Vertrieb, Handel, Import und Export mit Iran

Rechtsanwalt für deutsch-iranisches Vertriebsrecht und Handelsrecht

Iran ist aufgrund seiner Größe und wirtschaftlichen Bedeutung ein wichtiger Absatzmarkt für deutsche Waren und Dienstleistungen. Exporte aus Iran sind meist Rohstoffe und landwirtschaftliche Produkte.

Mit der Expertise eines deutsch-iranischen Rechtsanwalts können deutsche Exporteure und Importeure mit Iran-Geschäft ihre Risiken minimieren. Der rechtliche Bereich muss dabei im Zusammenhang mit den kulturellen Besonderheiten gesehen werden.

Anwaltliche Leistungen im Bereich Vertrieb Iran

  1. Umfassende rechtliche Begleitung von Exporten in und Importen aus Iran
  2. Gestaltung von Vertriebsverträgen mit iranischen Geschäftspartnern
  3. Vertragsgestaltung mit Repräsentanten, Handelsvertretern und sonstigen Vertriebsmittlern
  4. Gründung von Niederlassungen, Gesellschaften und Joint-Ventures in Iran
  5. Forderungsinkasso in Iran

Unser Kooperationspartner

Die Beratung im Handels- und Vertriebsrecht mit Iran-Bezug erfolgt exklusiv durch unseren Kooperationspartner Mohammad Amirafshari und sein Team deutsch-iranischer Anwälte. Als deutscher Rechtsanwalt mit iranischen Wurzeln hat er langjährige Erfahrung im deutsch-iranischen Rechtsverkehr und Zugriff auf ein Netzwerk spezialisierter Berater in Deutschland und im Iran.

Mandatsanfragen zum iranischen Recht richten Sie bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an

Rechtsanwalt Mohammad Amirafshari

  • West Nahid St., No. 17, 1966915458 Teheran
  • VoIP: +49 (40) 41349870, +98 (21) 91327510
  • Web: www.gilaw.de
  • E-Mail: de@gilaw.de

Handelsvertreter bzw. Repräsentant in Iran

Deutsche Unternehmen können in Iran eine natürliche oder juristische Person als Repräsentant bestellen. Diese agieren auf der Grundlage eines Vertrages als Vertriebsmittler bzw. Handelsvertreter.

Das iranische Handelsvertreterrecht unterscheidet sich dabei in einigen Punkten vom deutschen Recht. Wesentliche Punkte wie Kündigung, Ausgleichsanspruch oder Geheimhaltung sollten stets detailliert vertraglich geregelt werden.

Markteintritt durch Niederlassungen und Unternehmensgründungen

Wer sich den iranischen Markt für den Vertrieb erschließen will, kann auch die Gründung einer Zweigniederlassung oder einer iranischen Gesellschaft in Erwägung ziehen. Weitere Informationen finden Sie hier: Investitionen und Gründungen in Iran.

Markenschutz beachten

Beim Vertrieb von Produkten in Iran kann es auch geboten sein, die eigene Marke beim dortigen Patent- und Markenamt durch Eintragung zu schützen. Einem Vertriebspartner vor Ort kann die Möglichkeit der Markeneintragung entzogen werden. Dadurch kann verhindert werden, dass dieser Inhaber der Marke wird.

 

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