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Neue Regelungen zu Immobilien im GwG nach dem SDG II

Was Sie zum SDG II wissen müssen

Transparenzregister und Grundbuch werden miteinander verknüpft, um die Zuordnung von Immobilienvermögen besser nachvollziehbar zu machen.

Veröffentlicht am: 14.06.2024
Qualifikation: Rechtsanwalt & Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Hamburg
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Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) hat der Gesetzgeber die Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Immobilieneigentum in Deutschland erheblich erweitert. Dies geschieht im Kontext verstärkter internationaler Bemühungen, illegale Finanzströme aufzudecken und zu unterbinden. Immobilien gelten als attraktives Mittel zur Geldwäsche, da sie große Werte über lange Zeiträume speichern können. Durch die neuen Regelungen sollen kriminelle Aktivitäten in diesem Bereich erschwert werden.

Das SDG II bringt nach dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) weitere bedeutende Änderungen im Geldwäschegesetz (GwG) mit sich, die vor allem den Immobiliensektor betreffen. Die neuen Regelungen, die seit dem 1. Juli 2023 in Kraft sind, zielen darauf ab, die Transparenz über Immobilieneigentümer zu erhöhen und damit die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu verbessern.

In diesem Blogbeitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf die neuen Anforderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis.

Hintergrund zur Verknüpfung von Grundbuch und Transparenzregister

Traditionell spiegelt das Grundbuch nicht immer alle Änderungen der Firmenbezeichnung und andere gesellschaftsrechtliche Änderungen wider. Dies kann zu einer Lücke in der Nachverfolgbarkeit und Transparenz im Hinblick auf die Zuordnung des Eigentums an den Immobilien führen. Durch die Integration der Immobiliendaten in das Transparenzregister wird diese Lücke geschlossen, da das Transparenzregister fortlaufend aktualisiert wird und somit eine vollständige und aktuelle Datenbasis gewährleistet. Der tatsächliche Immobilienbesitz wird damit deutlich besser nachvollziehbar.

Die neuen Bestimmungen im Detail

Die neuen Regelungen des GwG, eingeführt durch das SDG II, streben eine signifikante Erhöhung der Transparenz im Immobiliensektor an. Zentrales Element ist die detaillierte Erfassung und Meldung von Immobiliendaten an das Transparenzregister. Hierbei werden nicht nur grundlegende Informationen wie das zuständige Amtsgericht und der Grundbuchbezirk erfasst, sondern auch spezifische Daten zu den Grundstücken selbst, einschließlich Gemarkung, Flur und Flurstück sowie Art und Umfang der Berechtigung und deren zeitliche Aspekte.

Diese umfassende Datenerfassung soll sicherstellen, dass alle wesentlichen Informationen über Immobilieneigentum in Deutschland zentral zugänglich und überprüfbar sind. Die Pflicht zur Meldung und fortlaufenden Aktualisierung dieser Daten liegt bei den Grundbuchämtern, die seit dem 1. Juli 2023 verpflichtet sind, die Daten automatisiert an das Transparenzregister zu übermitteln. Dies umfasst auch Änderungen der Firmennamen und andere gesellschaftsrechtliche Änderungen, die im traditionellen Grundbuch nicht immer zeitnah oder vollständig erfasst werden.

Kritische Würdigung der neuen Regelungen

Während die Ziele dieser neuen Bestimmungen, wie die Bekämpfung von Geldwäsche und die Verhinderung der Finanzierung von Terrorismus, klar und wichtig sind, gibt es aber auch kritische Aspekte und Herausforderungen zu bedenken:

Umsetzungsaufwand:

Die neuen Vorschriften erfordern eine erhebliche Anpassung der bestehenden Systeme und Prozesse bei Grundbuchämtern und Notaren. Dies bedeutet nicht nur einen hohen administrativen Aufwand, sondern auch die Notwendigkeit umfassender Schulungen und Investitionen in IT-Infrastrukturen. Kleinere Grundbuchämter und Notariate werden hier vor größere Herausforderungen gestellt werden als größere Institutionen.

Datenschutz:

Mit der erhöhten Transparenz und der umfassenden Erfassung von Immobiliendaten stellen sich auch Fragen zum Datenschutz. Insbesondere könnte die Verfügbarkeit sensibler Informationen im Transparenzregister Missbrauchspotential bergen. Es muss sichergestellt werden, dass die Daten ausreichend geschützt sind und nur befugte Personen Zugriff darauf haben. Insoweit hatte der EuGH mit seinem Urteil vom 22. November 2022 zur 5. Geldwäscherichtlinie (Az. C-37/20 und C-601/20​) festgestellt, dass der freie Zugang der Öffentlichkeit zu den Informationen über wirtschaftlich Berechtigte einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte darstellt. Seitdem ist der freie Zugang zum Transparenzregister wieder eingeschränkt worden und es ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Nach der Verknüpfung mit dem Grundbuch bekommen die zugrundeliegenden Bedenken zusätzliches Gewicht.

Effektivität und Durchsetzbarkeit:

Trotz der detaillierten Erfassung und Meldung von Immobiliendaten bleibt abzuwarten, wie effektiv diese Maßnahmen in der Praxis sein werden. Kriminelle finden oft Wege, um gesetzliche Regelungen zu umgehen. Es besteht die Gefahr, dass die Maßnahmen zwar bürokratischen Aufwand erzeugen, aber nur begrenzte praktische Auswirkungen auf die tatsächliche Bekämpfung von illegalen Aktivitäten haben.

Auswirkungen auf Notare, Unternehmer und Grundbuchämter

Die neuen Regelungen haben weitreichende Auswirkungen auf Notare, Grundbuchämter und Unternehmen, die Immobilien halten oder erwerben.

Notare

Notare spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der neuen Vorschriften. Sie sind verantwortlich für die Kontrolle, Dokumentation und Meldung von Transaktionen, die unter das Barzahlungsverbot fallen. Bei Verstößen müssen sie dies den zuständigen Behörden melden.

Unternehmensimmobilien

Für Unternehmen, die Immobilien besitzen, bedeutet dies eine erhöhte Transparenzpflicht. Sie müssen sicherstellen, dass alle relevanten Immobiliendaten korrekt im Transparenzregister erfasst sind. Dies betrifft auch ausländische Gesellschaften, die Immobilien in Deutschland halten, da sie nun ebenfalls der Meldepflicht unterliegen.

Grundbuchämter

Grundbuchämter müssen die Daten automatisiert und kontinuierlich an das Transparenzregister übermitteln. Dies erfordert eine Anpassung der bestehenden Systeme und Prozesse, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Fazit zur Neuerung im Immobilienrecht

Zusammenfassend sind die neuen Regelungen des GwG nach dem SDG II ein Schritt in die richtige Richtung, um die Transparenz im Immobiliensektor zu erhöhen und illegale Finanzströme zu bekämpfen. Allerdings bringen sie auch erhebliche Herausforderungen und potenzielle Nachteile mit sich, die kritisch betrachtet und adressiert werden müssen. Eine sorgfältige Abwägung der Vorteile und möglichen Nachteile ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften ihr Ziel erreichen, ohne unverhältnismäßige Belastungen zu verursachen.

Bleiben Sie informiert und achten Sie auf die weitere Entwicklung der Gesetzgebung, um sich trotz des immer komplizierter werdenden regulatorischen Umfelds rechtskonform zu verhalten und mögliche Risiken zu minimieren.

Weitere Informationen rund ums Immobilienrecht finden Sie hier:  Immobilienrecht