Klage bei Softwareklau und Softwarelizenzverstößen

Softwareklau und Lizenzverstoß – welche Klagemöglichkeiten es gibt

Mit der zunehmenden Digitalisierung und dem Vormarsch des Internets nimmt auch das Problem von illegalen Softwareklau und Verstößen gegen Softwarelizenzen zu. Die Entwicklung einer Software bedeutet für die Entwickler einen enormen Aufwand und ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Die so kreierte Software ist das geistige Eigentum seiner Schöpfer. Diese können sich gegen Angriffe auf ihre Eigentumsposition im Wege einer Klage schützen.

Auf der anderen Seite kann es betroffenen Nutzern auch passieren, dass diese eine Raubkopie erworben haben, ohne dies zu bemerken. Zudem begehen manche Nutzer aus Unachtsamkeit einen Lizenzverstoß, ohne sich hierüber Gedanken zu machen oder sich dessen bewusst zu sein. Hierbei stellen sich schnell die Fragen:

  • Ist der Kauf einer illegal kopierten Software oder ein Lizenzverstoß strafbar?
  • Welche Kosten können dadurch entstehen?

Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen zum Thema Klagen wegen Softwareklau und Lizenzverstoß.

Anwaltliche Leistungen zu Klagen im Softwareklau und Lizenzverstößen

Egal ob Rechtsinhaber, Lizenznehmer oder Nutzer, dem ein Softwareklau oder ein Lizenzverstoß vorgeworfen wird. Als erfahrene Rechtsanwälte im Software- und Lizenzrecht stehen wir als zuverlässige Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie insbesondere bei

  • der Analyse und rechtlichen Bewertung von möglichen Lizenzverstößen,
  • der Überprüfung und Bewertung zur Frage, ob eine Raubkopie einer Software vorliegt
  • der juristischen Bewertung von Abmahnungen und Klagen sowie der Erörterung ihrer Verteidigungsmöglichkeiten,
  • der Kommunikation und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Software- und Lizenzrecht.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Wann ein Softwareklau oder ein Lizenzverstoß vorliegt

Ein Softwareklau liegt vor, wenn eine durch das Urheberrecht geschützte Software ganz oder teilweise unerlaubt kopiert und verbreitet wird. Die Anmeldung eines Patents ist hierzu nicht zwingend nötig. Es genügt, dass der Entwickler das Programm erschaffen hat. Bei dieser Softwarekopie handelt es sich um eine sogenannte Raubkopie. Trotz Ausschöpfung sämtlicher technischer Möglichkeiten ist es für die Softwareentwickler nicht möglich, einen durchschlagenden Kopierschutz in der Software zu implementieren. Es besteht ein ständiger Wettstreit zwischen den Entwicklern und deren Kopierschutz und den diese kopierenden Softwarepiraten.

Ein Verstoß gegen bestehende Softwarelizenzen liegt hingegen bereits vor, wenn ein Nutzer eine Software mit einer Lizenz verwendet, hierbei jedoch über die Grenzen dieser hinausgeht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Software kostenlos für private Accounts zur Verfügung gestellt wird, deren gewerbliche Nutzung jedoch nur gegen ein Entgelt zulässig ist. Wer dieses Entgelt nicht entrichtet und sich gar als privater Nutzer ausgibt, der begeht einen Lizenzverstoß. Ein solcher kommt auch in Betracht, wenn Änderungen an der Software vorgenommen werden, etwa durch die Verwendung abgeänderter Formulare.

Strafbarkeit bei einem Kauf einer Raubkopie oder ein einem Lizenzverstoß

Allein der Kauf einer Raubkopie stellt noch nicht zwingend eine Straftat dar. Jedoch wird die Schwelle zur Strafbarkeit dann überschritten, wenn die illegale Software entweder weitergegeben oder vervielfältigt wird. Eine Vervielfältigung liegt bereits dann vor, wenn die Software auf die eigene Festplatte kopiert wird. Ebenso kann der Verstoß gegen eine Softwarelizenz eine unrechtmäßige Vervielfältigung und damit eine Straftat darstellen.

Für die Frage der Strafbarkeit ist hierbei jedoch entscheidend, ob der Erwerber erkennen konnte, dass es sich um eine illegale Softwarekopie handelte. Andernfalls kann er sich darauf berufen, ohne Vorsatz gehandelt zu haben. 

Unabhängig von der Strafbarkeit ist es jedoch möglich, dass etwa eine Pflicht zum Schadensersatz gegenüber dem Softwareeigentümer ausgelöst wird. 

Ansprüche des Software-Eigentümer gegen einen Inhaber von Raubkopien

Wer eine Software entwickelt hat und als dessen Schöpfer über die Eigentumsrechte verfügt, der kann selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang und zu welchen Konditionen er anderen ein Recht zur Verwendung der Software einräumt. Erwirbt jemand eine Raubkopie von einem Programm, stellt dies eine Verletzung dieser Rechtsposition dar. Gegen diese kann sich der Softwareentwickler vor Gericht verteidigen.

