Modernisierung des Kartellrechts

Bundeskartellamt begrüßt Update der Wettbewerbsregeln

Veröffentlicht am: 27.02.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Bundeskartellamt begrüßt Update der Wettbewerbsregeln

Das Kartellrecht soll modernisiert und an die Erfordernisse des digitalen Wettbewerbs angepasst werden – das sind die Pläne der Bundesregierung. Nach Veröffentlichung des Entwurfes wurde dieser insbesondere vom Bundeskartellamt begrüßt.

Was sieht der Gesetzesentwurf vor?

Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier braucht es im digitalen Zeitalter ein „Update der Wettbewerbsregeln“. Diese Überlegung legte den Grundstein für die nun geplante Modernisierung des Kartellrechtes im Rahmen der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Besonders im Bereich von Internetplattformen und Digitalunternehmen wird es wohl bald kartellrechtliche Veränderungen geben. Der Entwurf sieht dazu mehrere Möglichkeiten vor.

Insbesondere der Marktmissbrauch großer Digitalplattformen soll künftig besser verhindert werden. Erreicht werden soll dies durch eine verschärfte Marktaufsicht. Geplant ist u.a., dass digitalen Plattformen mit marktübergreifenden Bedeutung untersagt werden kann, Angebote von Wettbewerbern und eigene Angebote, zum Beispiel durch unterschiedliche Darstellung von Suchergebnissen, ungleich zu behandeln. Im Ergebnis soll so gewährleistet werden, dass sich Verbraucher ohne Einwirkung von außen für das für sie beste Produkt entscheiden können. Insgesamt stärkt dies nach den Modernisierungsplänen nicht nur den Wettbewerb insgesamt, sondern soll auch gerade für kleinere Unternehmen und Start-Ups faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Handlungsbedarf bei Digitalunternehmen

Auch die Schlagkraft des Bundeskartellamtes soll insgesamt verbessert werden. So soll schon früh mittels einstweiligen Maßnahmen gegen missbräuchliche Marktmacht einzelner Unternehmern eingeschritten werden. Nach Vorstellung von Altmaier muss das Bundeskartellamt künftig schneller reagieren können, denn wenn Verfahren zu viel Zeit in Anspruch nähmen, sei bis zum Ende eines Verfahrens der Markt verteilt und die Wettbewerber existierten nicht mehr. Daher sollten einstweilige Maßnahmen Wettbewerber in Zukunft bereits frühzeitig schützen.

Hier soll es den Behörden auch ermöglicht werden, mit der Schnelligkeit und Flexibilität von Digitalunternehmen Schritt zu halten. Unternehmen wie Google verändern innerhalb weniger Jahre Märkte weltweit. Dem Bundeskartellamt muss es möglich sein auf eine solche Entwicklung der Unternehmen selbst schneller reagieren zu können. Nur so ist eine effektive kartellrechtliche Kontrolle überhaupt möglich.

Bundeskartellamt spricht positiv über Modernisierungs-Entwurf

Der Entwurf wurde beim Bundeskartellamt positiv aufgefasst. Wie das Amt am 25.02.2020 in einer Stellungnahme mitteilte, begrüßt es den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Modernisierung des Kartellrechtes.

Besonders bedeutende Fragestellungen der digitalen Wirtschaft seien aufgenommen und zielführend umgesetzt worden. Der Entwurf enthalte wichtige Fortentwicklungen des kartellrechtlichen Rahmens, um auch in der digitalen Wirtschaft den Erfordernissen einer effektiven Kartellaufsicht künftig besser gerecht zu werden, so die Auffassung des Bundeskartellamtes.