Klage & Schadensersatz gegen Unternehmen
Vertragspartner verklagen - vor Gericht & Schiedsverfahren
Die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen sind vielschichtig. Immer wieder kann es zu Konflikten zwischen Unternehmen kommen. Diese können auf dem Verhalten der beteiligten Unternehmen oder exogenen Faktoren beruhen und erfordern oftmals eine angemessene Reaktion. Doch nicht jeder Streit muss vor Gericht enden und in einer jahrelangen, teuren Auseinandersetzung ausgefochten werden. Die beste Entscheidung zur Konfliktlösung erfordert meist eine rechtliche und wirtschaftliche Analyse. Scheitern jedoch außergerichtliche Einigungsversuche, führt kein Weg an einem auf wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten spezialisierten Anwalt vorbei.
Unsere Auszeichnung im Wirtschaftsrecht!
Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!
Anwaltliche Expertise bei Klageverfahren (Litigation & Arbitration)
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Analyse und Abwägung der Realisierung Ihrer Rechte und Ansprüche in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Klageverfahren oder vor Schiedsgerichten. Unsere Fachanwälte beschränken sich nicht auf eine rechtliche Prüfung. Betriebswirtschaftliche Hintergründe sowie psychologische und taktische Aspekte des Konflikts sind auch immer fester Bestandteil unserer Analyse und Handlungsempfehlung. Unser anwaltliches Beratungsspektrum lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Rechtliche Prüfung, Begutachtung und außergerichtliche Verhandlung bei vertraglichen Streitigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene, inklusive steuerrechtlicher Perspektive.
- Durchsetzung von strittigen, vertraglichen Ansprüchen und Rechten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Unsere Fachanwälte haben eine langjährige Prozesserfahrung in Litigation- und Arbitration-Prozessen. Bei größeren Verfahren setzen wir kurzfristig ein schlagkräftiges Prozess-Team ein.
- Aufgrund unserer Branchenkenntnisse unterstützen wir unsere Mandanten bei Klagen im Zusammenhang von Projektverträgen, Infrastrukturprojekten, erneuerbaren Energien sowie im Anlagenbau. Wir verfügen überdies über langjährige Erfahrungen bei Streitigkeiten im Vertriebsrecht.
- Wir beraten auch bei strafrechtlichen Aspekten und begutachten entsprechende Verdachtsfälle bei Straftatbeständen wie Betrug, Untreue und Korruption.
- Unsere Anwälte entwickeln Trennungsstrategien, insbesondere bei Joint Venture-Projekten, Pattsituationen zwischen Gesellschaftern und Gesellschafterstreitigkeiten.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Prozesstaktik im Gerichtsverfahren & Schiedsverfahren
Optimale Ergebnisse erreicht man mit höchster Professionalität, strategischem Geschick und prozessualer Raffinesse. Das ist der Anspruch unserer Anwälte im Prozess- und Schiedsrecht.
Unser Ansatz beginnt bereits bei der Streitprävention. Lange bevor ein Gerichtsprozess in Betracht gezogen wird, müssen alle Positionen analysiert und bestenfalls vertraglich eingefangen werden. Durch frühzeitige Beratung und das Entwickeln maßgeschneiderter Strategien helfen wir, kostspielige gerichtliche und schiedsgerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im Konfliktfall vermeiden bestenfalls außergerichtliche Lösungen die Zerstörung der Beziehung zum Geschäftspartner. Ist ein Gerichtsprozess oder Schiedsverfahren nicht zu vermeiden, gehen wir in aller Regel wie folgt vor:
Bewertung der Positionen und Beweismittel: Sollte ein Gerichtsprozess unvermeidlich sein, setzen unsere Anwälte auf erprobte Prozessstrategien, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Ein erfolgreicher Ausgang des Gerichtsverfahrens beginnt immer mit einer umfassenden Analyse der Vertragsbeziehung und des Streitfalles: Dies beinhaltet die Bewertung aller verfügbaren Beweismittel, die Identifizierung von Stärken und Schwächen des gegnerischen Vertragspartners – im rechtlichen und tatsächlichen Bereich. Unser Ziel ist auch immer, Überraschungen im laufenden Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Effektive Kommunikation und taktische Verhandlung: Erfahrene Prozessanwälte verstehen die Bedeutung der Kommunikation mit dem Gericht als auch mit der Gegenseite. Sie sind geschickt in der Kunst der Verhandlung. In jedem Gerichtsverfahren müssen spezifische prozesstaktische Maßnahmen eingesetzt werden, wie das Stellen von Beweisanträgen oder das Einreichen von Schriftsätzen, die die Argumentation der Gegenseite entkräftet. Wenn es opportun ist, kann eine erzielte Vergleichseinigung Zeit und Ressourcen sparen.
