Kurzer Prozess für Meta
Vergleich in Höhe von 16,7 Milliarden Dollar
Im kalifornischen Oakland hatte der bislang größte Prozess um die Suchtwirkung von Facebook und Instagram begonnen. Im Zentrum stand nicht nur, was auf den Plattformen passiert, sondern wie sie gebaut sind.
Ein Prozess mit offenem Ende
Vergangenen Dienstag, den 18. August 2026, begannen vor einem Bundesgericht in Oakland die Plädoyers im Verfahren gegen Meta, bei dem die vier Bundesstaaten Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey für eine Koalition aus 29 Staaten einer Jury gegenübertreten sollten. Die stellvertretende kalifornische Generalstaatsanwältin Megan O'Neill warf Meta vor, die Psyche von Kindern gezielt auszunutzen und die Öffentlichkeit zu täuschen. Sie sah dabei nicht das Problem in einzelnen Inhalten, sondern vielmehr Elemente der Social Media Plattformen wie Likes, endloses Scrollen oder gezieltes, automatisches Abspielen von Videos.
Meta wies die Vorwürfe zurück und bezog sich dabei auf über 600.000 gelöschte Konten von unter 13-Jährigen sowie auf die Meinungsfreiheit. Am 26.08.2026, nur eine Woche nach den Eröffnungsplädoyers, haben sich Meta und die klagenden Staaten auf einen Vergleich in Höhe von 16,7 Milliarden Dollar geeinigt. Ein Urteil wird damit zwar nicht mehr folgen, aber final ist die Einigung erst, wenn das zuständige Gericht sie offiziell bestätigt hat.
Meta bestreitet weiterhin jedes Fehlverhalten. Der Konzern wies die Vorwürfe, Kinder gezielt an seine Plattformen gebunden und Risiken vor Eltern verschwiegen zu haben, auch bei der Einigung zurück. Der Generalstaatsanwalt von Virginia, Jay Jones, bezeichnete den Vergleich dennoch als einen bedeutenden Erfolg für den Schutz amerikanischer Kinder. Sein Bundesstaat allein erhält aus der Vergleichssumme rund 353 Millionen Dollar. Zu den vereinbarten Auflagen zählen verbesserte Alterskontrollen, mit denen verhindert werden soll, dass Minderjährige auf die Plattformen oder auf altersbeschränkte Inhalte zugreifen können.
Vergleichssumme deutlich unter der ursprünglichen Forderung
Finanziell bleibt die Einigung weit hinter dem zurück, was die Staaten ursprünglich verlangt hatten, denn deren Anwälte hatten eine Summe von rund 200 Milliarden Dollar für angemessen gehalten. Meta selbst hatte in einem Gerichtsdokument dagegen mit einem theoretischen Maximalrisiko von 1,4 Billionen Dollar argumentiert und vor einer Bedrohung der eigenen Existenz gewarnt. Mit rund 16,7 Milliarden Dollar liegt die tatsächliche Summe näher an früheren Vergleichszahlungen des Konzerns als an der ursprünglichen Forderung, für Meta ist der Vergleich trotz der hohen Zahl damit eher ein günstiger Ausgang.
Bereits Anfang August 2026 war der Konzern im Bundesstaat New Mexico zu einer Zahlung von rund 567 Millionen Dollar sowie zu gerichtlich angeordneten Alterskontrollen und Nutzungsbeschränkungen verurteilt worden.
Ex-Mitarbeiter als Kronzeuge im Prozess gegen Meta
Eine Schlüsselrolle in dem Verfahren nahm die Aussage des ehemaligen Meta-Ingenieurs und Whistleblowers Arturo Béjar ein. Béjar, der insgesamt rund acht Jahre für den Konzern arbeitete, schilderte vor Gericht, dass die von Konzernchef Mark Zuckerberg geschaffene Firmenkultur es praktisch unmöglich gemacht habe, den Schutz von Minderjährigen über Wachstums- und Profitinteressen zu stellen.
Interne Studien über die negativen psychologischen Auswirkungen auf Jugendliche seien zwar bekannt gewesen, liefen jedoch ins Leere. Zu den Schutzfunktionen, auf die sich Meta beruft (wie Tools für Bildschirmpausen oder Benachrichtigungssperren), urteilte Béjar, da diese Features standardmäßig ausgeschaltet seien und vom Nutzer aktiv gesucht und aktiviert werden müssten, seien sie wirkungslos. Er verglich dies sinngemäß mit einem Airbag, den man jedes Mal manuell einschalten muss, bevor man losfährt.
Nach seinen Erkenntnissen verfolgte Instagram bei minderjährigen Kindern unter 13 Jahren jahrelang eine inoffizielle „Don't ask, don't tell“ Politik (Nicht fragen, nicht weitersagen), obwohl dem Konzern zehntausende solcher Accounts bekannt gewesen seien.
Was der Fall für Klagen gegen Unternehmen in Deutschland bedeutet
Auch wenn der Prozess mit einem Vergleich endete, wären ähnliche Klagen in Deutschland denkbar, etwa über Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche. Die größte Hürde bleibt indes die Beweisführung, denn nach deutschem Recht müssten Betroffene darlegen, dass die Plattformen den Gesundheitsschaden verursacht haben. Im Gegensatz zu den USA fehlt hier das mächtige Werkzeug der US-Akteneinsicht (Discovery), um interne Meta Geheimnisse offenzulegen.
Wo das deutsche Zivilrecht an seine Grenzen stößt, hat die EU-Kommission ein eigenes Verfahren angesetzt. Sie stufte das Design von Facebook und Instagram im Juli 2026 vorläufig als Verstoß gegen den Digital Services Act ein. Bei Bestätigung drohen Meta empfindliche Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Der Vergleich beendet zwar das Verfahren in Oakland. An dem, was Béjar und andere Zeugen bereits ausgesagt haben, ändert er nichts, und genau das könnte die EU-Kommission in ihrem eigenen DSA-Verfahren gegen Meta noch interessieren.
