Adoption durch eingetragene Lebenspartner

Regierung bringt Neuerung im Familienrecht auf den Weg

Veröffentlicht am: 05.05.2014
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die Koalition hat den Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der sogenannten "Sukzessivadoption" in das Parlament eingebracht.

In Zukunft sollen eingetragene Lebenspartner ein Kind auch dann adoptieren können, wenn es zuvor bereits vom jeweiligen Partner adoptiert worden ist. Das Recht der Sukzessivadoption wird aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bereits heute auf eingetragene Lebenspartner angewandt. Die Gesetzgebung will somit hier nachziehen.

Das neue Adoptionsrecht wird von der Politik als wichtiges Signal und weiteren Schritt zur vollständigen Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben mit heterosexuellen Paaren gesehen. Allerdings bleibt die gemeinsame Adoption eines Kindes gleichgeschlechtlichen Paaren zunächst weiter versagt. Es bleibt also abzuwarten, wann das Recht der Adoption auch hier nachzieht.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hatin einer Entscheidung aus Februar 2013 eine Reform des Familienrechts hinsichtlich der Adoption durch eingetragene Lebenspartner verlangt, da es die geltende Rechtslage als verfassungswidrig eingestuft hatte. Mit der nun angestoßenen Reform wird eine weitere Lücke hinsichtlich der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Erbrecht und Familienrecht geschlossen.

Mit Urteil vom 27. Januar 2014 hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Adoptionsentscheidung eines us-amerikanischen Gerichts in Deutschland anerkannt, die die gemeinsame Adoption eines Kindes in den USA durch eine homosexuelle Lebenspartnschaft aussprach. Auch in dieser Entscheidung wurde Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genommen, die gleichgeschlechtlichen Paaren weitere Adoptionsmöglichkeiten biete.