Präsentation der Beweismittel und Zeugenaussagen: Die sorgfältige Auswahl und Präsentation von Beweismitteln ist die Paradedisziplin versierter Prozessanwälte. Beweismittel müssen effektiv eingesetzt werden, um den eigenen Vortrag zu untermauern. Vor einem Einsatz müssen Zeugenaussagen gründlich analysiert werden. Dabei muss Rücksicht genommen werden, dass alle Beweismittel den Anforderungen des Prozessrechts entsprechen.
Flexibilität des prozessführenden Anwalts: Der Gerichtsprozess ist kein statisches Verfahren und es ist auch keine Mathematik. Daher ist die Fähigkeit entscheidend, Strategien und Taktiken im Laufe eines Verfahrens anzupassen. Unsere Fachanwälte reagieren flexibel auf neue Entwicklungen, Änderungen in der Beweislage oder strategische Manöver der Gegenseite und passen ihre Vorgehensweise entsprechend an. Auch die richterliche Verfahrensführung kann eine Anpassung der eigenen Strategie erfordern. Die optimale Prozessstrategie ist immer flexibel, um die Erfolgschancen zu maximieren.
Unternehmen verklagen: Branchenkenntnis als Erfolgsfaktor
Unser Anwaltsteam verfügt über tiefgreifende Kenntnisse in einer Vielzahl von Branchen. Wir sind eine mittelständische Kanzlei mit einem Fokus für den Mittelstand. Die Branchenkenntnisse unserer Anwälte spielen eine große Rolle für den Erfolg in Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Jede Branche hat ihre eigenen Standards, Praktiken und Prozesse. Ein Anwalt mit Branchenkenntnis kann diese Informationen nutzen, um die Position des Mandanten zu stärken, sowohl in der Beweisführung als auch in der Argumentation vor Gericht. Anwälte, die branchenspezifische Sprache sprechen, können effektiver kommunizieren. Dies fördert das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Position der Mandantenseite im Gerichtsverfahren.
Viele Branchen unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen und Normen. Anwälte, die mit diesen Vorschriften vertraut sind, können relevante Gesetze effektiver anwenden. Insbesondere staatlichen Gerichten wird oftmals vorgeworfen, dass es an Fach-Know how zur Lösung komplexer Streitigkeiten mangele. Sinnvoll kann es daher sein, allgemeine Zivilkammern der Landgerichte zu meiden und den Streit vor einer Kammer für Handelssachen zu führen. Die Kammern für Handelssachen sind spezialisierte Spruchkörper innerhalb der Landgerichte, die sich mit wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten von Unternehmern befassen. Diese speziellen Kammern bestehen aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern, die von der Industrie- und Handelskammer vorgeschlagen werden. Aktuell ist seit Jahren ein Rückgang der Klageverfahren vor den Kammern für Handelssachen festzustellen.
Prozessanalyse & Kostenrisiko
Wenn es um Erfolgsfaktoren geht, geht es auch immer um die Bewertung von Risiken. Die Beurteilung des Kostenrisikos muss immer fester Bestandteil einer umfangreichen Prozessanalyse sein. Im deutschen Zivilrecht gilt: Das Kostenrisikoträgt grundsätzlich die Partei, die im Prozess unterliegt. Wenn der Kläger mit seiner Klage scheitert, muss er sämtliche Gerichtskosten sowie die eigenen Anwaltskosten und die (angemessenen) Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Eine Absicherung kann eine Prozessfinanzierung bieten. Nachfolgend finden Sie in der nachfolgenden Tabelle einige Richtwerte für Klageverfahren in zwei Gerichtsinstanzen.
