Carmen Mielke-VinkeRechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Diplom Finanzwirtin (FH)

Wer sein Vermögen erhalten und weitergeben will, bekommt von mir die Ideen für eine steueroptimierte Gestaltung – und natürlich auch die Umsetzung.

Expertise und Tätigkeit

Rechtsanwältin Carmen Mielke-Vinke leitet für ROSE & PARTNER den Bereich Nachfolge & Stiftung am Standort München.

Als erfahrene Fachanwältin im Steuer- und Erbrecht berät sie sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer in allen Fragen zur Nachfolge. Einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Carmen Mielke-Vinke bildet die Nachlassplanung, insbesondere bei der Gestaltung von steueroptimierten Testamenten, Erbverträgen lebzeitigen Schenkungen sowie Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. Außerdem vertritt Carmen Mielke-Vinke die Interessen ihrer Mandanten bei der Abwicklung von Erbfällen in Erbauseinandersetzungen und ist selbst als zertifizierte Testamentsvollstreckerin tätig.

Aufgrund ihrer Doppelqualifikation in den Disziplinen Steuerrecht und Erbrecht berät Carmen Mielke-Vinke ihre Mandanten darüberhinaus im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Hierbei begleitet sie sowohl Privatpersonenen als auch Unternehmer typischerweise in Bezug auf die Erbschaftsteueroptimierung zu Lebzeiten und im Erbfall. Ferner stellt das Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht einen weiteren Beratungsschwerpunkt ihrer Tätigkeit dar, sie berät insbesondere bei der Gründung von gemeinnützigen Stiftungen und Familienstiftungen. Sie hat darüber hinaus langjährige Erfahrung beim Führen von Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsprozessen.

Carmen Mielke-Vinke wurde im Jahr 2019 vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers auf dem Gebiet des Steuerrechts als eine der besten Anwälte Deutschlands ausgezeichnet und ist außerdem aufgrund ihrer Spezialisierung im Erbrecht ein empfohlenes Mitglied des Instituts für Erbrecht e.V.

Carmen Mielke-Vinke ist eine gefragte Expertin. Einem breiten Publikum ist sie vor allem aufgrund ihrer fachlichen Beiträge aus Medien wie Handelsblatt, FAZ, Private Banking Magazin, Cash und Fuchsbriefe bekannt.

Werdegang

Carmen Mielke-Vinke studierte zunächst an der Fachhochschule für Finanzwissenschaften in Nordkirchen und war danach mehrere Jahre in der Finanzverwaltung in NRW und in Hessen/Frankfurt am Main tätig, wo sie ihre theoretischen Kenntnisse im Steuerrecht durch wichtige praktische Erfahrungen erweitern konnte.

Sie studierte außerdem an den Universitäten Bielefeld und Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. Ihr Referendariat absolvierte sie in Wiesbaden. Nach ihrem zweiten Staatsexamen arbeitete Carmen Mielke-Vinke für unterschiedliche renommierte Kanzleien im Steuerrecht und Erbrecht zunächst für Prof. Wilhelm Haarmann bei der HAARMANN Partnerschaftsgesellschaft in Frankfurt a.M wo sie darüberhinaus Teil des fachlichen Organisationsteams der Steuerkonferenz der Deutschen Wirtschaft war. Anschließend arbeitete Carmen Mielke-Vinke bei Flick Gocke Schaumburg in Frankfurt a.M. und beriet insbesondere Private Clients im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Im Jahr 2013 zog Carmen Mielke-Vinke nach München und arbeitete dort für die internationale Kanzlei Norton Rose Fulbright und seit 2018 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC).

Neben der praktischen Tätigkeit als Rechtsanwältin in den Bereichen Steuerrecht und Erbrecht spezialisierte Carmen Mielke-Vinke sich auch theoretisch fortlaufend weiter. So wurde ihr im Jahr 2011 der Titel Fachanwältin für Steuerrecht und im Jahr 2013 der Titel Fachanwältin für Erbrecht verliehen. Seit 2015 ist sie außerdem zertifizierte Testamentsvollstreckerin der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.

