UniCredit-Einstieg bei Commerzbank

Kartellamt gibt Beteiligung frei

Seit Monaten sammelt UniCredit Commerzbank-Aktien. Inzwischen hat die italienische Großbank Zugriff auf insgesamt 28 % der Anteile. Eine Beteiligung in dieser Höhe wirft mit Blick auf das Kartellrecht Fragen auf. UniCredit lässt nun jedoch eine Beteiligung von 29,99 % vom Bundeskartellamt prüfen, welches das Vorhaben freigibt.

Veröffentlicht am: 16.04.2025
Qualifikation: Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Lesedauer:

Mit einem Anteil von 9,5 % ist die italienische Großbank UniCredit nach dem Bund der zweitgrößte Aktionär der Commerzbank. Der Bund hält 12 %. Allerdings hat sich UniCredit unter anderem über Finanzinstrumente und über mehrere Monate hinweg Zugriff auf weitere 18,5 % der Anteile gesichert. Eine solche Beteiligung könnte an kartellrechtliche Grenzen stoßen. Nun ließ UniCredit vom Bundeskartellamt prüfen, ob eine Beteiligung von bis zu 29,99 % zulässig ist. Zur Überraschung einiger gab die Behörde das Vorhaben frei.

Keine Einwände des Bundeskartellamts

Nachdem bereits die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank keine Einwände gegen die Aufstockung der Anteile auf 29,99 % erhoben hatte, schließt sich nun auch das Bundeskartellamt dieser Einschätzung an.

Zwar würde bereits der angemeldete Minderheitserwerb zu einer Stärkung der Marktposition von UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland führen, allerdings seien in allen weiteren Bereichen bedeutende Wettbewerber vorhanden. So unter anderem die Deutsche Bank, DZ Bank und Helaba. 

Es mangele weiterhin an belastbaren Hinweisen, die auf eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs schließen ließen. Ohne solche Anhaltspunkte kann die Behörde nicht im Rahmen der Fusionskontrolle nach § 40 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingreifen.

Geringe Freude in Deutschland

Einige Beteiligte wurden nach diesem Ergebnis nervös.  Zusammen mit den über Finanzinstrumente gesicherten Aktien kontrolliert UniCredit inzwischen 28 % der Commerzbank-Anteile. Ab einem Anteil von 30 % ist die italienische Großbank gemäß § 35 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) verpflichtet, den übrigen Aktionären ein Übernahmeangebot zu unterbreiten.

Bis zur Entscheidung des Bundeskartellamts strebte UniCredit einen solchen Zusammenschluss mit der Commerzbank regelrecht an. Die Ampel-Koalition zeigte sich diesem Vorhaben gegenüber jedoch ablehnend und auch nach den Neuwahlen zeichnet sich bislang keine Kursänderung ab.

Deutlich gegen einen Zusammenschluss positioniert sich das Management der Commerzbank. Bereits nach dem Einstieg der Italiener im letzten Jahr bestanden sie auf Unabhängigkeit. Daran ändert sich nun auch nach der Freigabe durch das Bundeskartellamt nichts. Im Gegenteil: Mit hohen Gewinnzielen und Stellenabbau versucht die Bank, einer Übernahme entgegenzuwirken.

Doch nur ein Investment

Fast scheint es, als sei auch für UniCredit die Freigabe durch das Bundeskartellamt überraschend gekommen. Jedenfalls reagierte die Großbank anders als erwartet. Von einem möglichen Zusammenschluss war keine Rede mehr. Vielmehr solle die Commerzbank lediglich ein Investment bleiben. Ob sich diese Haltung künftig noch ändert, bleibt abzuwarten.

Für Unternehmen ist es von immenser Bedeutung die Relevanz des Kartellrechts richtig einzuschätzen. Wie auch dieser Fall zeigt, sind es oft gerade die Details, die den entscheidenden Unterschied machen. Nichtsdestotrotz drohen beim Übersehen solcher Details nicht nur der Reputationsverluste, sondern auch hohe Geldbußen der Kartellbehörden. Eine frühzeitige und präventive anwaltliche Beratung zum Kartellrecht ist daher dringend zu empfehlen.