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Im Vordergrund der Beratungspraxis steht eine umfassende Markenstrategie für das Unternehmen, die auch die Existenz von Unternehmenskennzeichen berücksichtigen muss. Unternehmenskennzeichen sind ebenfalls durch Markengesetz geschützte Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder eines Unternehmens benutzt werden.
Der immaterielle Wert einer Marke ist von immenser Bedeutung. So finden teilweise Fusionen und Unternehmensübernahmen nur zu dem Zweck statt, die Rechte an einer Marke zu erlangen. Damit aus einem Namen oder aus einem Produkt eine erfolgreiche Marke entsteht, bedarf es zuvor einer zielgerichteten Werbung, bis die Marke selbst einmal etabliert ist. Zuvor bedarf es allerdings einer Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Neben dem Eintragen und Anmelden einer Marke national, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder international, als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder nach dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA), stellt die vorherige Markenrecherche nach gleichen oder ähnlichen Marken einen unserer Tätigkeitsbereich dar. Der zuständige Rechtsanwalt verfolgt Verletzungen von Markenrechten und die daraus resultierenden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz für den Mandanten.