Arbeitsrecht Italien & EU-Recht

EuGH billigt italienische Regelung zu Kettenarbeitsverträgen

Veröffentlicht am: 07.07.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Europäische Gerichtshof hat die italienischen Vorschriften gegen die missbräuchliche Nutzung von Kettenarbeitsverträgen für Seeleute gebilligt. Nach einem Urteil vom 3. Juli 2014 sind die betreffenden Regelungen des italienischen Rechts zum Arbeitsrecht mit dem EU-Recht vereinbar.

Das italienische Recht sieht eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge sowie im Fall der missbräuchlichen Verwendung eine Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer von demselben Arbeitgeber ununterbrochen länger als ein Jahr beschäftigt wurde.

Das italienische Arbeitsrecht für Seeleute unterliegt dem Gesetzbuch über die Seeschiffahrt und Luftfahrt (Codice della navigazione). Danach beträgt die Höchstdauer von befristeten Arbeitsverträgen ein Jahr. Anfangszeitpunkt und Dauer des Arbeitsvertrages müssen angegeben werden.Wird ein Seemann mehrmals ununterbrochen hintereinander befristet eingestellt und ist dabei länger als ein Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt, wird sein Vertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Unterbrechungen von nicht mehr als 60 Tagen zwischen den Arbeitsverträgen gelten dabei als unbeachtlich.

In dem vom EuGH zu entscheidenden Fall klagten Seeleute vor einem italienischen Gericht die Unbefristetheit ihrer Arbeitsverhältnisse ein. Das letztinstanzliche Gericht in Italien rief dann den EuGH an, um zu klären, ob die europäische Rahmenvereinbarung über unbefristete Arbeitsverträge (EGB-UNICE-CEEP) Anwendung findet und ob die italienischen Vorschriften zulässig sind.

Der EuGH bejahte dies, wies aber darauf hin, dass die nationalen Gerichte für Arbeitsrecht jeden Einzelfall prüfen müssen, um sich zu vergewissern, dass solche Verträge von den Arbeitgebern icht missbräuchlich verwendet werden.

Hintergrund

Befristete Arbeitsverträge sind ein Dauerbrenner im Arbeitsrecht. Gerade in Branchen wie der Schiffahrt ist es üblich, zeitlich befristete Verträge mit Seeleuten zu schließen. Arbeitsverträge werden dann meist für die Dauer einer geplanten Schiffsreise geschlossen.