Datenschutzverstoß durch KI-Training?

Meta will Künstliche Intelligenz mit Nutzerdaten trainieren

Meta plant demnächst eine eigene Künstliche Intelligenz auf den Markt zu bringen. Wie jede gute KI muss auch diese zunächst trainiert werden. Dafür sollen persönliche Nutzerdaten wie Beiträge, Fotos und Bildunterschriften von Instagram und Facebook dienen. Datenschützer sehen hierin einen Datenschutzverstoß.

Veröffentlicht am: 11.06.2024
Von: Anna-Maria Blömer
Qualifikation: Wissenschaftliche Mitarbeiterin in Hamburg
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Zukünftige KI-Anwendungen von Instagram und Facebook sollen laut Mutterkonzern Meta anhand von Nutzer-Beiträgen trainiert werden. Gegen dieses Vorgehen hat die europäische Datenschutz-Organisation Noyb nun Beschwerde eingelegt. Ziel ist es, das KI-Training mittels Nutzerdaten in mehreren europäischen Ländern zu verhindern. 

Entsprechende Beschwerden wurden neben Deutschland auch in Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen und Spanien eingereicht.

AI soll mit Facebook Beiträgen & Instagram Posts gefüttert werden

KI-Systeme schießen momentan aus jeder Ecke hervor, jede Plattform möchte ihre eigene KI-Anwendung auf den Markt bringen – neben OpenAI, Google, Microsoft, Adobe und Snapchat nun auch Meta. Allerdings muss eine künstliche Intelligenz zunächst trainiert werden, um selbständig und fehlerfrei auf Nutzeranfragen reagieren zu können. Der Social Media Konzern plant das KI-Training einfach anhand von Facebook-Einträgen und Instagram Posts der Nutzer durchzuführen.

E-Mail weist Nutzer auf geänderte Datenschutzerklärung hin

Meta kontaktiert Instagram-, Facebook- und Threads-Nutzer, um auf die Änderungen in der Datenschutzerklärung hinzuweisen. In den E-Mails wird außerdem auf das den Nutzern zustehenden Widerspruchsrecht hingewiesen.

Aus Sicht der Datenschutzaktivisten dennoch ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) – selbst dann, wenn private Chat-Nachrichten vom KI-Training ausgenommen werden sollen. Anstelle einer schlichten Widerspruchsmöglichkeit hätte Meta hingegen im Vorab eine direkte aktive Zustimmung aller Nutzer einholen müssen. Ansonsten dürften aus Sicht der Datenschützer keinerlei Nutzerdaten dazu verwendet werden, die Meta AI zu trainieren. 

Auch private Social Media Beiträge sollen verwendet werden

Für das KI-Training konkret verwendet werden sollen Beiträge, Fotos, Bildunterschriften sowie Nachrichten, die an eine KI gesendet wurden – so kündigte es Meta in der E-Mail zur aktualisierten Datenschutzrichtlinie zumindest an.

Von der deutschen Verbraucherzentrale wurde dies dahingehend verstanden, dass darunter auch Beiträge fallen würden, die unter den bisherigen Umständen lediglich für Freunde oder bestimmte ausgewählte Personen sichtbar waren. Dazu zählen beispielsweise Beiträge aus privaten Profilen, die man erst sehen kann, wenn die betroffene Person eine Kontaktanfrage angenommen hat. Ebenso Instagram-Storys, die ausschließlich der Gruppe “enge Freunde” angezeigt werden, nicht aber Followern außerhalb dieses Personenkreises.

Das Einzige, was nicht für das AI-Training benutzt werden soll, sind private Chatnachrichten (direct message oder “DM”) zwischen den Usern.

Verbraucherschützer sehen Verstoß gegen die DS-GVO

Kritisiert wurde darüber hinaus, dass für den betroffenen Nutzer nicht transparent dargelegt worden sei, wofür genau die Künstliche Intelligenz demnächst eingesetzt werden soll. Damit liege ein Verstoß gegen die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) vor. 

Vor diesem Hintergrund würde die aktualisierte Datenschutzrichtlinie jeden denkbaren Verwendungszweck für die KI erlauben. Den Datenschützern zufolge äußerst besorgniserregend, wenn man bedenkt, dass persönliche Daten von ungefähr 4 Milliarden Menschen indirekt offengelegt werden sollen.

Widerspruch gegen KI-Training in Profil-Einstellungen möglich

Meta hingegen vertritt die Auffassung, dass das geplante AI Training keineswegs einen Datenschutzverstoß darstelle. In der Mail an die Nutzer habe man sich bezüglich der Verwendung von Nutzerdaten zum Zwecke der Verbesserung des Nutzererlebnisses rechtmäßiger Weise auf die "Rechtsgrundlage des berechtigen Interesses” berufen.

Zunächst bleibt jedoch abzuwarten, wie die verschiedenen Länder auf die Beschwerden der Datenschützer reagieren. Bis dahin kann zumindest schon einmal jeder Instagram oder Facebook Nutzer, der nicht möchte, dass seine persönlichen und privaten Daten zum KI-Training verwendet werden, in den Einstellungen der Social-Media-Profile diesem Vorgehen widersprechen.