Voraussetzungen für die vorzeitige Scheidung

Trennungsjahr trotz Gewalt?

Veröffentlicht am: 01.01.2026
Qualifikation: Fachanwalt für Familienrecht

Krasses Fehlverhalten während der Ehe kann im Einzelfall die Einhaltung des Trennungsjahres vor der Scheidung unzumutbar machen. Darüber entscheidet das Familiengericht.

In aller Regel ist die Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres zwingende Voraussetzung für eine Scheidung. In bestimmten Härtefällen kann die Ehe aber schon vorzeitig beendet werden. Dass aber selbst Gewalt und sexuelle Übergriffe dafür nicht automatisch ausreichen, hat kürzlich das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2025 - 5 UF 151/24). 

Gewalttätiger Ehemann soll sexuell übergriffig geworden sein

In dem Fall wollte eine Frau sich vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen. Kurz nachdem das Paar 2010 geheiratet hatte, brach der Mann seiner Frau das Nasenbein und wurde dafür strafrechtlich verurteilt. Später, so die Ehefrau, habe ihr Mann eine Freundin seiner Frau sexuell belästigt. Zur Trennung kam es dann im Januar 2025. Die Ehefrau gab an, der Mann sei betrunken nach Hause gekommen und habe die gemeinsame sechsjährige Tochter im Intimbereich angefasst und von dieser danach verlangt, die Berührung zu erwidern. 

Scheidungsantrag kurz nach der Trennung

Wenige Tage nach dem Vorfall, am 18. Januar 2025, zog der Mann aus der gemeinsamen Wohnung aus. Damit begann das Trennungsjahr. Die Ehefrau beantragte jedoch bereits Ende Januar die Scheidung. Dabei berief sie sich auf die Ausnahmeregelung des § 1565 Absatz 2 BGB - die sogenannte Härtefallregelung im Scheidungsrecht. 

§ 1565 Absatz 2 BGB (Scheitern der Ehe)

Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Das zuständige Familiengericht beim Amtsgericht Freiburg lehnte den Wunsch nach einer vorzeitigen Scheidung jedoch ab. Der Fall landete dann beim OLG Karlsruhe, das jedoch ebenso gegen die Ehefrau entschied.

Aufgrund einer Nachricht des Ehemanns an seine Frau nahm das OLG zwar einen sexuellen Übergriff auf die gemeinsame Tochter an. Das reiche aber noch nicht für einen Härtefall im Sinne des § 1565 BGB aus.

Die gesetzliche Regelung verlange zwar nach Auffassung der meisten Gerichte nur nach konkreten, vom Ehegatten zu verantwortenden Umständen, die ein endgültiges Abwenden von der Ehe rechtfertigten. Das, so die Richter in Karlsruhe, gehe aber zu weit. Die Härtefallregelung werde ausgehöhlt, wenn man jedes Verhalten genügen lasse, das für sich genommen einen Scheidungsantrag rechtfertige. Das könne bei jeder gescheiterten Ehe angenommen werden. Der Gesetzgeber habe daher einen deutlich höheren Maßstab angelegt, denn er sei davon ausgegangen, dass Ehen auch nach "scheinbar endgültigem Scheitern" immer wieder auch fortgeführt würden.

Versöhnungen stehen Härtefall entgegen

Ein Verzicht auf die Einhaltung des Trennungsjahres wird nach Auffassung des Gerichts auch nicht durch die früheren Vorfälle während der Ehe gerechtfertigt. Der Nasenbruch habe bereits vor 15 Jahren stattgefunden. Danach hatte sich das Paar wieder versöhnt. Und auch der Übergriff auf die Freundin der Ehefrau hatte nicht zur Trennung geführt. Dass die Ehe auch im übrigen “von ständigen Gewalttätigkeiten und sexuellen Übergriffen geprägt” war, behauptete die Ehefrau zwar, konnte von ihr aber nicht hinreichend dargelegt werden. 

Was ist zumutbar?

Das Verhalten des Ehemanns ist nach Auffassung des Gerichts ein strafwürdiges Fehlverhalten. Das begründe aber lediglich endgültiges Scheitern, nicht aber einen Härtefall im Sinne des Gesetzes. Da der Ehegatte nun aber getrennt von der Familie lebe, keinerlei Kontakt mehr bestehe und ein wirksamer Verzicht auf den Umgang mit der Tochter bestehe, sei die Einhaltung des Trennungsjahres für die Ehefrau noch zumutbar.

Das kann man durchaus anders sehen und nicht wenige Gerichte hätten hier vermutlich zugunsten einer Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres entschieden. Der Fall und die Entscheidung zeigen jedenfalls, wie wichtig es ist, Vorfälle während der Ehe zu dokumentieren und sich rechtzeitig Hilfe zu holen, wenn eine Trennung zumindest wahrscheinlich wird. 

Video: Trennungsjahr

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt das Trennungsjahr als Voraussetzung für die Scheidung und wann die Ehe auch schon vorher beendet werden kann.