Sanktionen gegen mehrere Firmen im Iran von EuG gekippt

Rechtsankte des Rates für nichtig erklärt.

Veröffentlicht am: 16.09.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Das vom Europäischen Rat veranlasste Einfrieren von Geldern verschiedener Gesellschaften und Personen zur Verhinderung der nuklearen Proliferation wurde vom Gericht der Europäischen Union (EuG) für nichtig erklärt. Die Maßnahme hielt einer gerichtlichen Prüfung nicht stand, weil für die behaupteten Tatsachen keine Beweise erbracht wurden. Ein Beitrag zur Unterstützung des Nuklearprogramms des Iran konnte nicht wirksam festgestellt werden.

Aufrechterhalten wurde die Aufnahme der Bank Melli Iran in Hamburg und der Europäisch-Iranischen Handelsbank - ebenfalls mit Sitz in Hamburg - in die Liste der Einrichtungen, deren Gelder eingefroren werden.

Hintergrund

Anlass der Sanktionen gegen den Iran ist dessen umstrittenes Nuklearprogramm. Um eine diplomatische Lösung in dem Streit herbeizuführen haben die Europäische Union und die USA ihre Sanktionen in der Vergangenheit erheblich verschärft. Betroffen sind die Bereiche Finanzen, Handel, Energie und Transport. Für deutsche und iranische Unternehmen stellen die Sanktionen ein entscheidendes Hemmnis der Wirtschaftsbeziehungen dar. Eine Wiederbelegung des Handels dürfte erst mit der sich möglicherweise in jüngster Vergangenheit abzeichnenden Entspannung der politischen Situation realistisch sein. Weiteres Hemmnis in den deutsch-iranischen Beziehungen sind die unterschiedlichen Rechtsordnungen, da das iranische Recht als islamisch geprägtes Recht erhebliche Unterschiede zu den in Europa gängigen Regelungen aufweist.