Handelsrecht und Vertriebsrecht in Polen und im deutsch-polnischen Rechtsverkehr

Der Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen Polen und Deutschland hat seit der politischen Öffnung unseres östlichen Nachbarn und dem EU-Beitritt 2004 stetig zugenommen. Wie bei allen grenzüberschreitenden Aktivitäten werden die Planung und Abwicklung von Käufen bzw. Verkäufen von rechtlichen Fragen und Problemen begleitet. Als deutsch-polnische Kanzlei mit Kompetenzen im deutschen Recht, polnischen Recht sowie im internationalen Recht beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte Unternehmen, Vertriebsmittler und Privatpersonen in allen Rechtsfragen rund um die Themen Kauf, Handel und Vertrieb im deutsch-polnischen Rechtsverkehr:

  • Beratung beim Aufbau von Vertriebsstrukturen in Polen und Deutschland
  • Gestaltung von Handelsvertreterverträgen Vertretung von Unternehmen, Handelsvertretern und anderen Vertriebsmittlern
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von handelsrechtlichen Ansprüchen (gerichtlich und außergerichtlich)

 

Ihr Anwalt für polnisches Vertriebsrecht und Handelsrecht

Alle Mandate mit Bezug zum polnischen Vertriebsrecht werden von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Adam Kaczko aus Danzig betreut. Der in Polen und Deutschland studierte Anwalt ist ausgewiesener Experte im deutsch-polnischen Recht und spezialisiert auf das polnische Vertriebsrecht und Handelsrecht. Herr Kaczko berät in deutscher und polnischer Sprache. Ein ausführliches Porträt finden Sie hier: Rechtsanwalt Adam Kaczko

Bitte richten Sie alle Mandatsanfragen telefonisch oder direkt per E-Mail an:

Rechtsanwalt Adam Kaczko, LL.M.

Erstberatung zum Pauschalpreis

Unsere Kooperationspartner in Polen bieten Ihnen eine Erstberatung zum festen Preis von 184,50 Euro an (150 Euro netto + 23% USt). Das Beratungsgespräch kann sowohl per Telefon, Videocall als auch vor Ort wahrgenommen werden. In der Beratung erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung und Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Sollte eine weitere Beratung oder Vertretung erforderlich sein, können Sie die Konditionen dafür ebenfalls im Rahmen des Erstgesprächs besprechen. Ihre Kontaktaufnahme mit der Schilderung Ihres Anliegens im Vorfeld der Beratung ist selbstverständlich kostenlos.

Überblick: polnisches und internationales Handelsrechts und Vertriebsrechts

Nachfolgend wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über relevante Bereiche des polnischen und internationalen Handelsrechts und Vertriebsrechts geben. Für ausführliche Informationen zum polnischen Kaufrecht, einschließlich Gewährleistung/Haftung sowie zur gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen und das Forderungsinkasso, lesen Sie bitte folgende Unterseiten:

  • Kauf und Verkauf in Polen, polnisches Kaufrecht
  • Durchsetzung von Forderungen, Inkasso in Polen

Das polnische Handelsrecht

Das polnische Handelsrecht ist im polnischen Zivilgesetzbuch geregelt. Neben dem Handelsrecht sind insbesondere das polnische Kaufrecht sowie auch das UN-Kaufrecht für den grenzüberschreitenden Handel und Vertrieb zu beachten. Auch das polnische Handelsrecht befasst sich zum großen Teil mit rechtlichen Regelungen für sogenannte Vertriebsmittler wie z.B. den Handelsvertreter, den Kommissionär oder auch den Vertragshändler.

Der Handelsvertreter in Polen

Der Handelsvertreter firmiert in Polen als „Agent“. Das polnische Handelsrecht definiert ihn als ständigen Vermittler für den Abschluss von Verträgen mit Kunden zugunsten des Auftraggebers gegen eine Vergütung. Unternehmen und Handelsvertreter sollten in einem Handelsvertretervertrag („Agenturvertrag“) u.a. folgende Punkte beachten und regeln:

  • Zuteilung von Kundenkreisen bzw. eines geografisch bestimmten Bezirks
  • Ggf. Exklkusivität für bestimmte Kundenkreise und Bezirke
  • Bevollmächtigung bei Vertragsschlüssen des Handelsvertreters im Namen des Auftraggebers
  • Voraussetzungen und Höhe des Provisionsanspruchs des Handelsvertreters
  • Ausgleichsansprüche bei Vertragsbeendigung