Prozesskosten im Zivilrecht - Überblick (in Euro)
Streitwert | 500.000 | 1,0 Mio. | 5,0 Mio. |
---|---|---|---|
Eigene Anwaltskosten | 25.129,29 | 36.812,11 | 130.274,71 |
Gegnerische Anwaltskosten | 22.368,07 | 32.774,62 | 116.027,02 |
Gerichtskosten | 27.307,00 | 41.167,00 | 152.047,00 |
KOSTENRISIKO (GESAMT) | 74.804,36 | 110.753,74 | 398.348,74 |
Liefervertrag im Streit vor Gericht
Vor allem im B2B-Bereich sind Lieferbeziehungen oft komplex und streitanfällig, insbesondere wenn es um die Einhaltung von Spezifikationen, Qualitätsstandards und Lieferklauseln geht. Wir unterstützen Unternehmen auf der Klägerseite und verteidigen Unternehmen vor Klagen von Vertragspartnern auf der Beklagtenseite vor staatlichen Gerichten sowie nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Unsere spezialisierten Prozessrechtsanwälte sind bei streitigen Lieferverträgen oft mit den folgenden Streitpunkten vor Gericht befasst:
Vertragliche Spezifikationen: In vielen Branchen werden detaillierte Spezifikationen für die zu liefernden Produkte vereinbart. Streitpunkte entstehen oft, wenn der Käufer behauptet, dass die gelieferten Produkte diese vereinbarten Spezifikationen nicht erfüllen und somit ein Sachmangel vorliegt.
AGB: Viele Verträge enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Nach unserer gerichtlichen Erfahrung können AGB in vielen Fällen unwirksam sein, sodass es sich lohnt, die entsprechenden AGB-Klauseln genau zu prüfen.
Zahlungsstreitigkeiten: Unsere Gerichtspraxis ist von diversen Zahlungsstreitigkeiten geprägt. Sie umfassen eine breite Palette von Problemen, einschließlich verspäteter Zahlungen, Nichtzahlung oder sogar Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der geschuldeten Beträge. Solche Streitigkeiten können zu Verzögerungen, Zinsforderungen und in einigen Fällen sogar zur Einstellung der weiteren Lieferungen führen.
Einhaltung vonLieferklauseln: Lieferverträge können verschiedene Klauseln enthalten, die den Lieferort, die Liefermethode und die Übertragung des Risikos regeln. Unstimmigkeiten über die Interpretation oder Einhaltung dieser Klauseln können zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
Nichterfüllung / Force Majeure: Situationen der höheren Gewalt beschreiben unvorhersehbare Ereignisse, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Die Berufung auf Force Majeure-Klauseln in Lieferverträgen kann zu Streitigkeiten führen, insbesondere in Bezug darauf, ob ein Force Majeure-Ereignis tatsächlich vorliegt und ob es die entschädigungslose Nichterfüllung rechtfertigt oder zugunsten des Käufers Schadensersatzansprüche auslöst.
Klagen aus Dienstleistungsvertrag
Dienstleistungsverträge bergen ein hohes Konfliktpotential, vor allem in Bezug auf die Leistungserbringung und Haftungsfragen. Dienstleistungsverträge sind ein wesentlicher Bestandteil des geschäftlichen Lebens und bilden die Grundlage für eine Vielzahl von Transaktionen und Interaktionen im B2B-Bereich. Bei den B2B-Beziehungen können vielfältige Streitpunkte auftreten, die häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Gängige Streitpunkte bei Dienstleistungsverträgen, die vor Gerichten ausgetragen werden, sind insbesondere folgende:
Dienstleistungsqualität: Einer der häufigsten Streitpunkte betrifft die Qualität der erbrachten Dienstleistung. Der Empfänger kann der Meinung sein, dass die Dienstleistung nicht den vertraglich festgelegten oder den branchenüblichen Standards entspricht. Dies kann eine Minderung des Entgelts oder sogar Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Nichteinhaltung von Fristen: Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistung können erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft des Empfängers haben und zu Schadensersatzforderungen oder zum Vertragsrücktritt führen. Die Einhaltung von im Vertrag festgelegten Fristen ist daher oft ein kritischer Aspekt von Dienstleistungsverträgen.
