Schwarzgeld – Herkunft, Risiken, Beratung
Herkunft, Risiken, Beratung
Als Schwarzgeld bzw. Schwarzeinnahmen werden dem Finanzamt verschwiegene steuerpflichtige Einkünfte bezeichnet. Die Steuerhinterziehung durch Schwarzeinahmen wird verwirklicht in dem einzelne Geschäftseinnahmen verbucht werden oder des gesamte Unternehmen nicht angemeldet wird. Besonders häufig ist dies derzeit im Bereich des Online-Handelns anzutreffen.
Anwaltliche Leistungen bei Steuerhinterziehung
Wir beraten Unternehmer und Privatpersonen in allen Fragen des Steuerstrafrechts, insbesondere:
- Strafbefreiende Selbstanzeige
- Vertretung im Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung
- Schwarzgeld und Geldwäschedelikte
- Umfassende Steuerberatung zur Vermeidung von Steuerhinterziehung
- Beratung zur Verjährungsfristen
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Herkunft von Schwarzgeld
Schwarzgeld kann aus verschiedensten Vorfällen im gewerblichen oder privaten Bereich entstehen. Insbesondere werden gegenüber dem Finanzamt (zum Teil) verschwiegen:
- Einkünfte aus Schwarzarbeit ("unter der Hand")
- Bestechungsgelder
- Bareinnahmen im Dienstleistungssektor, z.B. Gastronomie
- Veräußerungserlöse, insbesondere beim Immobilienerwerb (Unterverbriefung)
- Einkünfte aus Kapital, insbesondere bei Auslandskonten
- Erbschaften, Schenkungen
- Verkauf von Anlagevermögen an Privatpersonen ohne Rechnung
Entdeckungsrisiko, Bestrafung, Selbstanzeige
Wegen der angespannten öffentlichen Haushalte rückt das Schwarzgeld - genau wie der Steuerhinterzieher – immer stärker in das Visier der Finanzbehörden und der Steuerfahndung. Ein immer durchlässigeres Bankgeheimnis, internationale Abkommen und Meldepflichten und der Einsatz modernster Technik erhöhen den Druck. Hinzu kommen Risiken wie Verrat aus dem persönlichen oder geschäftlichen Umfeld. Mehr zu den Entdeckungsrisiken bei Schwarzgeld finden Sie hier: Steuerhinterziehung
Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, ist das Schwarzgeld nachzuversteuern und der Täter erhält eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe. Mehr zur Bestrafung und dem Strafmaß für Steuersünder finden sie hier: Strafmaß Steuerhinterziehung
Legalisierung von Schwarzgeld
Was nützt Schwarzgeld, wenn es nicht vernünftig verbraucht, angelegt, verschenkt oder vererbt werden kann? Regelmäßig gehen versuche außerhalb einer Selbstanzeige Schwarzgelder im erheblichen Umfang „zu waschen“ fehl. In der Presse wird regelmäßig über die Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien berichtet, bei inländischen Erwerben von Immobilien wird regelmäßig hinterfragt, woher die Geldmittel zum Erwerb der Immobilie stammen. Bei Überweisungen werden diese durch die Geldwäschebeauftragten der Bank regelmäßig den Finanzbehörden als verdächtig gemeldet.
Die Legalisierung über eine Selbstanzeige sollte daher stets in die Überlegungen vor einer Investition einbezogen werden.
Bei jeder Überlegung zur Rückführung von Schwarzgeld ist die Verjährung und zwar sowohl die strafrechtliche, als auch die Festsetzungsjährung zu prüfen. Hier kann es zu überraschenden Ergebnissen kommen.
Mehr Informationen: Selbstanzeige
Autoren:
- Dirk Mahler, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Berlin
- Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Hamburg