Die Bilanzgarantie im Unternehmenskauf

- ein Einfallstor für Schadensersatzansprüche!

Veröffentlicht am: 05.01.2021
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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- ein Einfallstor für Schadensersatzansprüche!

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christian Mattlage

In der M & A Beratungspraxis und insbesondere auch im Hinblick auf nachgelagerte Streitigkeiten spielen sogenannte Bilanzgarantien sowohl aus Käufer- als auch Verkäufersicht eine heraus gehobene Rolle. Die Bilanzen und Jahresabschlüsse eines Unternehmens stellen oftmals ein ganz wesentliches Element, wenn ich sogar das wichtigste Element, der von einem Käufer durchgeführten Due Diligence dar.

Mit Ausnahme von Start-up oder turn-around Transaktionen, bei denen die Targetunternehmen in ihren Bilanzen keinen Gewinn ausweisen, ist das Ergebnis einer Unternehmung in den meisten Fällen der Ansatzpunkt und die entscheidende Kennziffer für die Ermittlung des von einem Verkäufer zu zahlenden Kaufpreises.

In der Regel werden Kaufpreise in der Unternehmensbewertung durch die Anwendung von Multiplikatoren auf das Ergebnis (EBIT oder EBITDA) ermittelt. Mit anderen Worten korreliert die Höhe des Kaufpreises mit der Höhe des erwirtschafteten Ergebnisses.

Absicherung des Käufers durch Abgabe von Bilanzgarantien

Käufer von Unternehmen haben insofern ein ausgeprägtes Interesse daran, sich durch Bilanzgarantien, die vom Verkäufer abzugeben sind, dagegen abzusichern, dass das ausgewiesene Ergebnis des Unternehmens zu hoch ist und der Käufer einen zu hohen Kaufpreis gezahlt hat.

Insofern kommt der Ausgestaltung von derartigen Bilanzgarantien sowohl aus Verkäufer-als auch aus Käufersicht eine wesentliche Bedeutung zu.

Harte oder weiche Bilanzgarantien

Bilanzgarantien können auf zweierlei Art und Weise ausgestaltet sein. Zum einen gibt es die sogenannten harten Bilanzgarantien, bei denen sich die Bilanzen an einem objektiven Maßstab messen lassen müssen. Die objektive Bilanzgarantie stellt auf die Perspektive eines allwissenden Bilanz-Aufstellers ab.

Zum anderen existieren die subjektiven, das heißt weichen, Bilanzgarantien. Die subjektive Bilanzgarantie stellt dann auch nicht auf einen allwissenden Ersteller aus, sondern fordert lediglich einen bestimmten Sorgfaltsmaßstab bei der Ermittlung der für den Jahresabschluss relevanten Tatsachen und Einschätzungen.

Die Ausgestaltung der Bilanzgarantien ist ganz wesentlich für die entsprechenden Rechtsfolgen bei Verstoß gegen eine solche. Käufer haben regelmäßig ein Interesse an harten (objektiven) Bilanzgarantien, während Verkäufer möglichst weiche und subjektiv geprägte Bilanzgarantien bevorzugen.

Berechnung der Höhe des Schadensersatzes

Der entscheidende Unterschied zwischen den Rechtsfolgen des Verstoßes gegen eine objektive, bzw. subjektive Bilanzgarantien liegt darin, dass die Höhe des von dem Verkäufer zu zahlenden Schadensersatzes gänzlich unterschiedlich berechnet wird.

Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main aus dem Jahre 2015 ist bei einem Verstoß des Verkäufers gegen eine harte Bilanzgarantien der Erwerber so zu stellen, als habe er die tatsächliche, ungünstigere Ertragslage der Gesellschaft gekannt und aus diesem Grund möglicherweise einen geringeren Kaufpreis verhandelt.

Diese Entscheidung weist eine große Bedeutung insofern aus, als dass der Käufer bei Vorliegen einer Verletzung einer objektiven Bilanzgarantien einen deutlich höheren Schadensversandanspruch geltend machen kann.

Hinweise aus der Beratungspraxis

In der Beratungspraxis stellen unsere Fachanwälte für Handels-und Gesellschaftsrecht bei Transaktionen immer wieder fest, dass die Garantien im Hinblick auf die Bilanzen, die Einfluss in den Kaufvertrag finden, oftmals recht stiefmütterlich behandelt werden.

An dieser Stelle kann sich ein ausgeprägtes wirtschaftliches und auch finanzielles Verständnis des den Kaufvertrag vorhandenen Rechtsanwalts für die Mandanten besonders auszahlen.

Unsere Beratungspraxis hat gezeigt, dass an dieser Stelle die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen unseren Fachanwälten für Handels-und Gesellschaftsrecht und unseren Steuer- und Bilanzexperten einer der wesentlichen Hebel ist, um für unsere Mandanten das optimale Verhandlungsergebnis zu erreichen.