IT-Outsourcing

Beratung in den Bereichen SaaS, Cloud Computing und ASP

Das Thema Outsourcing, insbesondere im IT-Bereich, spielt für Unternehmen in der heutigen technisch schnelllebigen Zeit eine immer stärker werdende Rolle. Nicht nur Konzerne, sondern auch kleine Unternehmen und Mittelständler haben keine eigene IT-Abteilung mehr, sondern lagern IT-Dienstleistungen regelmäßig aus. Viele IT-Projekte sind daher heute Outsourcing-Projekte Bei komplexen Auslagerungen sind jedoch längst nicht nur IT-Themen relevant. Vielmehr stellen sich auch arbeits- und gesellschaftsrechtliche Fragen sowie datenschutzrechtliche Themen. Profitieren Sie bei Ihrem Outsourcing-Projekt von unserem Team aus Spezialisten in all diesen Bereichen.

Anwaltliche Leistungen für Ihr IT-Outsourcing-Projekt

Unsere spezialisierten Anwälte in den Bereichen IT-Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Datenschutzrecht in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt a.M. beraten und vertreten Mandanten in allen Themen rund um das Thema IT-Outsourcing:

  • Erstellung von erforderlichen IT-Verträgen (Software as a Service-Verträge, Rahmenverträge, Softwarelizenzverträge, Pflege- und Wartungsverträge, Cloud-Verträge, ASP-Verträge, Service Level Agreements)
  • Vorbereitung von und Teilnahme an Vertragsverhandlungen
  • Umfassende Begleitung Ihres IT-Outsourcing-Projekts, von der Due Diligence bis zur Re-Transition
  • Beratung in Gewährleistungs- und Haftungsfragen
  • Beratung in angrenzenden Rechtsbereichen, z.B. im Arbeits- und Gesellschaftsrecht
  • Prüfung von Verträgen und Vertragsklauseln im IT-Recht
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus IT-Outsourcing-Verträgen im Streitfall und rechtsanwaltliche Vertretung in Schiedsverfahren

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Was bedeutet IT-Outsourcing?

Unter dem Begriff „IT-Outsourcing“ werden alle Auslagerungen von IT, d.h. Software und/oder Hardware verstanden. Ziel ist die Schonung von zeitlichen und finanziellen Ressourcen sowie die strategische Erhöhung der Flexibilität und der Qualitätssteigerung.

Software as a Service ist eine an Bedeutung gewinnende Bereitstellungform für Software. Diese wird in einem Rechenzentrum bereit gestellt – der Kunde greift dann über das Internet auf die benötigten Programme zu. SaaS-Produkte zeichnen sich häufig durch hohe Flexibilität für den Nutzer aus. Es handelt sich hierbei in aller Regel um auf den Kunden zugeschnittene, individuelle Lösungen, für die individuell erstellte Verträge notwendig sind.

Besonderheiten beim Produkt Software as a Service bestehen vor allem bei der Lizenzierung. Der Lizenzvertrag bei SaaS ist rechtlich als Mietvertrag ausgestaltet. Es erfolgt kein Kauf von Software-Lizenzen. Weitere Leistungen des Anbieters sind regelmäßig die Konfiguration, Wartung und Aktualisierung der Software. Entscheidend für ein erfolgreiches Outsourcing-Projekt ist eine rechtlich einwandfreie vertragliche Grundlage in Form eines Rahmenvertrages, der Themen wie Vertragslaufzeit, Beendigungsmöglichkeiten, Gewährleistung und Haftung, Mitwirkungspflichten, Change-Management behandelt sowie Regelungen zum Konfliktmanagement enthält.

Von SaaS zu unterscheiden sind das sogenannte Cloud Computing sowie ASP-Verträge. Diese sind bei einem weiten Verständnisses des Begriffs „Outsourcing“ auch hierunter einzuordnen. Es handelt sich hierbei oft um standardisierte IT-Lösungen und Verträge, die weit weniger komplex sind als individuelle „echte“ Outsourcing-Verträge. Rechtlich werden diese Verträge häufig ebenfalls als Mietverträge eingeordnet. Je nach Verpflichtungen des Auftragnehmers können jedoch auch dienst- und/oder werkvertragliche Aspekte enthalten sein. Aufgrund der häufig vorkommenden Datenspeicherung auf Servern weltweit stellen sich hier vor allem datenschutzrechtliche Fragen.

Im besonderen Fokus steht in unserer Beratung der Schutz Ihres geistigen Eigentums, insbesondere der Rechtsschutz Ihrer Software.

Phasen eines typischen IT-Outsourcing-Projekts

Der Ablauf eines typischen IT-Outsourcing-Projektes lässt sich in folgende Phasen unterteilen:

  • Planungs- und Vorbereitungsphase
  • Implementierungsphase (Transition Phase)
  • Betriebsphase (Run Phase)
  • Re-Transition

In jeder Phase können sich rechtliche Fragen stellen. Häufig sind wir als rechtliche Berater vor allem in der Planungs- und Vorbereitungsphase und in der Re-Transition-Phase eingebunden. Während zu Beginn des Outsourcing-Projekts Themen wie Due Diligence, Gestaltung des Rahmenvertrags und Gestaltung von Dokumenten wie Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements/NDA) und Letter of Intents (LoI) bzw. Memorandum of Understanding (MoU) und Escrow-Agreements im Vordergrund stehen, begleiten wir in der Re-Transition-Phase oft die „saubere“ Rückübertragung von Daten und Software aus rechtlicher Sicht.

Beratung und Vertretung bei IT-Streitigkeiten

Bei Scheitern des Outsourcing-Projekts oder bei Streitigkeiten innerhalb des Vertragsverhältnisses stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für IT-Litigation für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung. Hierbei gilt es nicht nur, rechtliche Ansprüche durchzusetzen, sondern beide Vertragspartner wieder an einen Tisch zu bekommen um das Projekt und die Zusammenarbeit – soweit dies noch möglich ist – noch zu retten. Manchmal ist aber auch die Trennung und Beendigung der Zusammenarbeit der beste Weg. Wir beraten Sie, was die effizienteste und beste Möglichkeit in Ihrer Situation ist.

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.