Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen

Umsetzung des Digital Service Acts (DSA)

Erfahren Sie, wie Deutschland gegen Desinformation und Hassrede im Internet vorgeht: Das Digitale-Dienste-Gesetz, als Umsetzung des Digital Service Acts (DSA), wurde vom Bundestag verabschiedet und bringt neue Strukturen ins Social-Media-Recht.

Veröffentlicht am: 26.03.2024
Qualifikation: Fachanwalt für IT-Recht
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Zur Bekämpfung von illegalen Inhalten im Internet wurde auf EU-Ebene bereits der sogenannte Digital Service Act (DSA) geschaffen. Nun soll auch die nationale Umsetzung durch den deutschen Bundestag erfolgen und ein paar Strukturen ins deutsche Social-Media-Recht bringen. Vor einer Woche wurde das Digitale-Dienste-Gesetz von den Abgeordneten des Bundestages beschlossen.

Welche Rolle die Bundesnetzagentur dabei einnehmen soll, wie hoch Verstöße sanktioniert werden und wieso bereits Kritik an der Umsetzung geübt wird, berichten wir im Folgenden.

Internet – ein Dschungel aus Falschinformationen und Hassrede?

Vom Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) gab es ein klares Statement: Es sei „allerhöchste Zeit“, gegen immer stärker wachsende Desinformation, Hassrede, sowie gegen illegale Inhalte und Manipulation im Netz vorzugehen.

Er erinnerte an die Europa- und Landtagswahlen – insbesondere in Sachsen, Thüringen, Brandenburg – im vergangenen Jahr. Ihm zufolge dürfe man das Internet nicht „den Demokratie- und Menschenfeinden überlassen“. Man solle vielmehr dafür sorgen, dass jeder sich frei und sicher im Internet betätigen kann.

DSA regelt Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

Nachdem dies bereits auf internationaler Ebene in Form des Digital Service Acts (DSA) beschlossen und geregelt wurde, wird das Ganze nun auch auf nationaler Ebene vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt.

Die in der EU geltende DSA-Verordnung regelt unter anderem Sorgfalts- und Transparenzpflichten, die von Online-Diensten bei der Eindämmung von Desinformationen und Hassrede im Netz berücksichtig werden müssen. Dabei regelt die Verordnung die Durchsetzung auf EU-Ebene wohingegen das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz die Zuständigkeiten der deutschen Behörden regelt. 

Bundesnetzagentur wird Digital Services Coordinator

Dabei soll nun vor allem die Bundesnetzagentur eine wichtige Rolle einnehmen. Sie soll als sogenannter „Digital Services Coordinator“ für die Aufsicht und Durchsetzung des Digital Service Acts (DSA) in Deutschland zuständig sein. Dafür soll demnächst eine entsprechende Koordinierungsstelle geschaffen werden.  Daneben soll es unter anderem Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und für den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit geben.

Verstöße werden mit hohen Bußgeldern sanktioniert

Werden strafbare Inhalte identifiziert, sollen diese künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) als zentrale Meldestelle gemeldet werden.
Für die Überwachung von Giganten wie Google soll Deutschland jedoch nicht zuständig sein, diese Herkulesaufgabe übernimmt dem Digital Service Act zufolge die EU-Kommission selbst.

Werden Verstöße aufgedeckt, sollen Plattformbetreiber nach den Regelungen des DSA sich auch dafür verantworten müssen. Bußgelder und Zwangsgelder können dann eine Höhe von bis zu 6 % des Jahresumsatzes der betroffenen Unternehmen erreichen.

Kritik an Digitale-Dienste-Gesetz

Ebenso wie der Bundesdigitalminister begrüßt auch Detlef Müller (SPD) den DSA und die deutsche Umsetzung im Digitale-Dienste-Gesetz. Denn er sähe durch Desinformationen und Hasskommentare auf Social Media Plattformen wie TikTok, Instagram & Co.  die Demokratie ernsthaft gefährdet.

Doch nicht alle sind von der Bekämpfung solcher Gefahren überzeugt. Beatrix von Storch (AfD) sähe darin vielmehr eine „Internetzensur“. Kritik an der Umsetzung äußerte auch Reinhard Brandl (CSU), weil seiner Auffassung zufolge keinerlei Strukturen geschaffen würden, um Hinweise auf Verstöße gegen das DSA bearbeiten zu können.