Immobilien Kaufverträge effizienter beurkunden
Digitalisierung für Notare: eNoVA Gesetzentwurf
Dem Bundestag liegt ein neuer Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Immobilientransaktionen vor. Welche Maßnahmen zur Modernisierung des Beurkundungsprozesses bei Notaren vorgenommen werden könnten, lesen Sie hier.
Am 5. November 2025 wurde ein neuer Gesetzentwurf beschlossen, der zur Beschleunigung der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen beim Notar beitragen soll. Der Entwurf sieht vor, dass wichtige Prozesse, die bislang Unterlagen in Papierform erfordern, digitalisiert werden. Wie das vorgestellte eNoVA-Gesetz im Falle einer Umsetzung für die Digitalisierung von Immobilientransaktionen beim Notar sorgt, beleuchten wir in diesem Beitrag.
Weniger Papier – mehr Digitalisierung bei Immobilientransaktion
Bei der Vorbereitung der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen durch Notare arbeitet man in Deutschland immer noch sehr papieraffin. Jährlich werden mehrere Millionen Beurkundungen vorgenommen, trotzdem erfolgt der vorherige Informationsaustausch mit Gerichten, Behörden und Beteiligten noch immer auf postalischem Wege. Mit dem neuen Gesetzentwurf vom 9. Juli 2025 sollen diese ‚veralteten Strukturen’ bei Immobilientransaktionen modernisiert werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Informationen und Dokumente zukünftig ausschließlich auf digitalem Wege ausgetauscht werden sollen, wenn Grundstückskaufverträge vor dem Notar durchgeführt werden. Dasselbe gelte für andere notarielle Rechtsgeschäfte wie Gesellschaftsverträge, Testamente oder Eheverträge.
eNoVA: elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch
In Zukunft sollen alle notwendigen Kommunikationsabläufe rund um den Immobilien- bzw. Grundstückskaufvertrag beim Notar weitreichend digitalisiert sein. Papieraufwand, der zu Verzögerungen und Verwaltungskosten führt, solle auf ein Minimum reduziert werden. Geplant sei der „elektronische Notar-Verwaltungs-Austausch (eNoVA)“ – ein System, über das Notare, Gerichte, Finanzämter und Behörden anhand einheitlicher elektronischer Dateistandards miteinander kommunizieren können.
Dies soll außerdem verhindern, dass Dokumente doppelt erhoben, aufbereitet oder nachträglich digitalisiert werden müssen. Darüber hinaus sei eine vollständigere und digital strukturierte statistische Erfassung von Immobilienpreisen vorgesehen, die unter anderem dem Statistischen Bundesamt zugutekommen soll. Das Ganze Vorhaben soll stufenweise ab Anfang 2027 umgesetzt werden, wobei die Umsetzung den Bundesländern selbst übertragen wurde.
Mehr Effizienz bei Immobilienverkäufen
Der eNoVA-Gesetzentwurf stellt eine Reaktion auf strukturelle Defizite dar, die schon länger bemängelt werden. Bislang ist der Vollzug eines Grundstückskaufvertrags beim Notar vor allem von behördlichen Rückmeldungen und Genehmigungen abhängig, auf deren Abwicklung die Betroffenen keinerlei Einfluss haben. Verzögerungen im Prozess, die Käufer und Verkäufer bei Immobilienverkäufen belasten, seien insbesondere auf die Papiergebundenheit der Notariate und Behörden zurückzuführen.
Ziel sei es, erstmals einen verpflichtenden Rahmen für elektronische Kommunikation zwischen den Beteiligten einer Immobilientransaktion zu schaffen und dadurch das Verfahren effizienter zu gestalten. Außerdem ließen sich durch die digitale Strukturierung der Daten Fehlerquellen erheblich minimieren. Auch Grundbuchämter sollen von der Digitalisierung profitieren, da Medienbrüche deutlich reduziert würden.
Vorteile für Notare, Käufer und Verkäufer von Immobilien
Bislang handelt es sich um einen bloßen Gesetzentwurf, der noch durch das Gesetzgebungsverfahren und entsprechende parlamentarische Beratungen im Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat laufen muss.
Wichtig: Dabei kann es noch zu Änderungen und Verzögerungen oder sogar zur Nichtumsetzung kommen.
Sollte das eNoVA Gesetz das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich und unverändert durchlaufen, könnten Käufer und Verkäufer, Notariate und Behörden von diesen Vorteilen profitieren:
Schmälerung des Arbeitsaufwands durch manuelle Datenerfassung
Keine Mehrfacherhebung von identischen Daten mehr nötig
Senkung von unnötigen Kosten, die durch Papieraufwand verursacht werden
Zeitaufwand für Dokumentenbearbeitung wird minimiert
Grundbuchämter können schneller arbeiten, weil Daten bereits digital vorliegen, nicht erst händisch digitalisiert werden müssen
Effizientere Immobilientransaktionen durch schnellere Abwicklung und Kosteneinsparung
Zwar wird es zu einem einmaligen Investitionskostenaufwand für das eNoVA System kommen, laut Bundesregierung sorge dies aber für ein erhebliches Einsparpotenzial in der Zukunft.
Informationen zur Steuerberatung beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf finden Sie hier: Steuern & Immobilien