Verfolgen Sie Ihren Weg zurück: HomeRechtsberatungErbrecht & Nachfolge Italienisches Erbrecht, Erbschaft in Italien (Abwicklung und Gestaltung)

Italienisches Erbrecht / Erbschaft in Italien

Die Planung und Abwicklung von Erbschaften mit Berührungspunkten sowohl zum deutschen als auch italienischem Recht ist eine komplexe Aufgabe. Als deutsch-italienische Kanzlei mit Sitz in Hamburg und Mailand beraten und vertreten wir Sie gerne in allen Fragen des italienischen und deutschen Erbrechts.

Unsere Leistungen:

  • Abwicklung eines Erbfalls in Italien
  • Nachfolgegestaltung durch Testament nach italienischem Recht
  • Nachfolgegestaltung für Vermögen in Italien
  • Vertretung in Erbscheinsverfahren und Erbauseinandersetzungen unter Anwendung italienischen Rechts

 

Erbfälle mit Bezug zu Italien

Die Anwendung und Prüfung italienischen Rechts kommt insbesondere in den folgenden Fällen in Betracht:

  • Der Erblasser ist italienischer Staatsangehöriger.
  • Der Erblasser ist sowohl deutscher als auch italienischer Staatsangehöriger.
  • Vermögenwerte, z.B. Immobilien eines Deutschen oder Italieners, befinden sich in Italien.
  • Ein Testament wurde in Italien errichtet.