BaFin soll gegen Steuerhinterziehung im Bankenbereich vorgehen können

Bundesrat bringt entsprechenden Gesetzentwurf ein

Veröffentlicht am: 09.07.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Künftig soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtliche Mittel erhalten, um gegen Kreditinstitute vorzugehen, bei deren Geschäften und Kunden vermehrt Steuerstraftaten wie Steuerhinterziehung auftreten. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgebracht (BT-Drs.17/14324). Den Banken wird vorgeworfen, sie würden ihren Kunden Modelle zum Steuersparen anbieten, die außerhalb der Legalität stünden. Die Banken würden damit in vielen Fällen zum Teilnehmer von Steuerstraftaten, indem sie Kunden anstifteten oder ihnen Beihilfe leisteten. Aus strafrechtlicher Sicht gibt es nach Auffassung des Bundesrates Handlungsbedarf, da die individuelle Schuld einzelner Bankmitarbeiter nur schwer nachweisbar sei. Die BaFin soll nun gegen Kreditinstitute einschreiten dürfen und ihnen sogar die Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften entziehen dürfen, wenn vertretungsberechtigte Organe (z.B. Vorstände) oder sonstige Personen, die für die Bank verantwortlich handeln, nachhaltig Steuerstraftaten begangen oder zu Steuerstraftaten Dritter Beihilfe geleistet haben.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung sieht dagegen keinen Handlungsbedarf, da die geltende Rechtslage diesbezüglich ausreichend sei.

Hintergrund

Bereits im Februar diesen Jahres kündigte der designierte Ministerpräsident Niedersachsens Stephan Weil an, gemeinsam mit anderen von SPD und Grünen regierten Bundesländern im Bundesrat eine Initiative gegen Steuerhinterziehung starten zu wollen. Die Banken wurden von Rot/Grün bereits im Rahmen der Finanzkrise unter Beschuss genommen. Im Steuerstrafrecht soll nun nicht hingenommen werden, dass Banken in Deutschland Geschäfte betreiben, bei denen Steuerhinterziehung und Schwarzgeld offenbar zum Geschäftsmodell gehören.