Italien unterliegt im Streit um einheitlichen Patentschutz

EugH weist Klage gegen "verstärkte Zusammenarbeit" ab.

Veröffentlicht am: 17.04.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist Italien (wie Spanien) mit dem Vorhaben gescheitert, die weiteren EU-Länder daran zu hindern, im Weg der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit ein einheitliches EU-Patent zu schaffen. Die italienischen Rechtsanwälte rügten sowohl die mangelnde Zuständigkeit des Rats für den entsprechenden Ratsbeschluss sowie eine Umgehung des Einstimmigkeitserfordernisses. Ein Beitrag zum Integrationsprozess - so Italien - sei nicht erkennbar.

Der EuGH folgte dieser Argumentation nicht und wies die Nichtigkeitsklage ab. Der Rat sei sehr wohl für die Begründung der verstärkten Zusammenarbeit in Bezug auf die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes zuständig und das Erfordernis der Einstimmigkeit sei in dem Prozess nicht umgangen worden.

Hintergrund

Das sogenannte "EU-Patent" hat den einheitlichen kostengünstigen Patentschutz in 25 EU-Ländern zum Ziel. Hierdurch sollen die Innoviationen und damit zusammenhängende Schutzrechte insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen besser gewährleistet werden. Experten sehen hier im Wettbewerb mit Unternehmen aus Nordamerika und Asien Handlungsbedarf.