Neues M&A-Werk: „Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf“

Darauf setzt ROSE & PARTNER in seiner M&A-Praxis

Veröffentlicht am: 21.12.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Darauf setzt ROSE & PARTNER in seiner M&A-Praxis

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christian Mattlage

Radikalen Zeiten in der Weltwirtschaft wird eine neue Welle an Unternehmensübernahmen und Zusammenschlüssen folgen. Dabei werden diejenigen gewinnen, die aus den vergangenen Transaktionen gelernt haben. Jeder M&A-Anwalt stellt sich bei jedem Deal immer wieder die Frage, welche Parameter den Erfolg des Geschäftsabschlusses bestimmen. Das druckfrische M&A-Werk „Ott – Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf“ befasst sich mit hochrelevanten Fragen der Unternehmensübernahme. Es ist ein Werk für den M&A-Berater, der sich mit transaktionsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen beschäftigt.

Was macht das Werk so besonders? Es wurde von Praktikern aus der Rechts- und Steuerberatung sowie von Angehörigen aus der Finanzverwaltung bearbeitet. Weiter wird das Handbuch in seiner Online Fassung zweimal jährlich aktualisiert, sodass es stets aktuell und verlässlich bleibt.

Mit dabei waren drei Anwälte unserer M&A-Kanzlei ROSE & PARTNER. Wir freuen uns sehr, dass Dr. Michael Demuth (Hamburger Büro), Dr. Nicolas Eberle (Frankfurter Büro) und Dr. Philipp Schön (Berliner Büro) das Werk mit ihrer Praxiserfahrung bereichert haben.

Von der Vorbereitung über die Umsetzungsphase bis hin zur Nachbereitung

Die Gliederung des Werks „Ott – Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf“ folgt anschaulich der typischen Dreiklang-Deal-Struktur: Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitungsphase. Dabei werden wichtige Themen wie Preisfindung und Unternehmensbewertung sowie typische Veräußerungshindernisse behandelt. Natürlich fehlen auch die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragestellungen beim Unternehmenskauf nicht.

In der Umsetzungsphase werden die Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal übersichtlich gegenübergestellt. Die für den Verkäufer wichtigen Fragen nach der Unternehmensbewertung, Anteilsbewertung, Ermittlung des Veräußerungsgewinns und den ertragsteuerlichen Implikationen werden zielgenau beantwortet. Auch die in der Praxis oft vorkommenden Anteilsübertragungen bei einer Betriebsaufspaltung sowie teilentgeltliche Übertragungen werden anschaulich beschrieben. Das neue Werk hält überdies viel Raum bereit für Veräußerungsvorgänge bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften und beschäftigt sich mit der ertragsteuerlichen Organschaft.

Unsere M&A-Spezialisten: „Das komplexe Geschäft macht einfach Spaß“

Nachdem ich das stolze Werk „Ott – Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf“ studiert habe, wollte ich von meinem Kollegen Michael Demuth in Erfahrung bringen, weshalb man neben der oftmals stressigen und komplexen Beratungssituation sich mit solchen umfassenden Beiträgen an einer Monografie beteiligt. Als Antwort erhielt ich, dass die Zusammenarbeit mit so vielen unterschiedlichen Autoren aus so vielen Bereichen hoch spannend gewesen sei. „Das komplexe Geschäft macht mir einfach Spaß und die Erfahrung weiterzugeben in so einer Monographie bereitet keine Mühe, sondern Vergnügen“ - so Michael Demuth. 

Die M&A-Anwälte und Ihre Themen

Abschließend ein kleiner Überblick zu unseren Anwälten, die an der Erstellung von „Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf“ beteiligt waren:

Dr. Michael Demuth arbeitete mehrere Jahre im Beteiligungsbereich und im Investmentbanking einer Landesbank. Seine Erfahrung aus dem Investmentbanking bringt er nunmehr bei ROSE & PARTNER im Hamburger Büro ein, wo er sich mit FinTech-Themen, Aufsichtsrecht, M&A und Unternehmensnachfolge beschäftigt. Dr. Michael Demuth hat sich in dem Werk mit der Kaufpreisermittlung (Kapitel 11) beschäftigt.

Dr. Nicolas Eberle arbeitete im Frankfurter Büro als Rechtsanwalt in den Bereichen M&A, FinTech und Aufsichtsrecht. Dr. Nicolas Eberle setzt sich in Kapitel 9 mit den Unterschieden zwischen Share und Asset Deal auseinander.

Dr. Philipp Schön ist für das Berliner Büro als Transaktionsanwalt tätig. Neben seiner gesellschaftsrechtlichen Beratung beschäftigt er sich auch mit Real Estate-Themen. Dr. Philipp Schön hat Kapitel 3 sowie Kapitel 7 übernommen und sich mit dem Thema Haftungsrisiken für den Unternehmensverkäufer sowie vorgelagterte Umstrukturierungen auseinandergesetzt.