Leistungsumfang: Streitigkeiten über den genauen Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sind ebenfalls häufig Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Solche Konflikte entstehen oft, wenn die Beschreibung der Dienstleistung im Vertrag unklar oder mehrdeutig ist, was zu unterschiedlichen Interpretationen führen kann.
Vergütung und Zahlungsbedingungen: In Dienstleistungsbeziehungen kommt es auch immer wieder zu Unstimmigkeiten über die Höhe der Vergütung, zusätzliche Entgelte für nicht im ursprünglichen Vertrag vorgesehene Leistungen oder die Zahlungsmodalitäten. Dies schließt auch Meinungsverschiedenheiten über die Angemessenheit von Rechnungen oder die Verzögerung von Zahlungen ein.
Vertragsbeendigung und Kündigungsrechte: Kritisch sind auch immer wieder die Beendigung eines Dienstleistungsvertrags und die damit verbundenen Kündigungsrechte. Rechtliche Auseinandersetzungen betreffen oft die Wirksamkeit einer Kündigung, Ausgleichsansprüche bei vorzeitiger Kündigung und die Rückabwicklung bereits erbrachter oder bezahlter Leistungen.
Haftungsfragen und Schadensersatz: Gerichtliche Auseinandersetzungen sind die Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte oder nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechende Dienstleistungen verursacht wurden. Dabei geht es um die Frage, inwieweit der Dienstleister für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden kann.
Vertraulichkeit und Datenschutz: In Dienstleistungsverträgen, in denen es auch um sensible oder vertrauliche Informationen geht, können Streitigkeiten über die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und Geheimnisschutz entstehen. Solche Streitigkeiten verdeutlichen, wie wichtig eine klare und detaillierte Vertragsgestaltung ist. Die zunehmenden Compliance-Anforderungen in mittelständischen Unternehmen bei den Themen Geheimnisschutz und Datenschutz werden an Vertragspartner weitergereicht und können zu rechtlichen Friktionen führen.
Klage aus Vertriebsvertrag: Handelsvertreter & Vertragshändler
Eine gute Vertriebsorganisation spielt für viele Unternehmen eine zentrale Rolle. Ein gut eingestellter Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an Endkunden über stabile Vertriebskanäle ist für den erfolgreichen Umsatz des Unternehmens entscheidend. Der Vertrieb ist aber auch das Bindeglied zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden. Unabhängig ob zentraler, dezentraler oder ausgegliederter Vertrieb – über eine gute Vertriebsorganisation wird immer auch der Kontakt mit den Kunden gepflegt. Neue Kundenbeziehungen lassen sich aufbauen und überhaupt verstehen.
Bei vertriebsrechtlichen Klagen im Zusammenhang mit Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen stehen oft Provisionen, Gebietsrechte, Ausgleichsansprüche oder Wettbewerbsverbote im Mittelpunkt. Gerichtliche Auseinandersetzungen entzünden sich oft an folgenden Themen:
Provisionsansprüche: Ein zentraler Streitpunkt beim Einsatz von Handelsvertretern und Vertragshändlern betrifft oft die Provisionszahlungen. Vereinzelt finden sich gesetzliche Grundlagen hierzu im Handelsgesetzbuch (HGB). Klare Regelungen gibt es zu Provisionen für Handelsvertreter. Gegenstand vieler Streitigkeiten sind insbesondere die Höhe der Provision, die korrekte Berechnung und die fristgerechte Provisionszahlung. Oft machen wir für Handelsvertreter den gesetzlichen Anspruch auf Buchauszug geltend, um die Provisionsansprüche zu verifizieren.
Ausgleichsanspruch bei Vertragsbeendigung: Unsere Prozessrechtsanwälte sind im Vertriebsrecht sehr oft mit handelsvertreterrechtlichen Ausgleichsansprüchen befasst. Gemäß § 89b HGB hat der Handelsvertreter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Ausgleich, wenn er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt hat, von denen das Unternehmen auch nach Vertragsende noch profitiert. Dabei ist die Begrenzung des gesetzlichen handelsvertreterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nur in sehr engen Grenzen möglich, was in der Gerichtspraxis einen Streitfaktor darstellt. Denkbar sind in engeren Grenzen Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit Vertragshändlerverhältnissen.
