren. Diese werden erst am Ende der Nachlassangelegenheit in Rechnung gestellt. Allenfalls ist die Zahlung eines Vorschusses von wenigen hundert Euro üblich.
  • Das Konto auf welches die Zahlung der Notargebühren oder des Vorschusses erfolgen soll befindet sich stets in Frankreich und lautet auf den Namen des Notariats. Es ist nie das Konto einer Privatperson.

Wenn einmal Geld geflossen ist – und zwar von den vermeintlichen Erben an Dritte und nicht von den angeblichen Notaren oder Banken an die Erben selbst – scheuen Betrüger nicht den Druck zu erhöhen, um weitere Zahlungen zu veranlassen. Unzählige Nachrichten und sogar Anrufe können die Folge sein. Die Erben sollen zahlen, um die Auszahlung der Erbschaft nicht zu gefährden. Manchmal sind noch Zollgebühren fällig, manchmal sind es Bankgebühren die zu zahlen sind, um die Überweisung erst zu ermöglichen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine solche Nachricht oder Email erhalte?

Wer eine Nachricht aus Frankreich erhält und sich unsicher ist, ob das Testament echt oder ob es sich um ein Betrugsversuch handelt, sollte einen Rechtsanwalt kontaktieren.

Wer bereits geantwortet oder gar eine Zahlung veranlasst hat, sollte umgehend den Kontakt einstellen und gegebenenfalls die Emailadresse und die Mobilfunknummer sperren. Bei Unsicherheiten sollte lieber ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen als erneut bei der Kontaktperson nachgefragt werden. Denn diese hat immer eine neue gute Ausrede parat. Eine Strafanzeige ist erfahrungsgemäß leider in den allermeisten Fällen nicht weiterführend und das bereits gezahlte Geld unwiederbringlich verloren.