Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung

Weitere Anklage im Cum-Ex-Skandal

Den Protagonisten der Cum-Ex-Geschäfte drohen harte Strafen bei der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Veröffentlicht am: 01.03.2023
Qualifikation: Rechtsanwalt, Steuerberater, Staatsanwalt a.D.
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Die strafrechtliche Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte geht in die nächste Runde. Nun wurde ein Top-Manager einer Bank in Frankfurt wegen Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen angeklagt.

Untersuchungshaft nach Festnahme auf Mallorca

Würden Sie sich gerade auf Mallorca verbergen, wenn Sie mit internationalem Haftbefehl gesucht würden? Genau dort wurde jedoch der Bank-Manager, der jetzt wegen Steuerhinterziehung angeklagt wurde, im Juli 2022 festgenommen. Er soll - gemeinsam mit anderen - ein Cum-Ex-Leerverkaufsmodell initiiert und in zwei Fällen umgesetzt haben.

Worum geht es bei Cum-Ex?

In den Jahren vor 2012 nutzte eine Gruppe von Bankern und Steueranwälten eine Lücke im deutschen Steuerrecht aus und verursachte damit einen Schaden in Milliardenhöhe. Dabei wurden im zeitlichen Zusammenhang mit Dividendenzahlungen von Aktiengesellschaften große Pakete von Aktien zwischen verschiedenen Investoren hin- und hergeschoben - und zwar Wertpapiere mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch. Das führte dazu, dass die Finanzbehörden an die Beteiligten Kapitalertragssteuern erstatteten, die gar nicht angefallen waren.

Was bedeutet "besonders schwerer Fall"?

Wann bei einer Steuerhinterziehung ein besonders schwerer Fall vorliegt, regelt § 370 Absatz 3 AO und nennt dafür Regelbeispiele. Zu denen zählt die Steuerhinterziehung in großem Ausmaß. Dieses Kriterium soll nach der Rechtsprechung des BGH bereits vorliegen, wenn 50.000 Euro Steuern hinterzogen wurden. Im Fall des angeklagten Bankers aus Frankfurt wird der Steuerschaden auf mehr als 50 Mio. Euro geschätzt.

Praktisch sorgt der besonders schwere Fall dafür, dass das Strafmaß der Steuerhinterziehung sich auf eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren erhöht.