Einstweilige Verfügung wegen Softwareklau oder Lizenzverstoß

Die einstweilige Verfügung beim Lizenzverstoß: Wie Sie Schaden schnell abwenden können

Die gerichtliche Klärung von Streitigkeiten über die Frage, ob ein Lizenzverstoß mit Bezug zu einer Software besteht oder gar eine Raubkopie erstellt, verwendet oder verbreitet wurde, kann einen sehr langen Zeitraum von teilweise einigen Jahren in Anspruch nehmen. Während der Zwischenzeit ist es dem potenziellen Rechtsverletzer möglich, sein Verhalten uneingeschränkt fortzusetzen. Dies würde, wenn eine tatsächliche Rechtsverletzung vorliegt, zu einer Vertiefung der bereits eingetretenen Rechtsverletzung für den Kläger führen. Der eintretende Schaden würde in dieser Zeit noch vergrößert.

Um diese Auswirkung zu unterbinden, besteht die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung wegen einem Lizenzverstoß oder einem Softwareklau zu erwirken. Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen.

Anwaltliche Leistungen zur einstweiligen Verfügung wegen Softwareklau und Lizenzverstößen

Egal ob Rechtsinhaber, Lizenznehmer oder Nutzer, dem ein Softwareklau oder ein Lizenzverstoß vorgeworfen wird. Als erfahrene Rechtsanwälte im Software- und Lizenzrecht stehen wir als zuverlässige Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie insbesondere bei

  • der Überprüfung und rechtlichen Bewertung von möglichen Lizenzverstößen,
  • der Nachforschung zur Frage, ob eine Raubkopie einer Software vorliegt,
  • der juristischen Bewertung von Abmahnungen und Eilanträgen sowie der Entwicklung ihrer Verteidigungsmöglichkeiten,
  • der Kommunikation und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Software- und Lizenzrecht.

Erste grundlegende Informationen haben wir für Sie auf dieser Website zusammengefasst. Für eine individuelle und gesamtheitliche Betrachtung Ihres Falls freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Was ist ein Softwareklau und was ein Lizenzverstoß?

Der Diebstahl einer Software oder die Erstellung einer Raubkopie liegt vor, wenn die von einem anderen erschaffene Software ohne die dafür notwendige Erlaubnis vervielfältigt oder verbreitet wird. Eine Vervielfältigung liegt bereits dann vor, wenn das Programm auf die eigene Festplatte kopiert oder aus dem Internet heruntergeladen wird.

Von einem Lizenzverstoß spricht man, wenn der Nutzer die Software in einem weiteren Rahmen verwendet, als ihm dies von dem Rechtsinhaber gestattet wird. Denn er allein kann entscheiden, in welchem Umfang er die Verwendung seines Programms auch Dritten erlaubt und welche Gegenleistung er dafür erhalten möchte.

Viele Nutzer machen sich hierüber keine großen Gedanken. Dadurch kommt es häufig zu einem Lizenzverstoß, ohne dass dies den Verwendern überhaupt bewusst ist. Eine weitere Möglichkeit für das Begehen einer Lizenzverletzung liegt vor, wenn an der verwendeten Software eine Änderung vorgenommen wird, wodurch die ursprüngliche Software neue Eigenschaften erhält.

Das Wichtigste zur einstweiligen Verfügung bei einem Lizenzverstoß kurz zusammengefasst

Diese Form des gerichtlichen Rechtsschutzes zielt auf eine schnelle, für die beteiligten Parteien verbindliche Entscheidung ab, die jedoch nicht dauerhaft gilt, sondern nur einen vorübergehenden Zeitraum regeln soll. Dieser Zeitraum erstreckt sich bis zur endgültigen Klärung der Streitfrage in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren, sofern sich die Parteien nicht bereits ausgerichtlich anderweitig einigen.

Daher wird in einem solchen gerichtlichen Eilverfahren keine Beweisaufnahme durchgeführt. Die Sachlage muss durch die Parteien lediglich glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Vorlage von Unterlagen oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Wenn der Antragsteller mit diesem Vorbringen einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund darlegen kann, wird das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Ein Verstoß gegen die gerichtliche Entscheidung kann erhebliche Sanktionen wie ein Ordnungsgeld oder sogar Ersatzzwangshaft nach sich ziehen. 

2.1 Was ist ein Verfügungsanspruch bei einer einstweiligen Verfügung?

Mit dem Verfügungsanspruch legt der Antragsteller dar, dass ihm aller Voraussicht nach der von ihm geltend gemachte Rechtsanspruch zusteht. Er muss also alle Umstände glaubhaft machen, welche das Gesetz für den geltend gemachten Anspruch fordert. Dies ist im Falle eines Softwareklau oder einer Lizenzverletzung insbesondere der Umstand, dass er der Rechtsinhaber an dem Programm ist und dass die Verwendung durch den Antragsgegner nicht oder jedenfalls nicht in der konkreten Art und Weise von ihm erlaubt wurde.

