Franchise-Handbuch - Betriebshandbuch zum Franchisesystem

Aufklärungspflichten erfüllen, Know-how vermitteln

Die Tinte ist trocken, der Franchisevertrag unterschrieben – doch sind wirklich alle Details geklärt? Für eine erfolgreiche Zusammenarbeite, gewährt der Franchisegeber dem Franchisenehmer Zugriff zu seinem System und auf sein Know-how. Dieser Zugriff bzw. Wissenstransfer erfolgt zu einem wesentlichen Anteil im Rahmen des sog. Franchise-Handbuchs. In diesem fasst der Franchisegeber alle notwendigen Informationen zusammen, die der Franchisenehmer für die Aufnahme seiner Tätigkeit braucht. Zeitgleich stellt der Franchisegeber durch ein sorgsam erarbeitetes Handbuch sicher, alle Informationen zu vermitteln, zu deren Weitergabe er verpflichtet ist. 

Im Franchiserecht stellen insbesondere die vorvertraglichen Aufklärungspflichten einenzentraler Punkt der Vertragsanbahnung dar. Eine genaue Aufklärung des Franchisenehmers über wichtige Eigenschaften des Systems und eine sorgfältige Weitergabe des nötigen Know-hows sind zwingend notwendig, eine Verletzung dieser Aufklärungspflichten kann schnell richtig teuer werden. 

Anwaltliche Leistungen rund um Handbücher und Aufklärungspflichten

Ganz egal, ob Franchisegeber oder Franchisenehmer: Als erfahrene Anwälte im Franchiserecht stehen wir an Ihrer Seite und lösen Ihre Probleme. Unsere Leistungen zu diesem Themengebiet auf einem Blick:

  • Erstellung und Prüfung des angedachten Franchisevertages
  • Beratung und Konzepterstellung im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärungspflicht für Franchisegeber
  • Prüfung und Evaluierung des Franchise-Handbuchs
  • Prüfung auf Einhaltung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht für Franchisenehmer
  • Beratung und Vertretung im Rahmen von Streitfällen um die vorvertragliche Aufklärungspflicht für Franchisegeber und Franchisenehmer
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen bei Kündigungen des Franchisevertrages

Grundlegende Informationen erhalten Sie auf dieser Website. Für Ihre individuellen Fragen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Ab wann gelten Aufklärungspflichten?

Ein vorvertragliches Schuldverhältnis entsteht bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, dem Anbahnen eines Vertrages oder bei ähnlichen geschäftlichen Kontakten. Allgemein wird daher angenommen, dass schon die erste Kontaktaufnahme zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer den Franchisegeber dazu verpflichtet, mit der Aufklärung zu beginnen.

Finger zeigt auf Handbuch

Nicht exakt festgelegt ist, über welchen Zeitraum die notwendigen Informationen an den möglichen Franchisenehmer mitgeteilt werden müssen, bevor eine beidseitige Unterschrift unter den Vertrag gesetzt werden kann. Wichtig ist, dass dem Franchisenehmer ausreichend Zeit zugemessen wird, die vorliegenden Informationen, Unterlagen und Mitteilungen zu prüfen. Der konkret einzuräumende Zeitraum hängt jeweils vom Einzelfall, insbesondere von der Menge an Informationen und der Komplexität des Systems ab. Mindestens zwei Wochen sollten dabei vonseiten des Franchisegebers zugestanden werden, in Einzelfällen auch bis zu vier Wochen.

Aufklärungsintensität

Natürlich stellt sich im Anschluss um das „wie lange“ auch die Frage, „wie weit“ die Aufklärung des Franchisenehmers gehen muss. Dabei ist der Franchisegeber in Zweifelsfällen immer in der Beweispflicht, den Franchisenehmer ungefragt, umfangreich und natürlich auch inhaltlich korrekt über das vorliegende Franchise-System informiert zu haben. Wichtig ist daher, dass sich der Franchisegeber seiner Pflicht der Aufklärung bewusst ist.

