500 Millionen Euro Schadensersatz wegen Kartellverstoß

Deutsche Bahn nimmt LKW-Kartell in Anspruch

Veröffentlicht am: 21.10.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Deutsche Bahn nimmt LKW-Kartell in Anspruch

Ein Beitrag von Desiree Szitnick

500 Millionen Euro – diese Summe habe der Konzern wegen illegaler Preisabsprachen zu viel gezahlt, so die Deutsche Bahn. Eine entsprechende Klage hatte die Bahn bereits 2017 eingereicht. Nun aber haben Experten die genaue Höhe des Schadensersatzes in einem Gutachten festgestellt.

EU-Kommission verhängt Rekordstrafe gegen Lkw-Kartell

Ausgangspunkt der Forderungen der Deutschen Bahn bildet der Skandal um das Lkw-Kartell, bei dem durch die EU-Kommission 2016 eine Rekordstrafe in Höhe von rund 2,93 Milliarden Euro verhängt worden war. Die Lkw-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF hatten nach Recherche der Europäischen Kommission ein Lkw-Kartell gebildet und damit gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen. Das Kartell wurde 1997 gegründet, währte 14 Jahre lang und bezog sich auf den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum.
Der Hersteller MAN konnte einer Geldbuße entgehen, weil das Unternehmen die EU-Kommission als Kronzeuge von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Erst mit unangekündigten Nachforschungen der Kommission 2011 hatte das Kartell ein Ende genommen. Die höchste einzelne Strafe mit rund einer Milliarde Euro musste Daimler bezahlen.

Wer also im Zeitraum zwischen 1997 und 2011 einen Lkw bei der oben genannten Marke erworben hatte, der kann unter Umständen Schadensersatzansprüchen geltend machen. So fordert nun auch die Deutsche Bahn Schadensersatz.

Weitere Betroffene hatten Ansprüche an Bahn abgetreten

Nun fordert auch die Deutsche Bahn Schadensersatz wegen der illegalen Kartellabsprachen. Weitere Betroffene, unter anderem die Bundeswehr, haben zudem Ansprüche an die Bahn abgetreten.
"DB-Konzern und die Bundeswehr haben im Kartellzeitraum Tausende Lkw beschafft", heißt es in einer Mitteilung der Deutschen Bahn. Das Unternehmen sei auch für eine einvernehmliche Lösung offen. „Dazu haben wir allen Kartellbeteiligten das Gespräch angeboten", teilte die Bahn mit.

Eine entsprechende Klage hatte das Unternehmen bereits 2017 beim Landgericht München eingereicht. Nun hatten aber externe Experten die genaue Schadenssumme in einem Gutachten ermittelt. Im Streit um Strafen nach Kartellrechtsvorschriften wird sich damit in Zukunft die Richter in München beschäftigen müssen.

Bußgelder, Strafen und Schadensersatz für illegale Absprachen

Das Kartellrecht regelt den Umgang mit Kartellen und soll unternehmerische Verhaltensweisen, die den Wettbewerb einschränken, regulieren. Sowohl Preisabsprachen, als auch Gebietsabsprachen und zahlreiche anderweitige Absprachen von Unternehmen stellen Verstöße gegen das Kartellverbot dar.

Bei Preisabsprachenhandelt es sich um wettbewerbswidrige und unzulässige Vereinbarungen zwischen Herstellern, mit dem Ziel, eine ganz bestimmte Preisstufe für ihre Produkte durch Höchstpreise oder Mindestpreise zu erreichen und zu koordinieren. Werden solche Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern getroffen, sind diese grundsätzlich unzulässig und stellen daher einen kartellrechtlichen Verstoß dar.

Ebenso jede Gebietsabsprache bildet einen Verstoß gegen das Kartellrecht, für den es keine entlastenden Rechtfertigungsgründe gibt. Bei einer Gebietsabsprache teilen sich an sich konkurrierende Unternehmen einen an sich einheitlichen Markt dadurch auf, dass sie sich untereinander bestimmte geographisch definierte Gebiete „überlassen“. Auch so wird in wettbewerbswidriger Weise auf den freien Markt Einfluss genommen.

Unternehmen, die gegen das Kartellverbot verstoßen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Das Bundeskartellamt verhängt mitunter hohe Bußgelder, geschädigte Wettbewerber fordern Schadensersatz und den Verantwortlichen im Unternehmen droht eine persönliche Strafverfolgung.