MiFID II bringt Änderungen im Aufsichtsrecht

BaFin Informiert Marktteilnehmer über neue Anforderungen ab 2017.

Veröffentlicht am: 02.07.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die EU sorgt weiter für Bewegung auf den europäischen Finanzmärkten und im Aufsichtsrecht. Betroffen ist die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID wird reformiert. MiFID II tritt am 3. Juli 2014 in Kraft . Die Regelungen sind von den Akteuren auf den Finanz- und Kapitalmärkten jedoch erst ab 2017 zwingend einzuhalten. Die Richtlinie wird ergänzt durch die Verordnung MiFIR.

Ausgesuchte Themen des neuen Aufsichtsrechts (Quelle: BaFin):

  1. Unabhängige Anlageberatung
  2. Produkt-Governance
  3. Produkt-Intervention
  4. Aufzeichnungspflicht
  5. Handelstransparenz
  6. Hochfrequenzhandel und Martkmikrostruktur
  7. Zentrale Gegenparteien, Handelsplätze und Benchmarks
  8. Handelspflicht für OTC-Derivate

Hintergrundinformationen können Marktteilnehmer direkt von der BaFin erhalten. Im Juli 2014 veranstaltet die BaFin eine Veranstaltung zu MiFID II und MiFIR.

Hintergrund                             

MiFID I stammt aus dem Jahr 2004 und sollte die Integration eines gemeinsamen europäischen Finanzmarktes vorantreiben. Sie ging aus einer Initiative der EU-Kommission hervor. Kernpunkte waren die Stärkung des Wettbewerbs im Börsenhandel durch Liberalisierung und Schaffung alternativer Handelsplattformen, aber auch die Verbesserung des Anlegerschutzes und die Regulierung von Finanzintermediäre wie Banken, Investmentgesellschaften, Versicherungen, Venture Capital Funds etc.