Dabei kann sich grob an folgenden notwendigen Punkten orientiert werden:

  1. Bestehendes Konzept, Wirkung und möglicher Erfolg des Franchise-Systems
  2. Umfang des gesamten Franchise-Systems und Angabe über gescheiterte und bestehende Franchisebetriebe
  3. Durchschnittliche Dauer einer Partnerschaft sowie der Ein- und Austritte der Partner.
  4. Arbeitseinsatz und Einsatz finanzieller Mittel
  5. Vergleichswerte von weiteren Franchise-Betrieben (z. B. Kostenaufstellung und Gewinne) und der Wettbewerbssituation
  6. Realistische Angaben zur Rentabilität des in Rede stehenden Franchisebetriebes unter Offenlegung der entsprechenden Berechnungsgrundlagen mit sämtlichen typischen Kosten und Aufwendungen

Dabei müssen die Angaben auf realen Zahlen und tatsächlichen Sachlagen beruhen. Insbesondere im Bereich der Rentabilität müssen die Angaben zweifelsfrei richtig sein, da der mögliche finanzielle Gewinn für viele Franchisenehmer den entscheidenden Punkt darstellt, ins System einzusteigen. Schätzungen zu möglichen finanziellen Profiten sind hierbei oftmals nicht ausreichend, wie einige Gerichtsurteile der jüngeren Vergangenheit festgestellt haben. Die mögliche Rentabilität und ihre Grenzen müssen daher dringend offengelegt und erläutert werden.

Anhand der erteilten Informationen muss der Franchisenehmer für sich entscheiden können, ob er tatsächlich in einen Vertrag mit dem Franchisegeber eintreten möchte und ob sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis für ihn in einem rentablen Rahmen bewegt.

Verletzung von Aufklärungspflichten

Eine fehlende umfassende vorvertragliche Aufklärung und deren notwendige schriftliche Dokumentation vor Abschluss eines Franchisevertrages können für den Franchisegeber schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Unter gewissen Voraussetzungen kann der Franchisenehmer in diesem Fall den Franchisevertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, womit der Franchisenehmer Rückerstattungen für die bisherigen Aufwendungen erwirken kann. Darüber hinaus ist es möglich, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. In bestimmten Konstellationen kann der Franchisenehmer hierüber alle finanziellen Mittel zurückverlangen, die er im unternehmerischen Rahmen für die jeweilige Tätigkeit geleistet hat.

Dabei müssen natürliche die Profite und finanziellen Vorteile, die der Franchisenehmer durch die Marke und das Unternehmen des Franchisegebers erhalten hat, mit verrechnet werden. Aber auch entgangene anderweitige Gewinne kann der Franchisenehmer grundsätzlich gegen den Franchisegeber geltend machen.

Ärger um die Aufklärungspflicht? Wir helfen!

Sie sind Franchisegeber oder Franchisenehmer und fühlen sich nicht ausreichend aufgeklärt oder nachträglich zu Unrecht der fehlenden Aufklärung beschuldigt? Wir prüfen einerseits Ihre Möglichkeiten, einer irreführenden oder nicht ausreichenden Aufklärung rechtlich entgegenzutreten, andererseits auch die Möglichkeiten, nicht haltbare Vorwürfe vonseiten des Franchisenehmers abzuwehren.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Anwaltskanzlei auf – unsere Anwälte mit Expertise im Franchiserecht beraten Sie individuell, kompetent und deutschlandweit.

FAQ zum Franchise-Handbuch

Was ist ein Franchise-Handbuch?

Ein Franchise-Handbuch ist ein schriftliches Dokument, welches der Franchisegeber seinen Vertragspartnern zur Verfügung stellt und das den Franchisenehmern detaillierte Informationen über das Franchise-System bereitstellt.

Was ist der Zweck eines Franchise-Handbuchs?

Das Franchise-Handbuch soll den Franchisenehmern helfen, das Franchise-System und seine Arbeitsprozesse besser zu verstehen und umzusetzen. Es dient als eine Art Handlungsleitfaden, indem die Franchisenehmer gebündelt alle notwendigen Informationen finden. Es ermöglicht dem Franchisegeber sicherzustellen, dass alle Franchisenehmer Zugriff auf alle relevanten Informationen haben und erleichtert es ihm, seine Informationspflichten zu erfüllen.

Ist ein Franchise-Handbuch verpflichtend?

Ein Franchise-Handbuch ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele Franchiseverträge enthalten allerdings die Verpflichtung des Franchisegebers, dem Franchisenehmer ein solches zur Verfügung zu stellen.

Was sind die typischen Inhalte eines Franchise-Handbuchs?

Welche Inhalte ein Franchise-Handbuch hat, ist individuell und hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Franchisesystems ab. Typisch sind Angaben zur Geschäftsphilosophie, zur Organisation, zu Marketing- und Vertriebsstrategien, zur Personalplanung und -führung sowie zu rechtlichen und finanziellen Aspekten. Franchisegeber sollten das Handbuch daher regelmäßig aktualisieren, um sicherzustellen, dass es stets auf dem aktuellen Stand ist und die neuesten Entwicklungen im Franchisesystem widerspiegelt.

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