Gebietsschutz: Handelsvertreter und Vertragshändler erhalten oft Verkaufsrechte für bestimmte geografische Gebiete oder Kundengruppen. Streitigkeiten entstehen, wenn der Vertriebsmittler der Ansicht ist, dass das Unternehmen Exklusivrechte verletzt, indem es beispielsweise direkt Geschäfte in seinem Gebiet abschließt oder einen weiteren Vertriebspartner einsetzt.
Wettbewerbsverbot und Kundenschutz: Wettbewerbsverbotsklauseln sollen verhindern, dass Handelsvertreter oder Vertragshändler für eine gewisse Zeit während der Vertragslaufzeit oder auch nach Vertragsende in direkten Wettbewerb zum Unternehmen treten. Eine ähnliche Regelungswirkung haben Kundenschutzklauseln, die die Abwerbung einzelner Kunden verbieten. Streitigkeiten beim Wettbewerbsverbot im Vertriebsrecht können sowohl die Gültigkeit als auch die Auslegung der vertraglich vereinbarten Verbote betreffen, insbesondere hinsichtlich der Dauer, des geografischen Geltungsbereichs und der Entschädigung für die Einhaltung der Vertragsklauseln.
Kündigung des Vertriebsvertrags: Die Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen und -bedingungen kann zum gerichtlichen Streit führen; die falsche Handhabe der Kündigung des Handelsvertretervertrags oder Vertragshändlervertrags mündet oft in Schadensersatzprozessen.
Klagen aus Projektverträgen (Ingenieur-, Bauwesen, IT-/Softwareprojekte)
Projektverträge erfordern eine präzise und umfassende Vertragsgestaltung, um spätere Klagen und Prozessrisiken von vornherein zu minimieren. Projektverträge, insbesondere im Bauwesen, Anlagenbau, Ingenieurwesen sowie in IT- und Softwareprojekten, sind sehr komplex und bergen ein hohes Potential für Streitigkeiten. Häufige gerichtliche Streitpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Leistungsänderungen und Nachtragsmanagement: Eine der häufigsten Auseinandersetzungen betrifft Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs. Solche Änderungen können zu Meinungsverschiedenheiten über zusätzliche Vergütungen, die Notwendigkeit von Nachträgen und die Auswirkungen auf die Projektlaufzeit führen. Streit entsteht oft darüber, ob eine geforderte Leistungsänderung tatsächlich über den ursprünglichen Vertrag hinausgeht und wie diese vergütet werden soll.
Verzögerungen bei Projektumsetzungen: Bei umfassenden Projektverträgen haben Verzögerungen oft weitreichende Folgen. Verzögerungen bei der Projektumsetzung können zu erheblichen Streitigkeiten führen, wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Die Frage, wer für die Verzögerung verantwortlich ist und wer die damit verbundenen Kosten trägt, ist oft Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Gewährleistung und Garantien bei Projektverträgen: Streitigkeiten über die Qualität der erbrachten Leistungen sind bei Projektverträgen häufig vorzufinden. Dabei geht es um die Frage, ob die erbrachten Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen und den allgemein anerkannten technischen Standards entsprechen. Mängelrügen und daraus resultierende Gewährleistungsansprüche können zu umfangreichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Abnahme und Abnahmeverweigerung: Die formelle Abnahme des Projekts oder bestimmter Leistungsteile ist ein kritischer Schritt, der die Übertragung der Gefahr, den Beginn der Gewährleistungsfristen und oft auch die Fälligkeit der Schlusszahlung auslöst. Streit entsteht, wenn der Auftraggeber die Abnahme aufgrund behaupteter Mängel verweigert.
Vergütungs- und Zahlungsstreitigkeiten: Differenzen über die Höhe der zu zahlenden Vergütung oder über die Auslegung von Zahlungsbedingungen sind typische Konfliktpunkte. Dies umfasst Streitigkeiten über die Angemessenheit von Preisanpassungen bei Leistungsänderungen oder über die Einbehaltung von Zahlungen als Sicherheitsleistung für Mängelansprüche.
