Blockchain und Krypto-Assets

Politik gibt grünes Licht für die Blockchain-Ökonomie

Veröffentlicht am: 06.11.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Politik gibt grünes Licht für die Blockchain-Ökonomie

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Bei der Blockchain handelt es sich um ein dezentrales Netzwerk, auf der Datensätze mittels Verschlüsselung und Algorithmen transparent für alle Teilnehmer gespeichert werden können und unveränderbar sind. Die Digitalwirtschaft wirft dem Gesetzgeber oftmals vor, dass er dem Tempo digitaler Innovationen nicht standhalten kann und für die jungen Tech-Unternehmen falsche Rahmenbedingungen setzt. Ist der Standort Deutschland noch immer ein analoger Wirtschaftsraum? Die Bundespolitik schickt sich nun an, digitalpolitische Akzente zu setzen und die Blockchain-Technologie zu fördern. 

Bundesregierung als Treiber für Tokanisierung?

Seit Beginn der großen Koalition erklärt die Bundesregierung die Technologie Blockchain als förderungswürdig. Bereits im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD aus 2018 wird der Blockchain, die auch unter den Fachbegriffen Distributed Ledge Technologie (kurz DLT) bekannt ist politischer Raum eingeräumt. Die Koalition setzt sich das Ziel, bürokratische Hemmnisse für Blockchain-basierte Geschäftsmodelle abzubauen. 

Konkreter werden im Nachgang das Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium mit ihrer Initiative, die folgenden Titel trägt: Eckpunkte für die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token vom 7. März 2019. Das Eckpunktepapier will den Wertpapierhandel in Deutschland digitalisieren und mit der Schaffung von elektronischen Wertpapieren eine rechtliche Basis für digitale Token und Tokenemission schaffen. Mit der Ausgabe von Token haben Jungunternehmen in den letzten drei Jahren weltweit im Rahmen sogenannter Initial Coin Offering (ICO) Finanzierungen in Milliarden organisieren können.

Zuletzt skizziert die Bundestagsfraktion CDU/CSU mit ihrem Strategiepapier „Zukunftstechnologie Blockchain“ vom 25. Juni 2019 das bisher umfassendste Zukunftsbild für die Krypto-Ökonomie in Deutschland. Die Fraktion spricht sich für nicht weniger aus als die Blockchain-Technologie in der öffentlichen Verwaltung, im Gesundheitswesen, Notariatsservice sowie als Urkundsregister (Geburtsurkunden, Softwareregister) einzuführen.

Politisch befürwortete Anwendungsfelder der DLT

Eine Ignoranz der neuesten digitalen Entwicklungen kann man der Politik nach den letzten Verlautbarungen nicht vorwerfen. Aber welche Pläne werden wirklich verfolgt und wo ist mit dem Abbau von Hemmnissen für die neue Digitalwirtschaft zu rechnen?

Die Verwaltung soll mit Hilfe der Blockchain digital und bürgerfreundlich werden. Mit Hilfe der DLT soll Bürokratieabbau gelingen, da alle Beteiligten zu jeder Zeit auf dieselben Daten zugreifen können sollen. Redundante Speicherorte und heute bestehende Medienbrüche werden dadurch passé. Auf dieser Weise soll die elektronische Patientenakte, ein blockchain-basierter Notardienst, die missbrauchssichere Vergabe von Sozialhilfeleistungen sowie ein digitales bundesweites Stiftungsregister mittels DLT organisiert werden. 

Mit der Schaffung von digitalen Wertpapieren und der damit abgesicherten neuartigen Finanzierung von Start-Ups durch die ICOs erhofft man sich eine Innovationskette in Gang zu setzen. Die Politik setzt darauf, dass Finanzinnovation auch Innovationen in der Realwirtschaft nach sich ziehen. Daher sollen die von Unternehmen ausgegebenen Token verrechtlicht werden. Eine auf Kryptobasis kostengünstige Unternehmensfinanzierung führt zum Wettbewerbsvorteil deutscher finanzhungriger Unternehmen und stärkt den hiesigen Gründungsstandort für Startups.

Der Wurf der politischen Kreise reicht sehr weit: Befürwortet wird die „Digitale GmbH“. Dabei wird nicht bei der Online-Gründung einer GmbH Halt gemacht. Gefordert wird eine weitreichende Digitalisierung des deutschen Gesellschaftsrechts. Sogar die Geschäftsanteile der GmbH sollen digitalisiert werden, um die hierzulande komplexe Eigenkapitalbeschaffung zu vereinfachen.

Praktikersicht: Lob, Kritik und Ausblick 

Aus der Sicht eines in der Praxis tätigen Rechtsanwalts ergibt sich folgendes Bild: Erfreulich ist, dass die deutsche Politik nicht mit dem üblichen Abwehrreflex reagiert, weil der Bitcoin mit dem Thema Blockchain in Verbindung gebracht wird. Richtig ist: die Blockchain ist nicht mit Bitcoin gleichzusetzen. Die Kryptowährungen stellen nur einen Anwendungsbereich der Blockchain-Technologie dar. Die DLT ist eine Technologie, die unabhängig von Bitcoin, Libra & Co. zu bewerten und politisch zu fördern ist.

Im Rahmen von ICOs soll auch bei der Ausgabe von digitalen Token weiterhin das Emittentenprivileg gelten. Das heisst, dass Startups, die sich über eine Token-Emission finanzieren wollen, weiterhin keiner BaFin-Lizenz unterfallen sollen. Dies ist sachgerecht und rechtspolitisch zu befürworten. Es stellt sich indes die Frage, wie sich die in der Praxis zu beobachtende Tokenvielfalt zukünftig kategorisieren lässt und welche Token der BaFin-Aufsicht unterfallen. Aktuell findet auf die sogenannten Utility Token (spezielle Nutzungsrechte) grundsätzlich kein deutsches und europäisches Aufsichtsrecht Anwendung. Anwendbar bleibt das eCommerce-Recht. Es stellt sich die Frage - die sich mit der Mahnung verbinden lässt - welche Token eine Wertpapierqualität zukommt, die von einer teuren Prospektpflicht begleitet wird. Der Gesetzgeber diskutiert aktuell, ob unterhalb der Prospektpflicht (heute Utility Token) weitere Hürden zu errichten sind. Hier muss die Politik realisieren, dass bereits die Diskussion die Bemühungen um den nationalen Gründungsstandort konterkariert.

Sehr begrüßenswert ist das Konzept der Digitalen GmbH. Dies gilt nicht nur für Startups und Unternehmen, die sich in der Frühphasenfinanzierung befinden. Auch der Mittelstand würde insbesondere von digitalen Anteilen profitieren. Digitale Anteile würden echte Mitarbeiterbeteiligungen in GmbHs ohne großen Aufwand und Kosten ermöglichen. Man könnte Virtuelle Beteiligungen von Mitarbeitern durch schuldrechtliche Vereinbarungen vermeiden. Überdies ließen sich vertraglich vereinbarte Anwachsungsvereinbarungen (Vesting-Klauseln) endlich rechtssicher und einfach gestalten. Dieses Konzept könnte eine Demokratisierung zwischen Know How-Mitarbeitern und mittelständischen GmbHs einleiten, von der die gesamte Wirtschaft profitiert.