Verjährung von Cum-Ex-Steuerstraftaten droht

Steuerhinterziehung durch Aktiengeschäfte 2006 bis 2011

Im Rahmen der Cum-Ex-Aktiengeschäfte könnten in den Jahren 2006 bis 2011 zahlreiche Steuerstraftaten begangen worden sein. In einigen Fällen ist jedoch bereits die Verjährung eingetreten. Weitere Fälle sollen Ende des Jahres verjähren.

Veröffentlicht am: 04.06.2025
Qualifikation: Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
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Durch die sogenannten Cum-Ex-Deals sollen beteiligte Akteure durch Cum-Ex-Deals unrechtmäßige Steuererstattungen in Milliardenhöhe erhalten haben. Da die Strafverfolgung erst langsam ins Rollen kam und einige Ermittlungen dadurch erst spät aufgegriffen worden sind, stellt sich nun bei einigen Verfahren die Frage, ob die Steuerstraftaten womöglich schon verjährt sind.

Wie viele Steuerhinterziehungen sind bereits verjährt?

Von den Cum-Ex-Geschäften ist ein Teil der strafrechtlichen Vorwürfe mittlerweile bereits verjährt. Dem Cum-Ex-Chefermittler der Kölner Staatsanwaltschaft (Tim Engel) zufolge wurde eine Verjährung schon in 34 von mehr als 130 Strafverfahren festgestellt. Die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung sollen sich gegen fast 1.700 Angeschuldigte richten.

Allerdings sollen die betroffenen Verfahren trotz Verjährung nicht eingestellt werden – die Vorwürfe können aufgrund der Verjährung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Oberstaatsanwalt Engel gehe davon aus, dass bis zu zehn Beschuldigte nun nicht mehr strafrechtlich zu belangen sind. In den anderen der 34 betroffenen Verfahren habe man lediglich Teilverjährungen feststellen können, sodass zwar einige Taten bereits verjährt sind, andere jedoch noch verfolgt und strafrechtlich belangt werden können.

Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft wolle man außerdem weiterhin so viel – zu Unrecht erstattetes – Geld über Einziehungsverfahren zurückholen wie möglich.

Milliardenschwere Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Transaktionen 

Bei den Aktiengeschäften zwischen 2006 und 2011 haben die Beteiligten Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch so hin und hergeschoben, dass sie danach Steuererstattungen in Deutschland geltend machen konnten, die von ihnen zuvor gar nicht gezahlt worden sind. Insgesamt hat der Steuerbetrug dazu geführt, dass den deutschen Finanzbehörden ein zweistelliger Milliarden EUR Betrag entging. Die Cum-Ex-Transaktionen wurden im Jahr 2021 vom Bundesgerichtshof offiziell als Straftat bewertet (BGH, Urteil vom 28.07.2021 - 1 StR 519/20).

Verjährungsfrist bei besonders schwerer Steuerhinterziehung

Die meisten der Verjährungen seien dabei schon vor Dezember 2020 eingetreten. Damals erfolgte jedoch eine Gesetzesänderung, welche die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehungen von bis dato 10 Jahren auf nun 15 Jahre verlängerte (§ 376 Abs. 1 AO). Diese auf 15 Jahre verlängerte Verjährungsfrist läuft Ende 2025 in vielen der Cum-Ex-Ermittlungsverfahren, in denen es nicht selten um den Vorwurf der besonders schweren Steuerhinterziehung geht, ab.

Deshalb werden nach Angaben der Ermittlungsbehörden viele der Cum-Ex-Verfahren nun von Staatsanwaltschaft und den zuständigen Gerichten mit Vorrang behandelt. Nichtsdestotrotz ist wohl damit zu rechnen, dass Ende diesen Jahres weitere Tatvorwürfe verjähren werden.

Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung kann unterbrochen werden

Unter Umständen kann die deutsche Staatsanwaltschaft das Verjähren einer Straftat zeitweise unterbrechen und dadurch die Verjährungsfrist gegebenenfalls verlängern. Das ist beispielsweise möglich, wenn ein Tatverdächtiger sich nun im Ausland aufhält und Deutschland erst ein Rechtshilfeersuchen stellen muss. Sobald der Verdächtige von den ausländischen Behörden vernommen wird, wird die Verjährung vorübergehend unterbrochen. Allerdings funktioniert dies nicht immer – lebt der Verdächtige nicht mehr im Ausland, oder kann nicht gefunden werden und dadurch keiner Vernehmung unterzogen werden, wird die Verjährung nicht unterbrochen.

 

Weitere Information zur Verjährung von Steuerstraftaten finden Sie hier: Verjährung Steuerhinterziehung