Änderungen im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

Regierung und Parlamente bringen Verbesserungen auf den Weg

Veröffentlicht am: 19.06.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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In den Bereichen Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht wird es einige gesetzliche Änderungen geben. Kaum ein Bereich im Wirtschafts- und Zivilrecht ist von technischen und medialen Änderungen so geprägt wie der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht. Aus diesem Grund gibt es hier stets Anpassungsbedarf der gesetzlichen Regelungen an die sich verändernden Wirklichkeiten im Rechts- und Geschäftsverkehr.

Novelle des Wettbewerbsrechts

Die Novelle des Wettbewerbsrechts hat den Bundestag und Bundesrat passiert. Das neue Fusionskontrollrecht vereinfacht z.B. Zusammenschlüsse von Presseverlagen und Änderungen bei der Missbrauchsaufsicht und im Verfahren bei Kartellverstößen.

Reform des Geschmacksmustergesetzes

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, nach dem das Patent- und Markenamt in Zukunft selbst über die Nichtigkeit von Eintragungen eintscheiden können soll. Dies soll auch zur Folge haben, dass Betroffene dann nicht mehr zwingend einen Rechtsanwalt benötigen, wenn sie Ihre Rechte im Patent- und Markenrecht verfolgen.

Neuerungen im Urheberrecht

Eine von der Bundesregierung angestrebte Änderung des Urheberrechts will die Veröffentlichung von solchen Film-, Musik- und Filmwerken ermöglichen, deren Rechtsinhaber nicht mehr ermittelt werden können (verwaiste Werke).

Darüber hinaus sollen Autoren wissenschaftlicher Texte in Periodika diese in Zukunft nach Ablauf von einem Jahr seit der Erstveröffentlichung zu nicht kommerziellen Zwecken erneut publizieren können.

Die so genannte "Außenseiterregelung" soll die Nutzung vergriffener Printwerke für Digitalisierungsvorhaben erleichtern.

Hintergrund

Kaum ein Bereich im Wirtschafts- und Zivilrecht ist von technischen und medialen Änderungen so geprägt wie der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht. Aus diesem Grund gibt es hier stets Anpassungsbedarf der gesetzlichen Regelungen an die sich verändernden Wirklichkeiten im Rechts- und Geschäftsverkehr.