Vertrieb & Lebensmittelrecht

Der Handel- und Vertrieb mit Lebens- bzw. Nahrungsmitteln berührt im besonderen Maße das Lebensmittelrecht. Ein erfolgreicher Vertrieb ins Ausland, insbesondere in sog. Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union, erfordert eine reibungslose Abwicklung von Lieferungen und Kenntnisse über das regulatorische Umfeld. Erforderlich sind rechtssichere Verträge. Gleiches gilt für Importe aus dem Ausland ins Inland. Der Handel mit Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Diätetika, sog. Funktional Food und Gen Food stellt den Händler vor erhöhte Schwierigkeiten. Abhängig vom Vertriebssystem muss der deutsche Lebensmittelhändler bei der Kennzeichnung von Nahrungsmittel und Werbung für Lebensmittel hohe rechtliche Vorgaben beachten, z.B. die europarechtliche Health Claims-Verordnung. Der Einsatz von Zusatzstoffen und das Inverkehrbringen von Novel Food ist ohne die Begleitung von Spezialisten heutzutage nicht mehr denkbar.

    Unsere Beratungsleistung beim Handel und Vertrieb von Lebensmitteln

    Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten Sie zu allen Fragen im Lebensmittelrecht sowie im Handels- und Vertriebsrecht.

    • Optimierung von Vertriebsgestaltungen; Schutz durch wichtige Klauseln in Vertriebsvereinbarungen und Lieferverträgen;
    • Vermeidung von Fallstricken durch ausländische Handelsusancen;  Kaufpreisabsicherungen;
    • Prüfung der Geltung von AGB;
    • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Lebensmittelproduzenten und Lebensmittelhändlern;
    • Prüfung der Vertriebsfähigkeit von Nahrungsmitteln;
    • Begleitung bei der Zollabwicklung, Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle;
    • Vertretung von Lebensmittelhändlern und Nahrungsmittelproduzenten in Verwaltungsverfahren und Strafverfahren.  

    Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

    Einen Überblick über das Lebensmittelrecht und seine Teilbereiche sowie unsere Leistungen in diesem Bereich finden Sie hier: Übersicht Lebensmittelrecht

    Informationen aus dem Wettbewerbsrecht mit dem Schwerpunkt Lebensmittel finden Sie hier: Lebensmittelrecht, Wettbewerbsrecht

    Wer erfolgreich Lebensmittel vertreiben will, muss für rechtssichere Vertriebsverträge sorgen sowie lebensmittelrechtliche Vorgaben - oftmals sogar in mehreren Jurisdiktionen - kennen und diese einhalten. Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne!

    Vertriebsvereinbarungen im Lebensmittelsektor  

    Eine fehlerhafte Weichenstellung bei Vertriebsverträgen kann langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Oftmals ist zu beobachten, dass Vertriebsverträge sich als der sensibelste Teil in der Absatzkette erweisen. Viele klassische Probleme lassen sich durch eine  vorausschauende Vertragsarchitektur vermeiden. Vertragsgestalterische Defizite kommen immer wieder in folgenden Bereichen vor:

    • unklare Wettbewerbsbeschränkungen und unerkannte kartellrechtliche Hürden
    • falsche Risikoverteilung im Frachtverkehr
    • unzureichende Gewährleistungsregelungen
    • fehlende Sicherheiten für den Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Vertragspartners
    • unzureichende Regelung der nachvertraglichen Rechtslage,  z.B. Ausgleichsansprüche
    • Nichtbeachtung steuerrechtlicher Besonderheiten (z.B.: Wann liegt eine Betriebsstätte im Ausland vor? Werden Provisionszahlungen an ausländischen Vertriebsmittler von der deutschen Finanzbehörde als Betriebsausgabe anerkannt?) 

    Insbesondere bei Vertriebsverträgen mit ausländischen Lebensmittelhändlern ist eindeutig zu regeln, welches Rechts anwendbar ist (z.B. UN-Kaufrecht), ob deutsche staatliche Gerichte oder ausländische Schiedsgerichte interessengerecht sind. Neuerdings erhält auch das Antikorruptionsrecht bei grenzüberschreitendem Lebensmittelhandel eine zunehmende Bedeutung mit hohen persönlichen Haftungsrisiken für das deutsche Management.  

    Lebensmittelrecht: unsere Beratung für den Mittelstand

    „Wir lieben Lebensmittel“ wirbt ein großer Lebensmittelhändler in Deutschland. Diese „Liebesbeziehung“ ist jedoch engmaschig durch Gesetze und Verordnungen reglementiert. Da ein gesundes Leben insbesondere auch gesunde Lebensmittel voraussetzt, wird der Verbraucherschutz im Lebensmittelrecht großgeschrieben. Gleichwohl werden die Verbraucher durch regelmäßig auftretende Lebensmittelskandale, die ihren Wiederhall in der Presse finden, immer wieder aufs Neue verunsichert. Verstöße gegen das geltende deutsche und europäische Lebensmittelrecht werden indes von den zuständigen Behörden verfolgt und oftmals streng sanktioniert. Darüber hinaus entstehen lebensmittelrechtliche Auseinandersetzungen unter Konkurrenten, die zivilrechtlich ausgetragen werden.

    Lebensmittelhandel, Lebensmittelproduktentwicklung und die Lebensmittelkennzeichnung setzt eine hochspezialisierte Erfahrung im Lebensmittelrecht voraus. Unser Expertenteam unterstützt Produzenten und Händler im deutschen und europarechtlichen Lebensmittelrecht. Wir beraten die Lebensmittelhändler im Aufsichtsrecht und verhandeln mit der Lebensmittelaufsicht.  

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