Kündigungsvollzug: Die Kündigung eines Projektvertrags durch eine der Parteien kann zu erheblichen Auseinandersetzungen führen. Über die Zulässigkeit der Kündigung, die Abrechnung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung wird oft erbittert gestritten, da nicht selten weitreichende Folgen auf dem Spiel stehen.
Haftungsbegrenzung und Risikoverteilung: Vertragliche Regelungen zur Haftungsbeschränkung und zur Verteilung von Risiken sind sehr streitanfällig und landen nicht selten vor dem Landgericht. Insbesondere wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die erhebliche Mehrkosten verursachen oder die Durchführung des Projekts gefährden, kommt es sehr genau auf die Vertragsregelungen an.
Anlagenbau und Infrastrukturprojekte: hohes Streitpotential
Der Bau, die Erneuerung oder die Wartung von Anlagen und Infrastrukturprojekte bieten wegen ihrer Vielzahl an Akteuren und Rechtsverhältnissen ein erhöhtes Streitpotential, das sich nicht selten vor Gericht entlädt. Die Wahrung des Überblicks und die Realisierung des Projekts stehen bei der Konfliktlösung und Anspruchsdurchsetzung im Vordergrund. Die frühe Einschaltung von Rechtsberatern ist hier essenziell, um vertragliche Rechte zu sichern.
Leistungsänderungen und Zusatzforderungen: Häufig entsteht während der Realisierung von Anlagenbau- und Infrastrukturprojekten die Notwendigkeit für Leistungsänderungen, die über die ursprünglich vereinbarten Spezifikationen hinausgehen. Solche Änderungen können zu Zusatzforderungen führen, über deren Berechtigung und Vergütung oft gestritten wird.
Verzögerungen und Terminüberschreitungen: Verzögerungen sind in groß angelegten Bauprojekten keine Seltenheit und können vielfältige Ursachen haben, etwa unvorhergesehene technische Probleme, Verzögerungen bei der Lieferung von Materialien oder auch Verzögerungen durch Subunternehmer. Streit entsteht häufig darüber, welche Partei die Verantwortung für die Verzögerung trägt und wer die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen hat.
Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche: Mängel an der errichteten Anlage oder Infrastruktur können zu erheblichen Streitigkeiten führen. Oft geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang Gewährleistungsansprüche bestehen. Gerichtlich zu klären ist immer, ob ein Mangel vorliegt, wer dafür verantwortlich ist und wie die Mängelbeseitigung erfolgen soll.
Abnahme und Inbetriebnahme: Die formelle Abnahme der Anlage oder des Projekts markiert einen wesentlichen Meilenstein, der oft Anlass zu Streitigkeiten gibt. Diskussionen entstehen beispielsweise, wenn der Auftraggeber die Abnahme wegen behaupteter Mängel verweigert oder wenn Unklarheiten bezüglich der Voraussetzungen für die Abnahme bestehen.
Kostenüberschreitungen: Kostenüberschreitungen stellen ein zentrales Konfliktpotential dar, insbesondere wenn strittig ist, wer die zusätzlichen Kosten zu übernehmen hat. Streitigkeiten ergeben sich aus der Auslegung von Vertragsklauseln zu Kostentragung oder aus der Frage, inwieweit ursprüngliche Kostenschätzungen verbindlich sind.
Vertragsauflösung und Schadensersatz: In einigen Fällen kann es zur Auflösung des Vertrags kommen, sei es wegen erheblicher Verzögerungen, Nichterfüllung oder gravierender Mängel. Die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen und die Abwicklung bereits erbrachter Leistungen können komplexe rechtliche Fragen aufwerfen.
Force Majeure: Unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder politische Unruhen, die als Force Majeure gelten können, können die Durchführung von Anlagenbau- und Infrastrukturprojekten beeinträchtigen oder unmöglich machen. Streitigkeiten entstehen hier oft im Zusammenhang mit der Frage, ob tatsächlich ein Force Majeure-Ereignis vorliegt und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben.
