Ende der Scheinvaterschaft
Bundesrat stimmt Gesetzesvorhaben zu
Das Bundeskabinett beschloss im September 2025 einen Gesetzentwurf zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen. Nun hat auch der Bundesrat dem Vorhaben zugestimmt. Bereits seit 2008 unternimmt der Gesetzgeber Versuche, eine entsprechende Regelung zu verabschieden. Nach mehreren gescheiterten Anläufen scheint dies nun zu gelingen.
Die Anerkennung der Vaterschaft hat sowohl für die Eltern als auch für das Kind weitreichende rechtliche Folgen. Das Familienrecht leitet aus der Vaterschaft zahlreiche Rechte und Pflichten ab. Während sich die Familiengerichte diesbezüglich eher mit Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts sowie des Umgangsrechts beschäftigen müssen, nimmt die Bundesregierung die Vaterschaftsanerkennung als solche in den Blick. Bereits seit 2008 versucht der Gesetzgeber, die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft gesetzlich aufzufangen. Im dritten Anlauf scheint dies nun zu funktionieren. Erst vor wenigen Tagen billigte der Bundesrat das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur effektiven Verhinderung von Scheinvaterschaften.
Alles für den Aufenthalt?
Seit Jahren ist das Problem der Scheinvaterschaft bekannt. Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit erkennen die Vaterschaft für das Kind einer ausländischen Mutter an, obwohl weder eine biologische noch eine soziale Verbindung besteht. Dadurch sollen die deutsche Staatsbürgerschaft für das Kind, ein Aufenthaltstitel für die Mutter und Sozialleistungen für beide ermöglicht werden.
Es soll Männer geben, die daraus nahezu ein vollständiges Geschäftsmodell entwickelt haben. Da es in Deutschland kein zentrales Personenstandsregister gibt, können die beurkundenden Stellen nicht einsehen, wie viele Kinder ein Antragsteller bereits anerkannt hat. Insoweit können Verdachtsfälle nicht unmittelbar bestätigt werden. Selbst wenn später konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch bekannt werden, wird es regelmäßig zu spät sein. Nicht nur ist die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung in Deutschland nicht unmittelbar strafbar, sie kann auch ohne erhebliche Mitwirkung des rechtlichen Vaters nicht rückgängig gemacht werden.
Zustimmungsvorbehalt für die Ausländerbehörde
Während die typischen beurkundenden Stellen, wie Standesämter, Jugendämter oder Notare, gerade nicht einsehen können, für wie viele Kinder der vermeintliche Vater bereits die Vaterschaft anerkannt hat, können dies die Ausländerbehörden. Daher soll künftig bei Bestehen eines „aufenthaltsrechtlichen Gefälles“ die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich sein. Wann ein solches Gefälle vorliegt, soll anhand gesetzlich vorgesehener Vermutungstatbestände festgestellt werden, die sich aus den Erfahrungswerten der behördlichen Praxis ergeben. Insbesondere soll der Fall umfasst sein, in dem der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Mutter lediglich über eine Duldung verfügt.
Bei der Entscheidung der Ausländerbehörden können und sollen die vermeintlichen Eltern aktiv mitwirken. Sie sollen sich nicht nur zur Sache erklären, sondern auch entsprechende Nachweise vorlegen.
Zu hohe Kosten für den Sozialstaat
Auch ein Ziel des Gesetzes ist die Einsparung von Sozialmitteln. Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, bleibt fraglich. In den Jahren 2018 bis 2021 gab es bundesweit lediglich 1.769 Verdachtsfälle, von denen nur 290 als tatsächlich missbräuchlich eingestuft wurden. Dass bereits diese 290 Fälle Einbußen für den Sozialstaat bedeuten, steht außer Frage. Allerdings stehen diesen etwa 73 nachgewiesenen Fällen pro Jahr nun bis zu 20.000 zu überprüfende Fälle pro Jahr gegenüber. Die zusätzlichen Kosten werden auf 1,9 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.
Auch sind die Folgen für Kinder und Familien noch nicht vollständig überschaubar. Aufgrund der Härten für Kinder, die unter Umständen staatenlos geworden wären, hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2008 kassiert. Es ist noch nicht ganz klar, inwiefern das neue Gesetz eine solche Härte vermeiden soll.
Außerdem könnte das Gesetz eine Benachteiligung interkultureller Paare bedeuten. Zwar soll eine Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein, wenn die biologische Vaterschaft, eine sozial-familiäre Beziehung oder die Übernahme tatsächlicher Verantwortung nachgewiesen werden kann. Ob das ausreicht, bleibt jedoch fraglich.
Alle guten Dinge sind drei
Dass das Gesetz früher oder später auf den Weg gebracht wird, ist nicht überraschend. Die Regulierung von Scheinvaterschaften war bereits im Koalitionsvertrag verankert. Zwar wurde versucht, die Fallzahlen dadurch zu reduzieren, dass Notare und Jugendämter mögliche Missbrauchsfälle melden. Dies erwies sich allerdings als wenig effektiv.
Das Gesetz befindet sich nun in der finalen Runde.
Video: Vaterschaft per Gesetz, Anerkennung, etc.
Bernfried Rose, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator
