Markenverletzung und Produktpiraterie

Rechtliches Vorgehen gegen Fälschungen und Plagiate

Unter dem Begriff „Produktpiraterie“ werden die Herstellung und der Handel mit gefälschten Produkten und Plagiaten bezeichnet. Die gefälschte Ware stellt eine klare Verletzung des gewerblichen Rechtsschutzes dar. Sog. „Grau- und Schwarzmarktware“ richten erhebliche wirtschaftliche Schäden an und können für innovative Unternehmen mit guten Produkten und starke Marken sogar existenzgefährdend wirken. Um die eigenen Umsätze und das Markenimage zu schützen, reicht nicht allein die Anmeldung und Eintragung von Schutzrechten (Marken, Designs, Patente etc.) aus. Nur die dauerhafte und sorgsame Überwachung der Marke und Ihres wettbewerblichen Umfeldes und die wirksame Verfolgung von Rechtsverletzungen schützen Sie vor großem Schaden. Es bedarf eines effektiven Schutzkonzeptes, um Ihre Position im Markt zu etablieren und auszubauen. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und Überwachung Ihres Schutzrechtsportfolios.

Anwaltliche Leistungen im Bereich Produktpiraterie und Markenschutz

Mit unserem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten bekämpft unsere Kanzlei wirksam alle Formen von Piraterie und Markenverletzungen. Notwendige Maßnahmen hierzu sind:

  • Kooperation mit dem Zoll bezüglich der Einfuhrkontrolle von Plagiaten über Flug- und Seehäfen
  • Überwachung der Online-Marktangebote, Webshops, eBay oder Amazon Marketplace, sowie des physischen Vertriebs über stationäre Geschäfte
  • Testkäufe auffällig Ware und Einsatz von Wirtschaftsdetektiven auf bekannten Schwarzmärkten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungs- Auskunfts- sowie Schadensersatzansprüchen
  • Schnelles und konsequentes gerichtliches Vorgehen gegen Einzel- und Großhändler durch Verfügungs- und Klageverfahren
  • Aufdeckung und Bekämpfung illegaler Vertriebsketten vom Einzelhändler bis zum Produzenten

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Hintergrund zur Produktpiraterie, Markenpiraterie und Fälschungen

In Europa entfällt nach einer Studie des Europäischen Parlaments rund 40 Prozent der gesamten Wirtschaftsaktivität auf Branchen, in denen das geistige Eigentum ein wichtiger Bestandteil des unternehmerischen Erfolgs ist. Dieser Erfolg wird durch Produktpiraterie und Markenfälschungen gefährdet. Von Produktpiraterie sind laut Statistik mehr als 75 % der Unternehmen branchenübergreifend betroffen. Besonders viele Fälschungen gibt es z.B. in der Textilindustrie, bei Luxusartikeln wie Uhren, in der Pharmaindustrie oder auch bei Softwareprodukten. Wichtige Akteure im Kampf gegen die Fälscher sind der Zoll und die Polizei sowie Rechtsanwälte bzw. Kanzleien für Markenrecht, Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz.

Tatort Internet – wo Produkte und Marken geschützt werden müssen

In vielen Branchen ist das Internet heute der wichtigste Vertriebskanal. Für Produktfälscher bieten Online-Plattformen scheinbar ideale Voraussetzungen für den Vertrieb von Plagiaten. Spezialisierte Anbieter eigens entwickelter Software können heute gezielt das Internet nach Fälschungen und sonstigen Verletzungen geistigen Eigentums durchsuchen. Die rechtssichere Dokumentation von Rechtsverletzungen Ihrer Schutzrechte greifen wir als Kanzlei auf und übernehmen sodann die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Auch auf Messen kann wirksam gegen Produktpiraterie vorgegangen werden. Dort präsentieren sich auch Hersteller aus China und anderen Staaten aus denen erfahrungsgemäß viele Plagiate kommen. Daher finden auf Messen besonders viele Kontrollen durch den Zoll und Detekteien statt, die immer wieder erfolgreich Markenfälschungen aufdecken. Beschlagnahmen, Bußgelder und zivilrechtliche Konsequenzen durch Rechtsanwälte sind die Folge. Wir stehen Ihnen dann mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Fälscher zur Seite.

Daneben gibt es unzählige andere Orte wo sich Produktpiraterie zeigt – vom Straßenhändler über Flohmärkte bis hin zu großen Kaufhäusern. Die Ermittlungen und zum Teil auch die Verfolgung von Rechtsverletzungen auf diesen Schwarzmärkten sind oft aufwendig, lohnen sich jedoch häufig für die betroffenen Unternehmen.

Wirksame Schutzmaßnahmen gegen Produktpiraterie und Fälschungen

Hersteller und Verkäufer von Originalen haben als „Opfer“ von Produktpiraterie verschiedene Möglichkeiten technischer und rechtlicher Art ihr geistiges Eigentum zu schützen. Sicherheitsetiketten, Hologramme, digitale Wasserzeichen und andere Schutzvorkehrungen können z.B. dem Endkunden ermöglichen, ein Produkt als gefälscht zu erkennen. Hierneben sollten Sie jedoch unbedingt die Möglichkeit nutzen, gegen festgestellte Rechtsverletzungen juristisch vorzugehen. Dabei sollten Sie nicht auf die Expertise Ihres Anwalts im Bereich Markenrecht & Urheberrecht verzichten.

Wir beraten Sie umfassend bzgl. Ihrer rechtlicher Möglichkeiten im Falle von Produktfälschung. Durch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs werden zunächst die weitere Produktion und der Vertrieb von Plagiaten unterbunden. Daneben sorgen wir für Ihren angemessenen Schadenersatz zur Kompensation Ihrer finanziellen Einbußen. Mittels des Auskunftsanspruches erlangen wir für Sie wertvolle Informationen über den Vertriebsweg des gefälschten Produkts. Diese Maßnahmen ergreifen wir zunächst außergerichtlich, sofern erforderlich aber auch auf gerichtlichem Weg per einstweiliger Verfügung oder Klageverfahren.

Verhindern Sie erhebliche finanzielle Einbußen und einen starken Imageverlust Ihres Unternehmens, indem Sie sich wirksam gegen Produktpiraterie zur Wehr setzen. Sie sind beim Kampf gegen Fälschungen und Plagiate nicht allein. Wir stehen an Ihrer Seite.

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.