Erneuerbare Energien: Keine Energiewende ohne Gerichtsurteil
Windparks, Solaranlagen, Wasserstofftechnologien und Biomassekraftwerke im Sektor erneuerbarer Energien wachsen rasant. Ein immer größeres Streitpotential bergen Verträge im Bereich der erneuerbaren Energien, wenn unausgereifte Technologien zu Fehleranfälligkeiten oder Verzögerungen führen. Diese können einen immensen wirtschaftlichen Schaden mit sich bringen. Neben den Feldern Projektentwicklung, Finanzierung und regulatorische Fragen stehen wir Ihnen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im gesamten Sektor der erneuerbaren Energien zur Seite. Wir unterstützen Sie bei folgenden Konfliktfeldern:
Einspeisevergütung: Gerichtliche Auseinandersetzungen entstehen oft im Zusammenhang mit den Konditionen für die Einspeisung erneuerbarer Energie ins Netz, einschließlich der Höhe der Einspeisevergütung. Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder der Vergütungssätze können zu Konflikten zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern oder staatlichen Stellen führen.
Netzanschluss und Netzausbau: Die technischen und finanziellen Bedingungen für den Anschluss von Anlagen der erneuerbaren Energien an das Stromnetz sowie notwendige Netzausbaumaßnahmen können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Streitpunkte betreffen häufig die Verantwortung für die Kosten des Netzausbaus und die Priorisierung von Anschlüssen.
Sachmängel und Verzögerungen: Unausgereifte Technologien führen oft zu Verzögerungen und Mängeln durch Fehlfunktionen. Diese können zu Schadensersatzklagen und weiteren Klagen aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen führen.
Klagen gegenüber Zulieferern und Dienstleistern: Wie bei anderen Großprojekten auch können im Sektor erneuerbare Energien Konflikte mit Zulieferern von Komponenten (Windturbinen, Photovoltaik-Module) oder Dienstleistern (etwa Bauunternehmen, Wartungsdienste) entstehen. Typische Streitpunkte umfassen Mängel, Verzögerungen und Nichteinhaltung von vertraglichen Zusagen.
Eigentums- und Pachtrecht: Gerichtliche Streitigkeiten in Bezug auf Grundstücke, auf denen Anlagen für erneuerbare Energien errichtet werden sollen, betreffen oft Fragen des Eigentumsrechts, Pachtkonditionen und die Nutzung von Flächen. Besonders in ländlichen Gebieten können Konflikte mit Landbesitzern oder Pächtern über die Bedingungen für die Bereitstellung von Land für solche Projekte entstehen.
Umwelt- und Artenschutz: Projekte der erneuerbaren Energien können Auswirkungen auf geschützte Arten und Lebensräume haben, was zu Auseinandersetzungen über die Einhaltung von Umwelt- und Artenschutzgesetzen führt. Gerichtsverfahren können sich auf die Bewertung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, den Schutz bedrohter Arten und die Angemessenheit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen konzentrieren.
Kommunale Planung und Bürgerbeteiligung: Die Planung und Umsetzung von Projekten der erneuerbaren Energien erfordert oft eine enge Abstimmung mit kommunalen Behörden und die Berücksichtigung der Interessen lokaler Gemeinschaften. Streitigkeiten können entstehen, wenn sich Bürgerinitiativen oder Einzelpersonen durch die Projekte in ihren Rechten beeinträchtigt sehen und gegen kommunale Planungsentscheidungen vorgehen.
Corporate Litigation: Klagen gegen Mitgesellschafter und Unternehmen
In der Wirtschaftspraxis von mittelständischen Unternehmen kann es zu tiefgreifenden Differenzen zwischen den Gesellschaftern kommen, die die Funktionsfähigkeit und sogar den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Spitzt sich ein Streit zwischen Gesellschaftern im Unternehmen zu, steht oft am Ende eines Streits der Ausschluss eines Gesellschafters. Der Gesellschafterstreit stellt eine der gravierendsten Maßnahmen in der Dynamik von Gesellschafterstreitigkeiten dar und erfordert sowohl eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung als auch eine klare strategische Durchführung.
