Auftragsbestätigung ohne Auftrag

Vorsicht bei Emails der Ad Marketing aus Berlin

Veröffentlicht am: 25.04.2017
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Vorsicht bei Emails der Ad Marketing aus Berlin

Eine Auftragsbestätigung setzt normalerweise einen Auftrag voraus. Vor allem wenn es um mehrere tausend Euro geht. Beim Unternehmen Ad Marketing scheint das nicht so zu sein.

Kürzlich erreichte das Sekretariat unserer Kanzlei eine Email der „Ad Marketing“. Dort bedankte man sich für unser "Interesse an den Google Ad Words“ und schickte uns angehängt eine „Auftragsbestätigung für Dienstleistungen zur Schaltung einer Google AdWords intelligente Anzeigenschaltung“. Eine Unterschrift hätte Kosten in Höhe von 3.800 Euro ausgelöst.

Auftragsbestätigung ohne vorherigen Kontakt

Das alles wäre nicht erwähnenswert, hätten wir tatsächlich über eine solche Leistung verhandelt oder uns zumindest dafür interessiert. Es gab jedoch im Vorfeld weder einen Kontakt zu Ad Marketing noch ein Interesse an einer Betreuung im Bereich Google AdWords. Ein Anruf bei der in der Auftragsbestätigung genannten Berliner Telefonnummer brachte keine Aufklärung. Dort konnte man uns nicht sagen, auf welcher Grundlage die Email versandt wurde („möglicherweise ein Versehen?“). Unsere Bitte um Klärung und Rückruf blieb unerfüllt.

Ansprüche wegen UWG-Verstoß - Schreiben unzustellbar

Wir sahen in der vermeintlichen Auftragsbestätigung eine unzumutbare Belästigung und Irreführung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Glücklicherweise weiß sich der wettbewerbsrechtlich kundige Anwalt in diesen Fällen zu helfen und verschickt ein entsprechendes Schreiben.

Um in Zukunft nicht mehr derart behelligt zu werden und Ad Marketing die Möglichkeit zu geben über die praktizierten Kontaktaufnahmen zu potentiellen Kunden nachzudenken, machten wir also schriftlich Unterlassungsansprüche geltend. Unser an die in der Auftragsbestätigung genannte Berliner Adresse kam jedoch also unzustellbar zu uns zurück...

So erkennt man die Seriösität von „Geschäftspartnern“

Im Geschäftsverkehr ist es häufig gar nicht so einfach, unseriöse Akteure bzw. Betrüger zu erkennen. Auch die Ad Marketing fällt auf den ersten Blick nicht auf: Sowohl die Email als auch die Auftragsbestätigung sind in der Aufmachung nicht ungewöhnlich; es gibt eine deutsche Anschrift und Telefonnummer sowie einen zugehörigen Internetauftritt (www.admarketing.eu) mit Impressum. Auf dem Schreiben ist zudem das Google Partner-Logo platziert.

Im Fall von Ad Marketing waren es jedoch zusätzlich zu den oben geschilderten merkwürdigen Gegebenheiten noch folgende weitere Umstände, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens erweckten:

  1. Obwohl der Email-Text einen vorherigen Kontakt suggeriert, erfolgt keine Bezugnahme oder persönliche Ansprache.
  2. Die Adresse wurde von einer gmail-Emailadresse verschickt, obwohl die Ad Marketing eine eigene Domain zu haben scheint.
  3. Die Email wurde "i.A." verschickt.
  4. Der Text der Email ist sprachlich schlecht und inhaltlich sinnfrei.
  5. Die Ad Marketing ist offensichtlich als Einzelunternehmen der Kornelia Zablocka aktiv, eine Rechtsform die zum übrigen Auftreten nicht passt.
  6. Das Impressum der Internetseite ist fehlerhaft.
  7. Es gibt keine USt ID-Nr.
  8. Die Zertifizierung als Google-Partner findet sich auf der Internetseite im Bereich Adwords nicht.

Auch soweit diese Indizien nicht illegal sind, sollten sie doch stets Anlass zu besonderer Vorsicht geben - insbesondere wenn es um die Eingehung von Zahlungsverpflichtungen geht.