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Markenrecht & Urheberrecht

Der Schutz eigener Marken- und Urheberrechte ist die Grundlage jeder gewerblichen und kreativen Tätigkeit. Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei liegt in der Bearbeitung markenrechtlicher und urheberrechtlicher Mandate.

Markenrecht – Anmeldung, Schutz, Verkauf, Lizensierung

Der Markenschutz ist für Unternehmen im Rahmen einer globalisierten Wirtschaft in den letzten Jahren immer wichtiger geworden und trägt entscheidend zum Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens bei. Die Bedeutung eines effektiven Markenmanagements wird nicht selten erst dann erkannt, wenn sich ein Konkurrent bisher sicher geglaubte Märkte durch die Anmeldung einer eigenen Marke einverleibt. Der Vertrieb verschiedener Waren oder Dienstleistungen ist auf dem entsprechenden Markt gefährdet. Der rechtzeitige Schutz der eigenen Marke ist daher Grundvoraussetzung für langfristigen Geschäftserfolg.

Wir bieten Ihnen Markenschutz mit Recherche bereits ab einem günstigen Pauschalpreis von EUR 500,00.

Unsere Beratungsleistungen im Bereich Markenrecht:

  • Schutzfähigkeitsprüfung – ist der Schutz Ihrer Marke überhaupt möglich?
  • Recherche – kollidiert Ihre Marke mit älteren Rechten?
  • Erstellung eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Klassenverzeichnisses
  • Anmeldung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenrecht oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Schutzrechten
  • Abmahnung bei Markenrechtsverstößen von Wettbewerbern
  • Vertragsgestaltung bei Markenverkauf oder Lizensierung

 

Urheberrecht – Verwertung, Schutz, Lizensierung

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Texte, Fotografien, Filme und Musikaufnahmen. Schutz besteht immer dann, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also hinreichend „kreativ“ ist. Ohne dieses Merkmal bleibt ein Werk gemeinfrei, also ungeschützt. Anders als im Markenrecht oder Patentrecht muss das Urheberrecht nicht angemeldet werden, sondern entsteht bereits bei Schaffung des Werkes.

Im Rahmen unserer urheberrechtlichen Beratung gestalten und prüfen wir insbesondere die folgenden Verträge:

  • Autorenvertrag
  • Agenturvertrag
  • Produktionsvertrag
  • Lizenzvertrag
  • Künstlervertrag


Außerdem vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Eingriffen in das Urheberrecht:

  • Abmahnung bei unautorisierten Veröffentlichungen
  • Erwirkung einer Unterlassungserklärung
  • Abwehr von Ansprüchen aufgrund einer behaupteten Urheberrechtsverletzung


Wir schützen die Rechte der Inhaber und Verwerter von urheberrechtlich geschützten Werken und unterstützen bei der Lizensierung als auch bei der effizienten Verwertung dieser Rechte. Zudem beraten wir unsere Mandanten sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, wenn gesetzgeberische Vorgaben im Bereich des Urheberrechts vorbereitet oder implementiert werden.

Ansprechpartner

Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

ROSE & PARTNER LLP:

Jungfernstieg 40
20354 Hamburg

Tel: 040 / 414 37 59 - 0
Fax: 040 / 414 37 59 - 10

fleischer@rosepartner.de