Marken, Patente, Urherberrechte und sonstiges geistiges Eigentum in Polen

Der Schutz des geistigen Eigentums bildet auch in Polen den Kern des gewerblichen Rechtsschutzes. Das Gesetz über gewerbliches Eigentum betrifft insbesondere Markenzeichen, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Erfindungen. Daneben steht das polnische Urhebergesetz, das u.a. Fotos, Musik- und Filmwerke schützt.


Anwaltliche Beratung im Markenrecht, Patentrecht und Urheberrecht in Polen:

  • Anmeldung von Markenzeichen, Patenten, Gebrauchsmustern und Geschmacksmuster bei den polnischen Patentämtern
  • Prüfung bestehender Eintragungen zum Schutz geistigen Eigentums
  • Recherche und Prüfung von Schutzrechtsverletzungen in Polen
  • Vertragliche Gestaltung für die Nutzung von Markenrechten und Urheberrechten
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von marken- und urheberrechtlichen Ansprüchen

 

Ihr Anwalt für polnisches Markenrecht und Urheberrecht

Alle Mandate mit Bezug zum polnischen Marken- und Urheberrecht werden von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Adam Kaczko aus Danzig betreut. Der in Polen und Deutschland studierte Anwalt ist ausgewiesener Experte im deutsch-polnischen Recht und spezialisiert auf das polnische Immaterialgüterrecht. Herr Kaczko berät in deutscher und polnischer Sprache. Ein ausführliches Porträt finden Sie hier: Rechtsanwalt Adam Kaczko

Bitte richten Sie alle Mandatsanfragen telefonisch oder direkt per E-Mail an:

Rechtsanwalt Adam Kaczko, LL.M.

Erstberatung zum Pauschalpreis

Unsere Kooperationspartner in Polen bieten Ihnen eine Erstberatung zum festen Preis von 184,50 Euro an (150 Euro netto + 23% USt). Das Beratungsgespräch kann sowohl per Telefon, Videocall als auch vor Ort wahrgenommen werden. In der Beratung erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Sollte eine weitere Beratung oder Vertretung erforderlich sein, können Sie die Konditionen dafür ebenfalls im Rahmen des Erstgesprächs besprechen. Ihre Kontaktaufnahme mit der Schilderung Ihres Anliegens im Vorfeld der Beratung ist selbstverständlich kostenlos.

Übersicht über das polnische Markenrecht und Patentrecht

Die polnischen Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums ist international geprägt. So ist Polen z.B. Vertragsstaat des Europäischen Patentübereinkommens oder auch des Madrider Markenschutzabkommens.

Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster bedürfen für ihren Schutz der Eintragung beim Patentamt. Der Schutz gilt ab Anmeldung für einen Zeitraum von 10 bis 25 Jahre (je nach Art des Rechts). Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich.

Als Marke eingetragen werden können insbesondere Wörder und Bilder, aber auch Farbkombinationen oder Formen. Bei der Klassifizierung gelten die internationalen Regeln für Waren und Dienstleistungen mit der Einteilung in 45 Klassen.

Für die Eintragung von Rechten in Polen fallen Gebühren an. Wollen Ausländer ihr geistiges Eigentum durch Eintragung in Polen schützen, müssen sie einen polnischen Vertreter bestellen. Dabei ist zu beachten, dass eingetragene Gemeinschaftsmarken und auch Gemeinschaftsgeschmacksmuster EU-weiten Schutz gewähren.

Informationen zum deutschen Markenrecht finden Sie hier: Markenrecht

Das Urhberrecht in Polen

Auch das polnische Urheberrecht steht vor den Herausforderungen des digitalen Zeitalters. Seit der politischen Öffnung des Landes hat es bereits mehrere Reformen im Urheberrecht gegeben - auch im Rahmen der Harmonisierung nach dem EU-Beitritt Polens. Aufsehen in Europa verursachte 2012 die Meldung, dass die polnische Regierung nach Protesten die Ratifizierung des internationalen Urheberrechtsabkommens ausgesetzt hat.

Zentraler Begriff ist auch im polnischen Urheberrecht das Werk, das legal als nach außen hin erkennbarer Ausdruck individuellen Schaffens unabhängig von der Gestalt, dem Wert, dem Verwendungszweck oder der Ausdrucksweise.

Informationen zum deutschen Urheberrecht finden Sie hier: Urheberrecht