Persönliches

Aufgewachsen in NRW, lebt Carmen Mielke-Vinke nach langen Jahren in Hessen/Frankfurt am Main heute in München. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit ihrem Ehemann beim Wandern oder Mountainbiken in den Bergen oder beim Segeln.

Mandantenstimmen

  • Hervorragende Arbeit Frau RA Mielke-Vinke hat mich im Rahmen einer Testamentsvollstreckung beraten. Sie hat das Problem schnell erkannt und allumfassend, klar und verständlich abgearbeitet. Es sind keine Fragen offen geblieben. Vielen Dank für die hervorragende Arbeit.
    Heidi Hunger-Goeke Privat
  • Kompetente Nachfolgeberatung Die Terminvereinbarung lief reibungslos. Aufgrund von Corona wurde die Beratung online durchgeführt. Auch das hat prima geklappt. Alle Fragen im Zusammenhang mit einer Nachfolgeberatung wurden von Frau Mielke-Vinke kompetent beantwortet. Es war ein nettes, angenehmes Gespräch.
    M. Greiner Privat
  • Vollste Zufriedenheit im Nachlassverfahren Vielen Dank an Frau Mielke-Vinke von der Kanzlei Rose & Partner für ihre sehr kompetente, freundliche und auch sonst äußerst zufriedenstellende Beratung.

    Alle Fragen im Zusammenhang mit einem Nachlassverfahren wurden von ihr zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet. Sie hat viel Zeit investiert und mir in einer schwierigen Situation sehr geholfen.
    Thomas Drosdowski Privat
  • Sehr schnell und kompetent Sehr gute, schnelle und kompetente Beratung durch Frau Mielke-Vinke von der Kanzlei Rose & Partner. Sie hat mich zu Fragen der vorweggenommenen Erbfolge im Zusammenhang mit einem Nießbrauch beraten. Ich bin sehr zufrieden.
    Florian Doeffinger Privat

Daten

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer München
  • Institut für Erbrecht

Studium, Referendariat

  • Studium der Finanzwissenschaften an der Finanzhochschule NRW/Nordkirchen
  • Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld und Frankfurt am Main
  • Studium an der Fachhochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • Referendariat am Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden

Zusatzqualifikationen

  • Diplom Finanzwirtin (FH/1997)
  • Fachanwältin für Steuerrecht (2011)
  • Fachanwältin für Erbrecht (2013)
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT/2015)

Veröffentlichungen

  • Wie Sie unliebsame Angehörige enterben und Schenkungen zurücknehmen, in Handelsblatt, 20.02.2023

  • Wie Sie vermeiden, dass die Familie an Ihrem Testament zerbricht, in Impulse, 07/2022

  • Stiftungen als Instrument in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, in Stiftungsnewsletter Bankhaus Lampe, 2019
  • Den digitalen Nachlass richtig regeln, in Private Banking Magazin, 09/2018
  • Letzer Wille zu Passwörtern und Co. im digitalen Nachlass, in Cash, 05/2018
  • Eine Stiftung von Todes wegen ist erst ab Erstellung der Satzung als gemeinnützig anzuerkennen, in Berater Fuchs, 04/2018
  • Aktuelles BMF-Schreiben zur spendenrechtlichen Beurteilung von „Crowdfunding“ in Berater-Fuchs, 02/2018
  • Steuerrechtliche Behandlung einer Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftungan einer Personengesellschaft in Berater-Fuchs, 01/2018
  • Auswirkungen des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) auf Stiftungen zum 01.01.2018 - Was sollten Stiftungsverantwortliche beachten? in Berater-Fuchs, 12/2017
  • Der Bundesfinanzhof erweitert die Chancen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit in Berater-Fuchs, 11/2017
  • Vereinsrecht im Umbruch – Bundesgerichtshof trifft Grundsatzentscheidung in Berater-Fuchs, 08/2017
  • Zitate in „Der Nachlass will geplant sein“; FAZ, 18.09.2016
  • Unbenannte (ehebedingte) Zuwendungen unter Ehegatten – Werden die derzeitigen Regelungen zum steuerfreien Vermögenszuwachs unter Ehegatten zukünftig Bestand haben? in Festschrift für Prof. Dr. Wilhelm Haarmann, 2015

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  • Deutsch
  • Englisch