Sammelklage gegen Unternehmen?

EU will mehr Verbraucherschutz gegen Konzerne

Veröffentlicht am: 13.04.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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EU will mehr Verbraucherschutz gegen Konzerne

Die Europäische Union will weiter die Speerspitze des Verbraucherschutzes sein. Aktuell gibt es in Brüssel mehrere Gesetzesinitiativen, in denen es unter anderem um die Einführung von Sammelklagen geht. Kunden großer Unternehmen wie zum Beispiel VW haben es hierzulande schwer, sich gegen Manipulationen, Schäden etc. gerichtlich zur Wehr zu setzen. Das wird vor allem bei einem Vergleich mit den USA und den dortigen Möglichkeiten der Verbraucher deutlich.

Neue Möglichkeiten für Kollektivklagen

Geht es nach den EU-Vorschlägen, sollen künftig „qualifizierte Institutionen“ wie Verbraucherverbände stellvertretend für Geschädigte klagen können. Dabei soll nach verschiedenen Szenarien unterschieden werden. Ist die Zahl der betroffenen Verbraucher bekannt und haben diese eine vergleichbare Schädigung erlitten, können Verbraucherverbände Schadensersatz einklagen. Das soll auch ohne Mandatierung möglich sein. Auf Gewinne dürfen die Verbände dabei nicht aus sein. Außerdem müssen sie ihre Finanzierung offenlegen. Gelegentlich profitieren Konzerne auch davon, dass der von Ihnen angerichtete Schaden für den Einzelnen so gering ist, dass für diesen eine Durchsetzung seiner Ansprüche vor Gericht unverhältnismäßig wäre. In diesen Fällen sollen gemeinnützige Stellen davon profitieren, wenn Unternehmen vom Gericht verurteilt werden, Schadensersatz zu zahlen.

Lücken im Entwurf

Nicht ohne weiteres möglich bleibt nach den Initiativen aus Brüssel aber wohl die Sammelklage bei komplexen Sachverhalten, in denen die Zahl der Geschädigten unklar und auch der Schaden des Einzelnen individuell sehr verschieden ist.

National tut sich aber natürlich auch etwas. Die neue GroKo will die Musterfeststellungsklage. Laut Koalitionsvrtrag soll ein entsprechendes Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten. Verbraucher könnten sich dann zu einem Register anmelden und in Musterprozessen Rechtsfragen grundsätzlich klären.

Wie auch immer - der ganz große Wurf und damit amerikanische Verhältnisse ist damit bei der Sammelklage nicht wirklich zu erwarten. Verbraucherschützer sind dennoch verhalten optimistisch. Rechtsanwälte in Wirtschaftskanzleien dürften die Entwicklungen mit Spannung erwarten. Hier könnte eine neue Spezialdisziplin im Wirtschaftsrecht entstehen, die für Kanzleien sehr lukrativ werden könnte.