Orientierung im Crowdfunding-Dschungel

Dr. Michael Demuth von ROSE & PARTNER informiert in der Handelskammer Hamburg zur alternativen Unternehmensfinanzierung für Start-Ups.

Veröffentlicht am: 09.06.2015
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Crowdfunding ist dabei, sich als alternative Finanzierungsform bei der Unternehmensfinanzierung zu etablieren. Nicht nur für Start-Ups, auch für etablierte Mittelständler kann das Einsammeln von Geldern über eine Internet-Plattform interessante Möglichkeiten bieten.

Die Handelskammer Hamburg bietet am 9. Juni 2015 eine Informationsveranstaltung zum Thema Crowdfunding bzw. Crowdinvesting an. Mit dabei als Referent ist Dr. Michael Demuth, der bei ROSE & PARTNER den Bereich Finanzdienstleistungen & Finanzierung leitet. Titel seines Vortrags: "Neue Wege zum Geld - Zu Risiken und Rechtlichem fragen Sie einen Anwalt".

Rechtsanwalt Dr. Demuth wird dabei unter anderem erläutern, welche einzelnen rechtlichen Gestaltungen hinter dem Begriff Crowdfunding stecken. Häufig sind dies sogenannte Nachrangdarlehen, aber auch aktienbasierte Varianten gibt es bereits. Auch ein kurzer Einstieg in das Aufsichtsrecht darf erwartet werden. Schließlich wird das Kleinanlegerschutzgesetz am 1. Juli 2015 auch Änderungen für Crowdfunding-Plattformen und ihre Nutzer bringen. Die deutsche Start-Up-Szene ist zumindest bisher wenig von der Reform im Aufsichtsrecht begeistert. Als Rechtsanwalt für Unternehmensfinanzierung wird Dr. Demuth am Rande auch Alternativen zur Crowdfinanzierung, insbesondere im Bereich der Finanzierung von Start-Ups aufzeigen.

Interessant dürfte auch der Praxisbericht eines erfolgreichen Crowdlending-Projekts sein, den Valentin Heyde von der kleindrei GmbH liefern wird.

Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten der Handelskammer Hamburg am Adolphsplatz 1 statt.