Neue Regeln für soziale Netzwerke

Bundesregierung beschließt Verschärfung des NetzDG

Veröffentlicht am: 30.04.2020
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Bundesregierung beschließt Verschärfung des NetzDG

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Repka

Die Bundesregierung hat Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beschlossen. Damit sollen die Rechte von Nutzern von Diensten wie Instagram, Facebook oder Twitter gestärkt werden.

Was ist das NetzDG?

Das NetzDG wurde vor zwei Jahren beschlossen. Reagiert wurde mit dem Gesetz auf Hass und Hetze im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken. Danach müssen Betreiber von Social Media-Diensten ab einer Größenordnung von zwei Millionen registrierten Nutzern offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einer Meldung löschen bzw. sperren. Auf Beschwerden von Nutzern muss innerhalb von 48 Stunden reagiert werden. Weiterhin legt das NetzDG den Betreibern umfangreiche Berichtspflichten auf. So müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

Zähne bekommt das Gesetz durch diverse Bußgeldvorschriften bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Bestandsaufnahme – wirkt das NetzDG?

Der Gesetzgeber ist an sich zufrieden mit dem Gesetz – im jetzigen Gesetzesentwurf heißt es dazu, das Gesetz habe sich „grundsätzlich bewehrt“. Auch der Aufschrei der Netzwerkbetreiber zeigt, dass das Gesetz bereits Wirkung entfaltet. Allein Facebook meldete für das erste Halbjahr 2019 674 NetzDG-Beschwerden. Ca. 1/3 der Beschwerden war erfolgreich und führte zur Löschung von Inhalten. Twitter hingegen musste sich nach eigenen Angaben im gleichen Zeitraum mit 480.000 Beschwerden auseinandersetzen, wobei nur in 44.572 Fällen Maßnahmen ergriffen wurden.

Die großen Unterschiede in den Fallzahlen lassen sich vor allem darauf zurückführen, dass der Meldeprozess bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich einfach und transparent gestaltet ist. Unter anderem an diesem Punkt setzen die Gesetzesvorhaben an.

Welche Neuerungen kommen auf die Betreiber zu?

Die Bundesregierung verpflichtet die Social Media-Netzwerkbetreiber, dass die Meldewege leicht auffindbar und für jeden einfach zu bedienen sind. Die Meldung muss direkt von dem entsprechenden Beitrag möglich sein, der als rechtswidrig gemeldet werden soll. Bislang mussten sich Nutzer teils durch komplizierte und verschachtelte Menüs klicken, um eine Meldung abzugeben. Dies soll nun vereinfacht werden.

Weiterhin müssen die Betreiber sozialer Netzwerke Morddrohungen, Volksverhetzung und andere schwere Vergehen künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) direkt melden.

Welche Rechte haben Nutzer zukünftig?

Weiterhin soll es die Möglichkeit geben, Entscheidungen der Netzwerkbetreiber überprüfen zu lassen und zwar sowohl über gelöschte Beiträge, als auch über Beiträge, die nach einer Meldung explizit nicht gelöscht werden.

Am einschneidensten für die Betreiber ist die vorgesehene Herausgabepflicht der Identität desjenigen, der einen nach dem NetzDG rechtswidrigen Inhalt eingestellt hat. Die Herausgabe der erforderlichen Daten, um jemanden zivilrechtlich wegen Beleidigungen oder Bedrohungen in Anspruch zu nehmen, soll nun deutlich leichter möglich sein als bisher.

Ausblick

Die Entwürfe sind noch nicht beschlossene Sache, sondern müssen noch durch den Bundestag und verabschiedet werden. Von einigen Stellen werden die Entwürfe bereits jetzt kritisiert, da das NetzDG teilweise staatliche Aufgaben auf die Netzwerkbetreiber überträgt. Es bleibt zu hoffen, dass eine möglichst wirksame und effektive Regelung in Kraft tritt, die Hass und Hetze im Netz möglichst vollständig unterbindet.