Affäre mit Kind – aber ohne Vaterschaft

Ein Hotel muss einer Mutter keine Auskunft über die Identität möglicher Väter geben

Veröffentlicht am: 03.05.2017
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein Hotel muss einer Mutter keine Auskunft über die Identität möglicher Väter geben

Drei Nächte verbrachte eine Dame mit einem Fremden 2010 in einem Hotelzimmer. Daran wird sie stets erinnert, wenn sie ihren neuen Monate später geboren Sohn Joel ansieht. Den Vater würde sie gerne auf Kindesunterhalt in Anspruch nehmen. Allerdings kennt sie nur den Vornahmen ihres damaligen Begleiters: Michael.

Vier Michaels – welcher ist der Vater?

Den vollen Namen und die Anschrift von Michael erfragte sie Jahre später bei der Hotelleitung. Als diese dem Wunsch nicht nachkam, klagte die Mutter vor dem Amtsgericht München. Sie meint, dass das Hotel ihr gegenüber zur Auskunft verpflichtet sei und ihr ein solcher Auskunftsanspruch sogar nach dem Bundesdatenschutzgesetz zustehe.

Die Verantwortlichen des Hotels führten dagegen an, dass man zu dem fraglichen Zeitpunkt vier Michaels beherbergt habe. Eine eindeutige Feststellung des Richtigen sei schon deshalb nicht möglich, weil die Klägerin ihren Michael nicht näher beschreiben könne.

Die informelle Selbstbestimmung als Rettung vor Unterhaltsansprüchen

Die Münchner Amtsrichterin schlug sich in ihrem Urteil auf die Seite des Hotels: das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie überwiege das Recht der Klägerin auf Schutz der Ehe und Familie und auf den familienrechtlichen Unterhaltsanspruch.

Außerdem hätten die betroffenen Männer das Recht auf Achtung der Privat -und Intimsphäre das davor schützt, geschlechtliche Beziehung offenbaren zu müssen.

Es darf spekuliert werden

„Väterroulette“ betitelte das Amtsgericht München treffend seine Pressemitteilung zum Urteil. Die Entscheidungsgründe sind dabei ebenso brisant wie der Sachverhalt selbst. Darf man Unbeteiligte in eine Affäre hineinziehen, um einem Kind Unterhaltsansprüche zu sichern? Ist die Mutter selbst schuld, wenn sie sich angeblich an nichts als den Vornamen des möglichen Vaters erinnert? Oder liegt Michaels vielleicht sogar jede Nacht wach im Bett und denkt an die Frau in die er sich vor sieben Jahren in einem Hotelzimmer verliebt hat?

Das Gericht musste in diesem Fall spekulieren und Interessen abwägen die es zum Teil nur vermuten konnte. Die datenschutzrechtliche Sicht ist wohl vertretbar, inwieweit das Kindeswohl hier bei der Klärung der Vaterschaft ausreichend berücksichtigt wurde, dürfte aber kontrovers diskutiert werden.