Erleichterung im deutsch-italienischen Geschäftsverkehr

Umsetzung EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

Veröffentlicht am: 27.03.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die neue EU-Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr musste bis zum , 16.03.2013 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Italien hat dies mit einem entsprechenden Gesetz erledigt, welches bereits am 30.11.2012 in Kraft getreten ist und für Transaktionen ab dem 1.1.2013 anwendbar ist.

Die Richtlinie sieht insbesondere vor, dass Unternehmen ihre Rechnungen mit einem Zahlungsziel von 60 Tagen begleichen müssen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei öffentlichen Auftraggebern wurde das Zahlungsziel zur Begleichung ihrer Rechnungen sogar auf 30 Tage begrenzt.

Auch sind Unternehmen automatisch dazu berechtigt, Verzugszinsen zu fordern, zudem erhalten sie einen Pauschalbetrag in Höhe von mindestens 40 EUR als Entschädigung im Falle der notwendigen Beitreibung der Forderung und der gesetzliche Zinssatz für den Zahlungsverzug soll auf 8 Prozentpunkte angehoben werden. Für Deutschland stellt sich insofern keine Änderung ein, als dass § 288 Absatz 2 BGB bereits bei unternehmensrechtlichen Geschäften einen Verzugszins von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vorsieht.

Hintergrund

 

Der funktionierende internationale Geschäftsverkehr hängt nicht unwesentlich auch an den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Zahlungsverzug. Es ist daher zu hoffen, dass die neue EU-Richtlinie 2011/7/EU eine tatsächliche Erleichterung darstellen wird und den deutsch-italienischen Rechtsverkehr weiter fördert, insbesondere durch die Schaffung von mehr Transparent.

So wird auch die etwaige Beantragung auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls dadurch erleichtert, dass sowohl die italienischen, als auch die deutschen Unternehmen eine gemeinsame Grundlage haben, auf der sie ihre jeweiligen Forderungen geltend machen können.