Steuerhinterziehung durch Influencer
Wann hilft die strafbefreiende Selbstanzeige?
NRW ermittelt gegen Influencer Steuerhinterziehung. Die Auswertung tausender Datensätze von Social Media Plattformen läuft bereits. Unter welchen Voraussetzungen Influencer noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen können, erfahren Sie hier.
Als Influencer mit genügend Reichweite kann man schnell sehr viel Geld machen – das muss dann aber auch korrekt versteuert werden. Wie viel Steuerhinterziehung durch Influencer in NRW verübt wurde, soll die Auswertung eines aktuellen Datenpakets verschiedener Social Media Plattformen zeigen. Steuerbehörden vermuten knapp 300 Millionen Euro Steuerhinterziehung allein durch Influencer aus NRW.
Der Beitrag beleuchtet, welche Maßnahmen vom Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ergriffen werden, um Steuerhinterziehung durch Influencer aufzudecken und wie Influencer sich durch eine strafbefreiende Selbstanzeige schützen können.
6.000 Datensätze von Social-Media-Plattformen in Auswertung
Die Steuerfahndung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) ist nach eigener Aussage dabei, ein Paket mit knapp 6.000 Datensätzen – gesammelt von verschiedenen Social-Media-Plattformen – auszuwerten, um einen potenziellen Steuerschaden von mehreren Hundert Millionen Euro aufzudecken. Nach Angaben der dpa seien neben NRW auch andere Bundesländer von Influencer Steuerhinterziehung betroffen.
Die Ermittlungen übernimmt das Landesamt, das seit Januar diesen Jahres die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit rund 1.200 Fachkräften vereint. Im Visier stünden „professionelle Influencer“, die ihr Einkommen nicht entsprechend ihrer steuerlichen Pflichten in der Einkommensteuererklärung wahrheitsgemäß erklärt haben.
Innerhalb des LBF sei extra zu diesem Anlass ein „Influencer-Team“ gebildet worden.
Influencer mit großer Reichweite im Visier der Steuerfahndung
Uninteressant seien für die Steuerfahndung kleine Influencer mit wenigen Followern, die lediglich „ein paar Cremes oder Kleider beworben haben“ – so die Behördenleiterin Stephanie Thien. Man habe es vielmehr auf die „großen Fische“ abgesehen, die bewusst ihre Steuerpflichten umgehen wollen und mit entsprechender krimineller Energie handeln.
Es komme nicht selten vor, dass Influencer, die durch ihre Reichweite mehrere zehntausend Euro im Monat verdienen, gar keine Steuernummer besitzen, weil sie sich nie darum bemüht hätten, ihre Einnahmen als Influencer richtig zu versteuern. Dieses Phänomen habe dann nichts mehr mit Überforderung aufgrund eines plötzlichen Ruhms zu tun, sondern spreche für eine Steuerhinterziehung, die wissentlich und willentlich verübt wurde.
Neue Ermittlungsmethoden zur Ermittlung von Steuerhinterziehung
Die Ermittlungen würden sich jedoch kompliziert gestalten, da viele Content-Creator nicht an einem festen Arbeitsplatz verweilen und sich einige Creator, deren Umsätze rapide steigen, ins Ausland absetzen, um dem deutschen Finanzamt zu entkommen. Immer mehr Influencer ziehen zum Beispiel nach Dubai, sobald sie in Deutschland genug Follower gesammelt haben.
Auch stellen die „Storys“ auf Instagram – also Bild- oder Videobeiträge, die sich nur für einen Zeitraum von 24 Stunden anschauen lassen und danach verschwinden –, in denen durch Kooperationen Werbung gemacht wird, im Rahmen der Beweisführung eine Herausforderung dar. Aber auch dafür habe das LBF nach Angaben Thiens neue Ermittlungsmethoden erschaffen, um Werbepartnerschaften und -einnahmen zukünftig dennoch zurückverfolgen und beweissichernd nachweisen zu können.
Bereits 200 laufende Verfahren wegen Steuerhinterziehung
Aktuell liefen bereits um die 200 Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung allein gegen Influencer, die aus Nordrhein-Westfalen kommen. Die Fälle, die sich aus dem Social-Media Datenpaket ergeben werden, seien da noch nicht inbegriffen, sondern kämen noch dazu. Nach Einschätzung des LBF sei im Durchschnitt pro Kopf mit einem hohen fünfstelligen steuerlichen Fehlbetrag zu rechnen, in Einzelfällen könnte es jedoch auch zu Fehlbeträgen in Millionenhöhe kommen.
Strafbefreiende Selbstanzeige für Influencer noch möglich?
Die Selbstanzeige bietet dem Täter einer Steuerhinterziehung die einmalige Möglichkeit der Vermeidung einer Bestrafung. Für eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige müssen allerdings genau die folgenden Vorgaben eingehalten werden.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen. Das ist gemäß § 371 Abgabenordnung (AO) dann nicht mehr der Fall, wenn eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder nach verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste – dann wird eine Straffreiheit bei Steuerhinterziehung verwehrt. Dies ist insbesondere bei einer Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens der Fall.
Aber auch in diesen Fällen kann durch Mitwirkung und Aufdeckung durch den Steuerhinterzieher gegebenenfalls eine Strafmilderung erreicht werden.
Gemäß § 371 AO erfordert eine Selbstanzeige außerdem, dass der Steuerhinterzieher in vollem Umfang gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart die unrichtigen Angaben berichtigt. In der Praxis erfordert dieses Kriterium eine sehr genaue Aufklärung des Sachverhalts über einen Zeitraum von mehreren Jahren.
Die hinterzogenen Steuern und Nebenleistungen (wie Zinsen) müssen dann nachbezahlt werden.
Unsere Experten in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München begleiten Sie mit ihrer Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater und ihrer Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Selbstanzeigen sicher zurück in die Steuerlegalität.