Ein Gesellschafter kann typischerweise aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden, wenn er die Erfüllung des Gesellschaftszwecks unmöglich macht oder erheblich erschwert. Beispiele für solche wichtigen Gründe sind grobe Pflichtverletzungen, wie die Verletzung der Treuepflicht oder unerlaubte Konkurrenztätigkeiten.
Vor einer Eskalation eines Gesellschafterstreits sollten alternative Konfliktlösungsmechanismen, wie Mediation, in Betracht gezogen werden. Helfen alternative Konfliktbewältigungen nicht, belasten oft nach einem Gesellschafterausschluss Gerichtsprozesse oder Schiedsverfahren das operative Geschäft des Unternehmens.
Oftmals wird ein Gesellschafterstreit auch mit Angriffen gegen Geschäftsführer verbunden sein. Verfügt der angegriffene Gesellschafter auch über eine Geschäftsführerstellung oder steht ein Fremdgeschäftsführer im Lager des angegriffenen Geschäftsführers, werden die Maßnahmen gegen die Gesellschafter auch mit Angriffen gegen opponierende Geschäftsführer verbunden. Die angegriffenen Geschäftsführer müssen sich in diesem Falle vor Gericht gegen Abberufungsbeschlüsse verteidigen.
- Geschäftsführer-Kündigung
- Klage gegen Gesellschafterbeschlüsse
- Einziehung in der GmbH
- Gesellschafterstreit Corporate Litigation
Q&A - Klage gegen Unternehmen
Mit einem Klick finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Klageverfahren und Schadensersatz im B2B-Bereich.
Lohnt sich eine Klage gegen den Vertragspartner?
Das hängt von mehreren Faktoren ab, darunter den wirtschaftlichen Interessen, der Durchsetzbarkeit der vertraglichen Ansprüche sowie den möglichen Kosten und Zeitdauer des Verfahrens.
Wie wird eine Klage vorbereitet?
Die professionelle Prozessvorbereitung umfasst eine umfassende Analyse der Vertragsbeziehung und des Streitfalls, die Bewertung aller verfügbaren Beweismittel, die Identifizierung der Stärken und Schwächen des gegnerischen Vertragspartners sowie die Entwicklung einer effektiven Kommunikations- und Verhandlungsstrategie.
Benötigt ein Anwalt vor Gericht Branchenkenntnisse?
Prozessanwälte mit Branchenkenntnissen nutzen ihr Verständnis für branchenspezifische Standards, um die Position des Mandanten zu stärken. Sie können insbesondere durch den Gebrauch einer branchenspezifischen Sprache effektiver kommunizieren, was das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit vor Gericht steigert.
Was sind die typischen Probleme bei Lieferverträgen?
Typische Streitpunkte bei Lieferverträgen im B2B-Bereich vor Gericht sind vertragliche Spezifikationen und Qualitätsstandards, die Gültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Zahlungsstreitigkeiten, Einhaltung von Lieferklauseln und Fragen der Nichterfüllung oder Force Majeure.
Worüber wird beim Dienstleistungsvertrag vor Gericht gestritten?
Parteien von Dienstleistungsverträgen streiten vor Gericht oft wegen der Qualität der Dienstleistung, die Einhaltung von Fristen, Vergütungs- und Zahlungsbedingungen, die Wirksamkeit von Kündigungen und Haftungsfolgen.
Wann landet ein Projektvertrag im IT-, Bau- & Ingenierwesen vor Gericht?
Wenn der Projektvertrag keine präzise Vertragsgestaltung enthält, kommt es oft zum Gerichtsstreit. Immer wieder wird wegen Änderungen des Leistungsumfangs, Verzögerungen bei der Umsetzung, Gewährleistung und Garantien, Vergütungs- und Zahlungsstreitigkeiten sowie Haftungsbegrenzungen und Risikoverteilung gestritten.
Gibt es oft Klagen beim Anlagenbau- und Infrastrukturprojekten?
Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte sind regelmäßig Gegenstand von gerichtlichen Streitigkeiten, insbesondere wenn es zu Leistungsänderungen, Verzögerungen und Terminüberschreitungen kommt. Streitpunkte sind überdies oft Gewährleistungsansprüche, Abnahme und Inbetriebnahme, Kostenüberschreitungen, Vertragsauflösung und Schadensersatz.