Ihm stehen hierzu verschiedene Ansprüche gegen den Inhaber der illegalen Software zu.

3.1 Beseitigungs- und Rechtsverfolgungsansprüche

Dem Softwareschöpfer stehen insbesondere Unterlassungsansprüche zu, welche dem Erwerber der Raubkopie die weitere Nutzung verbietet. Die für die Geltendmachung dieses Anspruchs notwendige Wiederholungsgefahr wird bereits wegen dem mit der Vervielfältigung oder der Weitergabe der illegalen Kopie begangenen Verstoßes vermutet. Diese kann allenfalls durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. 

Daneben steht ihm auch im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Beseitigungsanspruch zu. Mit diesem Anspruch kann er entweder verlangen, dass ihm die illegale Kopie überlassen oder diese eingezogen und vernichtet wird. Darüber hinaus kann er auch bei einer bereits stattgefundenen Verbreitung auf dem Markt verlangen, dass ein Rückruf der Produkte durchgeführt wird. 

Weiter kann er zur Ermittlung der Softwarepiraten Auskunftsansprüche geltend machen, entweder bei denen, die eine illegale Softwarekopie besitzen oder bei Internetprovidern, welche die Transaktion abgewickelt haben. Letztere müssten dann die IP-Adressen sowie sämtliche weitere Daten herausgeben, welche zur Ermittlung der Identität des Vertreibers notwendig sind. Sofern diese Verpflichteten diesem Verlangen nicht nachkommen, kann der Rechteinhaber auch durch das Gericht Hausdurchsuchungen vornehmen lassen, um die für die Ermittlung notwendigen zu beschaffen und deren Vorlage an einen gerichtlich bestellten Sachverständigen zu erreichen.

3.2 Ansprüche auf Geldzahlungen

Daneben kann der Inhaber der Softwarerechte die Zahlung eines angemessenen Schadensersatzes wegen der illegalen Verwendung oder Verbreitung seiner Schöpfung verlangen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Geltendmachung von Lizenzschäden und von den notwendigen Rechtsverfolgungskosten. 

Die Lizenzschäden können auf drei verschiedene Arten berechnet werden: 

  1. die Lizenzanalogie,
  2. auf Grundlage des Verletzergewinns,
  3. auf Grundlage des entgangenen Gewinns für den Rechtsinhaber. 

Da die beiden letztgenannten Berechnungsgrundlagen häufig schwer nachzuweisen sind, wird in den meisten Fällen eine Berechnung nach der Lizenzanalogie vorgenommen. Bei diesem wird der Preis zugrunde gelegt, den der Nutzer bei einer legalen Verwendung des Programms hätte bezahlen müssen. 

Klageschrift wegen Softwareklau oder Lizenzverstoß erhalten – was jetzt zu tun ist

Wenn Sie eine Klageschrift erhalten haben, sollten Sie diese nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es ist empfehlenswert, sich zeitnah von einem im Software- und Lizenzrecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um die bestmöglichen Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Diese hängen immer von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.

Sofern Sie von einem Dritten unbewusst eine Raubkopie erhalten haben, wegen der Sie jetzt in Anspruch genommen werden, kann es zudem sinnvoll sein, diesen durch eine Streitverkündung in das Verfahren mit einzubeziehen und diesen falls notwendig selbst auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. 

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Frist zur Verteidigungsanzeige und zur Klageerwiderung nicht verpasst wird. Allgemeine Informationen zu Klageverfahren finden Sie hier: Klage & Schadensersatz gegen Unternehmen

Anwälte bei Lizenzverstoß und Softwareklau

  • Sie sind Schöpfer einer Software oder Lizenznehmer und wurden durch Dritte in Ihren Rechtspositionen verletzt?
  • Sie sind gewerblich handelnder Unternehmer oder Privatperson und wurden wegen der Nutzung oder Weitergabe einer vermeintlichen Raubkopie abgemahnt oder verklagt?
  • Ihnen wird ein Verstoß gegen eine Softwarelizenz vorgeworfen?
  • Sie werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu zahlen?
  • Es bestehen Streitigkeiten mit Konkurrenten oder Lizenzgebern um bestehende Lizenzrechte im Softwarerecht?

Als erfahrene Anwälte stehen wir ihnen für alle Fragen zum Thema Software- und Lizenzrecht zur Seite. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der rechtlichen Überprüfung und Bewertung von Verletzungen sowie im Raum stehender Rechtsverstöße. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation und notfalls die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte im Streitfall. Wir schützen Ihre Rechtspositionen und setzen ihre Ansprüche lösungsorientiert und konsequent durch.

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