Millionen-Bußgelder gegen Stahlhersteller wegen Kartellverstoß

Bundeskartellamt bestraft Stahlhersteller aufgrund illegaler Preisabsprachen bei Quartoblechen

Veröffentlicht am: 20.08.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Bundeskartellamt bestraft Stahlhersteller aufgrund illegaler Preisabsprachen bei Quartoblechen

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Bernd Fleischer, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Das Bundeskartellamt hat wegen kartellrechtswidrigen Absprachen von Mitte 2002 bis Juni 2016 kartellrechtliche Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 646 Millionen Euro gegen die Ilsenburger Grobblech GmbH, die thyssenkrupp Steel Europe AG und die voestalpine Grobblech GmbH sowie drei weitere verantwortliche Personen verhängt, da sie sich über bestimmte Aufpreise und Zuschläge für Quartobleche in Deutschland ausgetauscht und verständigt hatten. Gegen die Dillinger Hüttenwerke AG, die als erste mit dem Bundeskartellamt vollumfänglich kooperierte, wurde nach Anwendung der geltenden Bonusregelung nach einem Kronzeugenantrag kein Bußgeld verhängt.

Relevanter Markt der Quartobleche

Quartobleche sind warm gewalzte Stahl-Flacherzeugnisse, welche insbesondere in den Bereichen Stahl- und Brückenbau, Hochbau, Schiffsbau, Kessel- bzw. Druckbehälterbau, allgemeiner Maschinenbau, sowie zum Bau von Windtürmen und Pipelines und in der Offshore-Industrie zum Einsatz kommen.

Die Preisbildung solcher Quartobleche setzt sich traditionell zusammen aus einem kundenindividuell verhandelten Basispreis und diversen Aufpreisen und Zuschlägen. Die Aufpreise wurden für die Erfüllung bestimmter Qualitätsmerkmale wie z.B. besondere Zähigkeit oder Festigkeit, aber auch für Zusatzleistungen, wie z.B. Ultraschallprüfungen, erhoben. Die im Grundsatz brancheneinheitlichen Aufpreise und Zuschläge waren bis Mitte 2016 in Preislisten der betroffenen Quartoblechhersteller aufgeführt und veröffentlicht. Sie machten ca. 20 bis 25 Prozent des Gesamtpreises der Quartobleche aus. Die Bedeutung des traditionellen Preissystems für Quartobleche hat im relevanten untersuchten Zeitraum deutlich abgenommen.

Kartellverstoß der Preisabsprache

Die Untersuchung des Bundeskartellamts ergab, dass seit Juli 2002 bis zum August 2008 sich die Vertreter der Quartoblechhersteller regelmäßig im sogenannten „Technikerkreis“ der Walzstahl-Vereinigung getroffen und sich darüber abgesprochen hatten, die wichtigsten Aufpreise und Zuschläge für bestimmte Quartobleche in Deutschland nach einheitlichen, untereinander besprochenen Modellen selbst zu berechnen.

Bis Mitte 2016 hatten die Unternehmen Preisbestandteile fortlaufend nach einheitlichen, untereinander vereinbarten Modellen berechnet und koordiniert, wobei sich die Übernahme und Veröffentlichung der Preislisten bei manchen Unternehmen nicht über den gesamten Tatzeitraum erstreckten. Hintergrund dafür war jedoch das gemeinsame Verständnis und Ziel der betroffenen Quartoblechhersteller, mit ihren jeweiligen Kunden möglichst nur über die Basispreise und nicht über diese Aufpreise und Zuschläge zu verhandeln.

Einvernehmliche Kooperation der Kartellanten

Die oben aufgeführten Unternehmen haben den vom Bundeskartellamt ermittelten Sachverhalt der illegalen Preisabsprachen als zutreffend anerkannt und stimmten einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung unter Berücksichtigung der Bonusregelungen zu. Die Höhe der Bußgelder reduzierte sich insoweit aufgrund der Bonusregelungen.

Sämtliche Bußgeldbescheide gegen die Quartoblechhersteller sind rechtskräftig. In den Bußgeldbescheiden werden vom Kartellamt neben den jeweiligen Unternehmens-Adressaten zum Teil weitere juristische und natürliche Personen als tatbeteiligt aufgeführt. Gegen diese weiteren Tatbeteiligten wurde kein Bußgeldbescheid erlassen, da das Verfahren wegen der vollständigen Kooperation nach der Bonusregelung oder aus anderen Gründen eingestellt wurde.

Kartellanten leben gefährlich

Die verhängten Millionen- Geldbußen als Kartellstrafe zeigen, dass Unternehmen, die gegen das Kartellrecht verstoßen, in der permanenten Gefahr leben, von einem womöglich jahrelangen Mitkartellanten als Kronzeuge beim Bundeskartellamt aufgedeckt zu werden – der selbst dann straffrei davonkommt.

Neben der hohen Millionen-Geldbuße vom Bundeskartellamt drohen den kartellbeteiligten Unternehmen kartellrechtliche Schadensersatzklagen von betroffenen Personen und Unternehmen. Die Etablierung eines Kartellrechts-Compliance-Systems ist vielfach geboten, um diese sowohl monetären als auch reputativen negativen Konsequenzen zu vermeiden.