Sofern die Rechtsverletzung bereits eingestellt wurde, kann ein Eilverfahren auch dann in Betracht kommen, wenn der Antragsgegner sich weigert, eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung abzugeben. Denn nur dadurch kann die stetig drohende Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.

2.2 Was ist ein Verfügungsgrund bei einer einstweiligen Verfügung?

Der Verfügungsgrund beinhaltet die besondere Dringlichkeit der Angelegenheit. Der Antragsteller muss also glaubhaft machen, dass ihm erhebliche Nachteile drohen, wenn er den Status quo bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache hinnehmen muss. Da für ihn das Ertragen des widerrechtlichen Eingriffs in die ihm gebührenden Softwarerechte regelmäßig nicht zumutbar ist und ihm darüber hinaus regelmäßig durch diesen Eingriff ein Schaden entsteht, der mit der Dauer noch weiter vertieft wird, stellt dies in den meisten Fällen kein großes Problem dar.

Softwareklau oder Lizenzverstoß: Welche Ansprüche aus einer einstweiligen Verfügung resultieren

Da es sich bei der Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren nur um eine vorläufige Regelung handelt, sind die Ansprüche, die geltend gemacht werden können, begrenzt. So können endgültige Ansprüche wie Schadensersatzansprüche nur in einem Hauptsacheverfahren geltend gemacht werden. Dies gilt auch insbesondere für unumkehrbare Ansprüche wie die Herausgabe an den Rechtsinhaber oder Vernichtung von Raubkopien. Diese bleiben einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten. Im Rahmen des Eilverfahrens kommt allenfalls eine vorübergehende Sicherstellung durch einen Arrest der vermeintlichen Raubkopien in Betracht, um deren weitere Verbreitung zu unterbinden.

Maßgeblich wird mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung der Anspruch auf vorübergehende Unterlassung der Verbreitung der widerrechtlich erworbenen Software oder ein Einstellen des Lizenzverstoßes durchgesetzt. 

Lizenzverstoß begangen: Was man bei einem Eilverfahren beachten sollte

Zwar wird in einem Eilverfahren immer nur eine vorübergehende Entscheidung getroffen, die im Hauptsacheverfahren revidiert werden kann. Sie sollten dieses Verfahren jedoch keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Denn bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren kann es lange dauern. Während dieser Zeit ist die vorübergehende Regelung für Sie verbindlich und muss befolgt werden. Zudem entstehen auch durch das Eilverfahren Kosten, die sie später nicht wieder erstattet bekommen.

Sie sollten daher umgehend einen versierten Rechtsanwalt aufsuchen und die Sache mit diesem genau erörtern. In einigen Fällen kann es aus Kostensicht günstiger sein, den geltend gemachten Anspruch anzuerkennen. Wenn Sie im Vorfeld nicht vom Antragsteller abgemahnt wurden, kann dieser Schritt dazu führen, dass er die Kosten des Rechtsstreits tragen muss. Zudem vermeiden Sie damit weitere Kosten durch ein weiteres gerichtliches Hauptsacheverfahren. Dieser Schritt muss jedoch gut überlegt werden. Er ist im Wesentlichen nur bei aussichtslosen Sachlagen zu empfehlen.

Vorzugswürdig erscheint es in allen anderen Fällen darzulegen, weshalb der geltend gemachte Anspruch der gegnerischen Partei nicht zusteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Antragsteller gar nicht die Rechte an der Software innehat oder die Verwendung im Rahmen einer Lizenz erfolgte. 

Sofern bereits eine einstweilige Verfügung gegen Sie erlassen wurde, besteht noch die Möglichkeit, gegen diese Widerspruch zu erheben. Dann wird es zeitnah zu einer mündlichen Verhandlung kommen, in welcher die gerichtliche Entscheidung überprüft und ggf. geändert oder aufgehoben wird.

Ihre Anwälte bei einer einstweiligen Verfügung im Lizenzrecht

  • Sie sind Schöpfer eines Programms oder Lizenznehmer und werden durch Dritte in Ihren Rechtspositionen verletzt?
  • Sie sind gewerblicher oder privater Nutzer und werden wegen der Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe einer vermeintlichen Raubkopie abgemahnt oder mit einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren in Anspruch genommen?
  • Ihnen wird ein Verstoß gegen eine Softwarelizenz vorgeworfen?
  • Sie werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben?
  • Es bestehen Streitigkeiten mit Konkurrenten oder Lizenzgebern um die Reichweite bestehende Lizenzrechte für Software?

Als erfahrene Anwälte stehen wir ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Software- und Lizenzrecht. Wir unterstützen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten bei der rechtlichen Überprüfung und Bewertung von Verletzungen sowie im Raum stehender Rechtsverstöße. Wir übernehmen für Sie die juristische Kommunikation und schützen wenn notwendig Ihre Rechtspositionen im Streitfall. Wir vertreten Sie vor Gericht und setzen ihre Ansprüche lösungsorientiert und konsequent durch.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Ihrem speziellen Fall in einem ersten Beratungsgespräch. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei auf!

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